Namenserklärung

Für die Abgabe von Namenserklärungen von Spätaussiedlern nach § 94 BVFG, bei der Klärung der Namensführung in der Ehe und nach Scheidung, nach Heirat im Ausland und nach Einbürgerung empfiehlt sich die Vorsprache beim Standesamt, da es sich hier um Einzelfallentscheidungen handelt.

 

Wiederannahme des Geburtsnamens

Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben. Diese Erklärung geben Sie beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes oder bei dem Eheschließungsstandesamt ab, bei dem ihr Eheregister geführt wird.

 

Unterlagen

Für diese Namenserklärung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

 

Kosten

Die Gebühr für eine Namenserklärung beträgt 20,00 Euro.

 
 

Gmünd direkt

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Schwäbisch Gmünd
Standesamt
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Telefax 07171 603-3499
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