
Die Amtszeit des Oberbürgermeisters beträgt acht Jahre.
Die Wahl zum Oberbürgermeister findet am 10. Mai 2009 statt.
Gewählt ist der Kandidat, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Sollte im ersten Wahlgang kein Kandidat die erforderliche Mehrheit erreichen, findet am 24. Mai 2009 eine Neuwahl statt. In diesem Wahlgang enscheidet die höchste Stimmenzahl.
Wählbar zum Bürgermeiser sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik wohnen; die Bewerber müssen am Wahltag des 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Ausführliche Informationen finden Sie in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg.