Anmeldung (Zuzug nach Schwäbisch Gmünd)
zuständig:
Stadt Schwäbisch Gmünd
Bürgerbüro
Marktplatz 1
73525 Schwäbisch Gmünd
Tel: 07171 603-331
Fax: 07171 603-1299
E-Mail: buergerbuero@schwaebisch-gmuend.de
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 17.00 Uhr
Samstag 9.30 bis 12.30 Uhr
auch zuständig für diese Dienstleistung:
- Bezirksamt Hussenhofen
- Bezirksamt Bettringen
- Bezirksamt Herlikofen
- Bezirksamt Bargau
- Bezirksamt Degenfeld
- Bezirksamt Weiler in den Bergen
- Bezirksamt Lindach
- Bezirksamt Großdeinbach
- Bezirksamt Straßdorf
- Bezirksamt Rechberg
Meldepflicht:
Innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung.
Bitte laden Sie sich hierzu das erforderliche Formular (pdf-Format) herunter, füllen es am PC oder handschriftlich aus und bringen es unterschrieben ins Bürgerbüro bzw. zuständige Bezirksamt mit. Zum Betrachten und Bearbeiten des Formulars benötigen Sie die Software Acrobat Reader, die Sie kostenlos von der Website der Firma Adobe herunterladen können.
Mitzubringende Unterlagen:
Ausgefülltes Anmeldeformular, ggfls. mit Namen und Adresse Ihres Wohnungsgebers, Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis für alle anzumeldenden Personen.
Sind diese Dokumente nicht vorhanden (z.B. bei Kleinkindern), bitte Geburtsurkunde beziehungsweise Familienstammbuch mitbringen. Hinweis: Beim Personalausweis wird die Anschrift geändert. Beim Reisepass wird der neue Wohnort eingetragen.
