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Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd hat am 11.05.2011 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 172 B I „Junges Wohnen – ehemalige Hardt-Kaserne“ aufzustellen ist. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB nicht durchgeführt.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ist die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Wohnraum unter anderem auch für PH-Studenten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, der örtlichen Bauvorschriften und der Begründung ohne Umweltbericht wird in der Zeit
vom 13.02.2012 bis 12.03.2012
je einschließlich während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Marktplatz 1, 3. Obergeschoss (Präsentationswand) zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Der Plan kann im genannten Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Schwäbisch Gmünd unter www.schwaebisch-gmuend.de/bebauungsplaene eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht oder schriftlich
eingereicht werden. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Stadtplanungs- und Baurechtsamt
Bebauungsplan Nr. 172 BI "Junges Wohnen - ehemalige Hardt-Kaserne".pdf
Am 25. Januar 2012 hat der Gemeinderat den Jahresabschluss 2010 wie folgt festgestellt:
EURO
1.1. Bilanzsumme 15.657.419,08
das Anlagevermögen 13.536.071,82
das Umlaufvermögen 2.121.347,26
davon entfallen auf der Passivseite auf
das Eigenkapital 8.531.070,95
die Rückstellungen 137.650,00
die Verbindlichkeiten 6.988.698,13
1.2. Jahresverlust 1.822.112,41
Summe der Erträge 467.722,61
Summe der Aufwendungen 2.289.835,02
2. Der Jahresverlust für das Jahr 2010 wird wie folgt gedeckt.
Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage mit 244.087,53
Ausgleich durch Haushaltsmittel der Stadt in Höhe von 1.578.024,88
1.822.112,41
3. Der Betriebsleiter wird für das Jahr 2010 entlastet.
4. Prüfung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2010 werden vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Schwäbisch Gmünd geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 6. bis 17. Februar 2012 je einschließlich während der üblichen Dienstzeiten Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr bei der CCS-Verwaltung, Rektor-Klaus-Straße 9, öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Schwäbisch Gmünd, 27. Januar 2012
Wolfram Hub, Betriebsleiter CCS
REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART
ABTEILUNG UMWELT
Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Stuttgart– Teilplan Schwäbisch Gmünd hier: Fortschreibung des Luftreinhalteplans- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47 Abs. 5 Bundesimmissionsschutzgesetz.
Das Regierungspräsidium Stuttgart schreibt den Luftreinhalteplan Schwäbisch Gmünd fort. Der im Entwurf vorliegende Plan enthält folgende Maßnahme:
M 1 Ganzjährige Fahrverbote in der Umweltzone Schwäbisch Gmünd, zeitlich gestuft je nach Schadstoffausstoß der Kraftfahrzeuge.
Stufe 1: ganzjähriges Fahrverbot für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 nach
der Kennzeichnungsverordnung ab 01.07.2007, d.h. Kraftfahrzeuge mit roter, gelber
und grüner Plakette frei (Maßnahme ist umgesetzt ab 01.03.2008).
Stufe 2: ganzjähriges Fahrverbot für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 1 und 2
nach der Kennzeichnungsverordnung ab 01.01.2012, d.h. Kraftfahrzeuge mit gelber
und grüner Plakette frei (Maßnahme ist umgesetzt).
Stufe 3: ganzjähriges Fahrverbot für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 1, 2 und 3
nach der Kennzeichnungsverordnung ab 01.01.2013, d.h. Kraftfahrzeuge mit grüner
Plakette frei (neue Maßnahme).
Die Maßnahme ist im Detail dem Entwurf des Luftreinhalteplanes zu entnehmen (dabei ist auch die genaue Abgrenzung der Umweltzone dargestellt). Der Planentwurf liegt vom 06.02.2012 bis 05.03.2012 (je einschließlich) bei der Stadt Schwäbisch Gmünd im Rathaus, Marktplatz 1, 73525 Schwäbisch Gmünd im Bürgerbüro (Erdgeschoss) während der Öffnungszeiten aus.
Ebenfalls einzusehen ist der Planentwurf während der Dienstzeiten beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.1, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart (Vaihingen), Eingang B, 1. OG, Zimmer 1.078, sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de.
Bis einschließlich 19.03.2012 kann zu dem Plan gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart schriftlich Stellung genommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit Anregungen und Bedenken zu äußern, auch gleichzeitig die Anhörung zu der im Luftreinhalteplan genannten straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme darstellt.
Stuttgart, den 02.02.2012
Regierungspräsidium Stuttgart
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd hat am 13.07.2011 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, dass der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften Nr. A 17 E II „Käppelesäcker III“ aufzustellen ist. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines Wohnbaugebietes angrenzend an den bestehenden Siedlungsbereich „Käppelesäcker II“ zu schaffen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird in der Zeit
vom 30.01.2012 bis 24.02.2012
je einschließlich während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Marktplatz 1, 3. Obergeschoss (Präsentationswand), zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Der Plan kann im genannten Zeitraum auch im Bezirksamt Straßdorf, Donzdorfer Str. 16, während der dortigen Öffnungszeiten sowie auf der Homepage der Stadt Schwäbisch Gmünd unter www.schwaebisch-gmuend.de/bebauungsplaene eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen beim Stadtplanungs- und Baurechtsamt vorgebracht oder schriftlich eingereicht werden.
Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Stadtplanungs- und Baurechtsamt
Die Gutscheinkarten für das Jahr 2012 können ab sofort beim Bürgerbüro der Stadt Schwäbisch Gmünd oder in den Bezirksämtern abgeholt werden. Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2012 die Staatlichen Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg, sowie einige nicht staatliche Einrichtungen kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen kann es möglich sein, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird.
Seit dem Jahr 2010 wird die Broschüre „Staatliche Schlösser und Gärten“ von der Schlösserverwaltung (SSG) nicht mehr aufgelegt. Die SSG hat aber einen Flyer „Die zehn besten Geheimtipps“ mit Angaben über die Öffnungszeiten und Preise der zehn besucherstärksten Einrichtungen der SSG herausgegeben. Darüber hinaus gibt es einen Flyer „Die Baudenkmäler der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg“. Beide Flyer stehen auf der Internetseite der SSG (www.schloesser-und-gaerten.de) zum Download als pdf-Dokument zur Verfügung. Dort ist auch eine Liste all der Baudenkmäler der SSG eingestellt, in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit hat. Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren (www.sozialministerium-bw.de) sind unter „Familien mit Kindern“ <“Leistungen für Familien“> „Landesfamilienpass“ eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für die Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.
Einen Landesfamilienpass erhalten Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern (oder 1 Elternteil + Partner in eheähnlicher Gemeinschaft) in häuslicher Gemeinschaft leben; Familien mit einem Elternteil, welcher mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft lebt; Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind (ab 50% GdB); Familien, die Hartz IV – bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Entscheidend ist ein gemeinsamer Hauptwohnsitz der Eltern und Kinder.
Gutscheine sowie Neuanträge für die Landesfamilienpässe sind zu erhalten beim Bürgerbüro im Rathaus, Marktplatz 1, oder beim jeweiligen Bezirksamt.
Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Schwäbisch Gmünd:
Montag, Dienstag, Mittwoch 8:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr
Freitag 8:00 – 17:00 Uhr
Samstag 9:30 – 12:30 Uhr
Hauptamt, Bürgerbüro
Die Stadt Schwäbisch Gmünd und der Eigenbetrieb Stadtentwässerung, sowie die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd schreiben folgende Arbeiten öffentlich nach VOB aus:
Straßen- und Kanalbauarbeiten, Wasserversorgung,
Baugebiet „Unterm Bilsen“, Schwäbisch Gmünd-Weiler i.d.B.
Der vollständige Text der Ausschreibung ist im Internet unter www.schwaebisch-gmuend.de abrufbar.
Tiefbau-, Garten- und Friedhofsamt,
Stadtentwässerung
Gemäß § 16 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes vom 05.09.1996 (Gbl. S. 601) hat das Kreisjagdamt in seiner Sitzung am 19.02.2009 aus dem Gebiet der Stadt Schwäbisch Gmünd
die Herren Hans Feifel, Rainer Hummel und Otto Retzbach
zum Wildschadenschätzer für Wild- und Jagdschäden auf Feldgrundstücken auf die Dauer von 6 Jahren (01.04.2009 bis 31.03.2015) bestellt.
gez. Berger
Der diesjährige Maimarkt-Krämermarkt in 73525 Schwäbisch Gmünd findet vom 07.05.2012 (Mo) bis 09.05.2012 (Mi) je einschließlich in der Innenstadt statt.
Warenanbieter und Marktbeschicker, die an diesem Krämermarkt teilnehmen wollen, werden aufgefordert, ihre schriftliche Bewerbung zur Marktteilnahme bis allerspätestens Freitag, 24. Februar 2012 beim Ordnungsamt, Marktamt, Waisenhausgasse 1-3, 73525 Schwäbisch Gmünd oder per E-Mail: ordnungsamt@schwaebisch-gmuend.de, einzureichen.
Das Warensortiment für den Krämermarkt ist nicht beschränkt. Ausgenommen sind jedoch solche Waren, für die nach anderen Vorschriften besondere Erlaubnisse erforderlich sind oder gesetzliche Verbote bestehen
Die Bewerbung muss folgende Mindestangaben enthalten:
- vollständiger Name und Anschrift des Bewerbers sowie die Erreichbarkeit
- detaillierte Auflistung des anzubietenden Warensortiments, wie zum Beispiel: Jacken, Schals, Handschuhe etc. Die Angabe von Oberbegriffen wie zum Beispiel: Textilwaren sind nicht ausreichend. Bei Süßwaren mit/ohne gebrannten Mandeln/Nüsse, bei Imbissständen Art des Imbiss, zum Beispiel: Grillwürste, Schupfnudeln, Pfannkuchen, Crepes usw. sowie mit/ohne Getränkeausschank; mit/ohne Verzehrtische
- benötigte Standplatzgröße, Breite und Tiefe in Meter
- Art des Standes (Verkaufsanhänger, offener Marktstand usw.)
- benötigter Stromanschluss ja/nein;
Wechselstrom 220 V / Drehstrom 380 V mindestens abgesichert mit ........... Ampere.
Bewerbungen müssen sich auf eine Teilnahme über die gesamten drei Markttage erstrecken. Bewerbungen für einzelne Markttage können nicht berücksichtigt werden
Für zugeteilte Markt-Standplätze werden Gebühren nach Maßgabe der städtischen Marktordnung und der zugehörigen aktuell gültigen Marktgebührensatzung erhoben (z.Zt. 6,- Euro je lfd. Meter und Tag für allgemeine Waren, für Süßwarenstände 8,- Euro je lfd. Meter und Tag, für Imbissstände 11,- Euro je lfd. Meter und Tag. Zusätzlich werden entsprechend § 71 Gewerbeordnung für Versorgungsleistungen und Werbekostenanteil eine Pauschale von 7,- Euro je Standplatz und Tag erhoben).
Ausschreibungs- und Platzvergabekriterien:
Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage der öffentlich bekannt gemachten Marktordnung vom 02.12.2009 der Stadt Schwäbisch Gmünd in der zurzeit gültigen Fassung. Die Bestimmungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/213/EG finden, soweit diese für Märkte zutreffen, Anwendung.
Die Ausschreibung und Aufforderung zur Bewerbung erfolgt für den Maimarkt-/Krämermarkt 2012 in 73525 Schwäbisch Gmünd durch die Stadtverwaltung.
Bewerbungen für Standplätze sind schriftlich, die ggf. auch in elektronischer Form übermittelt werden können, bis spätestens 24. Februar 2012 bei der Stadtverwaltung/Marktamt, Waisenhausgasse 1-3, 73525 Schwäbisch Gmünd oder per E-Mail: ordnungsamt@schwaebisch-gmuend.de einzureichen. Die eingereichten, schriftlichen Bewerbungen müssen die in der Ausschreibung genannten Mindestangaben enthalten. Ausschreibungs- und Bewerbungsunterlagen können elektronisch, schriftlich oder telefonisch unter der Rufnummer: 07171/603-3278 oder -3225 beim Marktamt angefordert werden.
Für die Platzvergabe werden nur die frist- und formgerecht (schriftlich) eingegangenen Bewerbungen berücksichtigt. Eine Platzzusage erfolgt schriftlich bis spätestens 16. März 2012
Die Vergabe der Plätze (Standplätze) erfolgt entsprechend § 4 der städtischen Marktordnung nach der Reihenfolge des Bewerbungs-Eingangs und unter Berücksichtigung des Warenangebots sowie der Vielseitigkeit, Neuartigkeit und Attraktivität des Angebots für den Krämermarkt insgesamt und des für den Markt zur Verfügung stehenden Platzes.
Ein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Platzes (etwa Platz aus den Vorjahren) besteht nicht. Bei Mehrfachbewerbungen von ein und demselben Bewerber/in wird lediglich die erste (früheste) eingegangene Bewerbung mit dem dort aufgeführten Warenangebot berücksichtigt.
Gehen mehr Bewerbungen ein, als Plätze zur Verfügung stehen, werden diejenigen ordnungsgemäß eingegangenen Bewerbungen, für die keine Platzzuteilung mehr erfolgen konnte, auf einer Warteliste in zeitlicher Reihenfolge des Bewerbungs-Eingangs erfasst und bei Ausfall eines bereits platzzugeteilten Bewerbers vorrangig unter den vorgenannten Vergabekriterien berücksichtigt. Bewerber, die keine Zusage erhalten, aber auf die Warteliste kommen, erhalten hierüber eine Nachricht.
Bewerber, die keine frist- und formgerechte Bewerbung eingereicht haben, werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt.
Die Stadt Schwäbisch Gmünd behält sich darüber hinaus vor, einen Bewerber von der Vergabe auszuschließen oder eine bereits erteilte Platzzusage zurückzunehmen und/oder zu widerrufen, wenn Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die einer Platzzusage und einer Marktteilnahme des Bewerbers/der Bewerberin entgegen stehen, insbesondere wenn:
der/die Bewerber/in die erforderliche Zuverlässigkeit für die Teilnahme an Märkten nicht besitzt, indem in den vergangenen 3 Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig oder wiederholt gegen Bestimmungen der Marktordnung oder der Gewerbeordnung verstoßen wurde, ein Strafverfahren in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder wegen unzulässigen Warenvertriebs anhängig ist, oder die Ausübung eines Gewerbes oder selbstständiger Tätigkeit rechtskräftig untersagt oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verboten wurde.
- Datum der Veröffentlichung der Ausschreibung: 2. Januar bis 23 Februar 2012
- Schriftliche Platzzuteilung/Zusage erfolgt spätestens bis: 16. März 2012
- Nicht berücksichtigte Bewerber erhalten keine Absagenachricht.
Von den Bewerber/innen werden freundliches und sympathisches Auftreten sowie gute Umgangsformen erwartet. Darüber hinaus erwarten wir Flexibilität, was den Einsatz vor- und nachmittags, abends an Wochentagen sowie an Wochenenden bedeutet.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 10. Februar 2012 an das
Congress-Centrum Stadtgarten
Rektor-Klaus-Straße 9
73525 Schwäbisch Gmünd
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Wolf,
Veranstaltungsleiterin des Congress-Centrums Stadtgarten
Tel. 07171/1003-0.
Die Tätigkeit ist zunächst auf zwei Jahre befristet.
Das Aufgabengebiet umfasst die Stadterneuerung sowie die Bebauungsplanung, die städtebauliche Planung mit architektonischen und stadtgestalterischen Testentwürfen, die Betreuung von Sonderprojekten (z.B. die Betreuung städtebaulicher Wettbewerbe) sowie die Stellungnahme zu Baugesuchen. Erfahrungen im Bereich Denkmalschutz und Stadtsanierung wären hilfreich.
Für diese Position stellen wir uns eine/n Diplom-Ingenieur/in bzw. Architekt/in in der Fachrichtung Architektur/Städtebau mit guten Fachkenntnissen und besonderen organisatorischen Fähigkeiten vor. Von dem/der Bewerber/in wird die verantwortliche Planung, Koordination und Leitung von komplexen städtebaulichen Projekten erwartet. Vorausgesetzt werden eine entsprechende Berufserfahrung sowie die Anwendung von CAD. Erfahrungen im kommunalen Bereich wären von Vorteil.
Die Bezahlung erfolgt entsprechend Ihrer Qualifikation nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD). Schwäbisch Gmünd, älteste Staufer- und ehemals freie Reichsstadt, ist Sitz der Region Ostwürttemberg. 2014 findet in Schwäbisch Gmünd die Landesgartenschau statt. Sie finden hier neben einem regen Kulturleben eine Fülle von Hochschul- und weiteren Bildungseinrichtungen, Sport- und Erholungsstätten sowie vielfältige soziale Einrichtungen.
Wir setzen uns für Chancengleichheit im Beruf ein und ermuntern Frauen zur Bewerbung.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 04. Februar 2012 an die
Stadtverwaltung
Hauptamt
Marktplatz 1
73525 Schwäbisch Gmünd.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Leiter des Stadtplanungs- und Baurechtsamtes, Herrn Leuthe (Tel. 07171/603-6100).
Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße: Regierungspräsidium Stuttgart.