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Wahl
 

Informationen zu Landtagswahl zum 14. Landtag von Baden-Württemberg am 26. März 2006

Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre. Gewählt wird in 70 Wahlkreisen. Jeder Wähler hat eine Stimme.

120 Sitze werden auf die Parteien, die mindestens fünf Prozent der gültigen Stimmen erreicht haben, im Verhältnis ihrer Gesamtstimmenzahlen im Land verteilt. Die Sitze werden in derselben Weise auf die Regierungsbezirke verteilt.

In jedem Wahlkreis ist der Bewerber mit den meisten Stimmen gewählt (Direktmandat). Stehen einer Partei in einem Regierungsbezirk mehr Sitze zu, als sie Direktmandate erreicht hat, werden die weiteren Sitze den weiteren Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen zugeteilt.

Erlangt eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Direktmandate, als ihr nach der Verhältnisrechnung zustehen, behält sie diese Sitze (Überhangmandate). Die Zahl der Sitze erhöht sich um so viele, dass die Sitzverteilung im Verhältnis der erreichten Stimmenzahlen gewährleistet ist (Ausgleichssitze). Durch den Verhältnisausgleich hat der Landtag von Baden-Württemberg in der laufenden Legislaturperiode 128 Abgeordnete.

(Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg)

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