Schwäbisch Gmünd, 2009


Amtliche Bekanntmachungen
 
Donnerstag, 2. Februar bis Montag, 12. März

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 172 B I „Junges Wohnen – ehemalige Hardt-Kaserne“, Gemarkung Schwäbisch Gmünd -öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes, der örtlichen Bauvorschriften und der Begr

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd hat am 11.05.2011 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 172 B I „Junges Wohnen – ehemalige Hardt-Kaserne“ aufzustellen ist. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB nicht durchgeführt.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ist die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Wohnraum unter anderem auch für PH-Studenten.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, der örtlichen Bauvorschriften und der Begründung ohne Umweltbericht wird in der Zeit

vom 13.02.2012 bis 12.03.2012

je einschließlich während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Marktplatz 1, 3. Obergeschoss (Präsentationswand) zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Der Plan kann im genannten Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Schwäbisch Gmünd unter www.schwaebisch-gmuend.de/bebauungsplaene eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht oder schriftlich
eingereicht werden. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Stadtplanungs- und Baurechtsamt


PDF-Datei herunterladen Bebauungsplan Nr. 172 BI "Junges Wohnen - ehemalige Hardt-Kaserne".pdf

 
Donnerstag, 2. Februar bis Donnerstag, 16. Februar

Jahresabschluss 2010 des Eigenbetriebs Stadtgarten Schwäbisch Gmünd

Am 25. Januar 2012 hat der Gemeinderat den Jahresabschluss 2010 wie folgt festgestellt:

EURO

1.1. Bilanzsumme 15.657.419,08

das Anlagevermögen 13.536.071,82
das Umlaufvermögen 2.121.347,26

davon entfallen auf der Passivseite auf

das Eigenkapital 8.531.070,95
die Rückstellungen 137.650,00
die Verbindlichkeiten 6.988.698,13


1.2. Jahresverlust 1.822.112,41

Summe der Erträge 467.722,61

Summe der Aufwendungen 2.289.835,02


2. Der Jahresverlust für das Jahr 2010 wird wie folgt gedeckt.

Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage mit 244.087,53
Ausgleich durch Haushaltsmittel der Stadt in Höhe von 1.578.024,88

1.822.112,41

3. Der Betriebsleiter wird für das Jahr 2010 entlastet.

4. Prüfung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2010 werden vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Schwäbisch Gmünd geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 6. bis 17. Februar 2012 je einschließlich während der üblichen Dienstzeiten Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr bei der CCS-Verwaltung, Rektor-Klaus-Straße 9, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Schwäbisch Gmünd, 27. Januar 2012
Wolfram Hub, Betriebsleiter CCS


 
Donnerstag, 2. Februar bis Dienstag, 20. März

Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Stuttgart

REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART
ABTEILUNG UMWELT

Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Stuttgart– Teilplan Schwäbisch Gmünd hier: Fortschreibung des Luftreinhalteplans- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47 Abs. 5 Bundesimmissionsschutzgesetz.

Das Regierungspräsidium Stuttgart schreibt den Luftreinhalteplan Schwäbisch Gmünd fort. Der im Entwurf vorliegende Plan enthält folgende Maßnahme:

M 1 Ganzjährige Fahrverbote in der Umweltzone Schwäbisch Gmünd, zeitlich gestuft je nach Schadstoffausstoß der Kraftfahrzeuge.

Stufe 1: ganzjähriges Fahrverbot für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 nach
der Kennzeichnungsverordnung ab 01.07.2007, d.h. Kraftfahrzeuge mit roter, gelber
und grüner Plakette frei (Maßnahme ist umgesetzt ab 01.03.2008).

Stufe 2: ganzjähriges Fahrverbot für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 1 und 2
nach der Kennzeichnungsverordnung ab 01.01.2012, d.h. Kraftfahrzeuge mit gelber
und grüner Plakette frei (Maßnahme ist umgesetzt).

Stufe 3: ganzjähriges Fahrverbot für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 1, 2 und 3
nach der Kennzeichnungsverordnung ab 01.01.2013, d.h. Kraftfahrzeuge mit grüner
Plakette frei (neue Maßnahme).

Die Maßnahme ist im Detail dem Entwurf des Luftreinhalteplanes zu entnehmen (dabei ist auch die genaue Abgrenzung der Umweltzone dargestellt). Der Planentwurf liegt vom 06.02.2012 bis 05.03.2012 (je einschließlich) bei der Stadt Schwäbisch Gmünd im Rathaus, Marktplatz 1, 73525 Schwäbisch Gmünd im Bürgerbüro (Erdgeschoss) während der Öffnungszeiten aus.

Ebenfalls einzusehen ist der Planentwurf während der Dienstzeiten beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.1, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart (Vaihingen), Eingang B, 1. OG, Zimmer 1.078, sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de.

Bis einschließlich 19.03.2012 kann zu dem Plan gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart schriftlich Stellung genommen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit Anregungen und Bedenken zu äußern, auch gleichzeitig die Anhörung zu der im Luftreinhalteplan genannten straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme darstellt.

Stuttgart, den 02.02.2012
Regierungspräsidium Stuttgart


 
Donnerstag, 26. Januar bis Freitag, 24. Februar

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. A 17 E II „Käppelesäcker III“, Gemarkung Straßdorf - Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung –

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd hat am 13.07.2011 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, dass der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften Nr. A 17 E II „Käppelesäcker III“ aufzustellen ist. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB bekannt gemacht.

Ziel und Zweck der Bebauungsplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines Wohnbaugebietes angrenzend an den bestehenden Siedlungsbereich „Käppelesäcker II“ zu schaffen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird in der Zeit

vom 30.01.2012 bis 24.02.2012

je einschließlich während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Marktplatz 1, 3. Obergeschoss (Präsentationswand), zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Der Plan kann im genannten Zeitraum auch im Bezirksamt Straßdorf, Donzdorfer Str. 16, während der dortigen Öffnungszeiten sowie auf der Homepage der Stadt Schwäbisch Gmünd unter www.schwaebisch-gmuend.de/bebauungsplaene eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen beim Stadtplanungs- und Baurechtsamt vorgebracht oder schriftlich eingereicht werden.
Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Stadtplanungs- und Baurechtsamt

PDF-Datei herunterladen Bebauungsplan Nr. A 17 EII.pdf

 
Donnerstag, 19. Januar bis Donnerstag, 9. Februar

Landesfamilienpässe 2012

Die Gutscheinkarten für das Jahr 2012 können ab sofort beim Bürgerbüro der Stadt Schwäbisch Gmünd oder in den Bezirksämtern abgeholt werden. Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2012 die Staatlichen Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg, sowie einige nicht staatliche Einrichtungen kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen kann es möglich sein, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird.
Seit dem Jahr 2010 wird die Broschüre „Staatliche Schlösser und Gärten“ von der Schlösserverwaltung (SSG) nicht mehr aufgelegt. Die SSG hat aber einen Flyer „Die zehn besten Geheimtipps“ mit Angaben über die Öffnungszeiten und Preise der zehn besucherstärksten Einrichtungen der SSG herausgegeben. Darüber hinaus gibt es einen Flyer „Die Baudenkmäler der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg“. Beide Flyer stehen auf der Internetseite der SSG (www.schloesser-und-gaerten.de) zum Download als pdf-Dokument zur Verfügung. Dort ist auch eine Liste all der Baudenkmäler der SSG eingestellt, in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit hat. Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren (www.sozialministerium-bw.de) sind unter „Familien mit Kindern“ <“Leistungen für Familien“> „Landesfamilienpass“ eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für die Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.
Einen Landesfamilienpass erhalten Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern (oder 1 Elternteil + Partner in eheähnlicher Gemeinschaft) in häuslicher Gemeinschaft leben; Familien mit einem Elternteil, welcher mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft lebt; Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind (ab 50% GdB); Familien, die Hartz IV – bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Entscheidend ist ein gemeinsamer Hauptwohnsitz der Eltern und Kinder.
Gutscheine sowie Neuanträge für die Landesfamilienpässe sind zu erhalten beim Bürgerbüro im Rathaus, Marktplatz 1, oder beim jeweiligen Bezirksamt.
Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Schwäbisch Gmünd:
Montag, Dienstag, Mittwoch 8:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr
Freitag 8:00 – 17:00 Uhr
Samstag 9:30 – 12:30 Uhr

Hauptamt, Bürgerbüro


 
Donnerstag, 12. Januar bis Donnerstag, 9. Februar

Ausschreibung von Bauarbeiten

Die Stadt Schwäbisch Gmünd und der Eigenbetrieb Stadtentwässerung, sowie die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd schreiben folgende Arbeiten öffentlich nach VOB aus:

Straßen- und Kanalbauarbeiten, Wasserversorgung,
Baugebiet „Unterm Bilsen“, Schwäbisch Gmünd-Weiler i.d.B.

Der vollständige Text der Ausschreibung ist im Internet unter www.schwaebisch-gmuend.de abrufbar.

Tiefbau-, Garten- und Friedhofsamt,
Stadtentwässerung

 
Donnerstag, 26. März bis Dienstag, 31. März

Bestellung von Wildschadenschätzern zur Abschätzung von Wildschäden auf Feldgrundstücken und an Forstpflanzen im Rahmen des Vorverfahrens für die Zeit vom 01.04.2009 bis 31.03.2015

Gemäß § 16 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes vom 05.09.1996 (Gbl. S. 601) hat das Kreisjagdamt in seiner Sitzung am 19.02.2009 aus dem Gebiet der Stadt Schwäbisch Gmünd

die Herren Hans Feifel, Rainer Hummel und Otto Retzbach

zum Wildschadenschätzer für Wild- und Jagdschäden auf Feldgrundstücken auf die Dauer von 6 Jahren (01.04.2009 bis 31.03.2015) bestellt.

gez. Berger

 

Bekannt gemacht werden Satzungen der Stadt sowie weitere, aufgrund rechtlicher Anforderungen amtlich zu veröffentlichende Texte. Zudem werden Mitteilungen anderer Behörden bekannt gemacht, die das Stadtgebiet und dessen Einwohner betreffen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist.

Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen verantwortlich sind Oberbürgermeister Richard Arnold und der Leiter des Informationsamtes, Markus Herrmann, oder deren Vertreter im Amt

 

Gmünd direkt

Amt für Medien und Kommunikation

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