
Kommunalwahl
Am 07. Juni 2009 finden die nächsten Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen gemeinsam mit der Europawahl in Schwäbisch Gmünd statt.
Alle 5 Jahre finden in Baden-Württemberg Kommunalwahlen statt. Hierbei werden die Gemeinde- und Ortschaftsräte von den Bürgerinnen und Bürgern neu gewählt.
Parteien und Wählervereinigungen, die sich zur Wahl stellen, fertigen dazu Wahlvorschläge (sog. Listen) an. Die Liste einer Partei oder Wählervereinigung darf hierbei nur so viele Kandidatinnen und Kandidaten enthalten, wie Gemeinderäte/Ortschaftsräte in der Gemeinde/Ortschaft zu bestellen sind. Diese Zahl hängt bei der Gemeinderatswahl wiederum von der Einwohnerzahl der Gemeinde ab. Die Anzahl der Ortschaftsräte wird durch die Hauptsatzung bestimmt. Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Vorsitzender des Gemeinderats ist der Oberbürgermeister.
Bei der Kommunalwahl 2009 werden die Gemeinderäte der Stadt Schwäbisch Gmünd neu gewählt. Die Gemeinde- bzw. Stadträte üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus, sie erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung.
Der Gemeinderat entscheidet über die Grundsätze der Kommunalpolitik. Im Gegensatz zu Bundestag und Landtag erlässt der Gemeinderat hierbei allerdings keine formellen Gesetze, sondern beschließt Satzungen. Des Weiteren kontrolliert der Gemeinderat die Verwaltung, insbesondere bei der Ausführung seiner Beschlüsse.
Beim Gemeinderat liegt in erster Linie die Verfügung über die Finanzmittel im Stadthaushalt. Dieses Recht versetzt die Stadträtinnen und Stadträte in die Lage, die Richtung der Kommunalpolitik zu bestimmen und darüber zu entscheiden, was in der Stadt getan werden soll und was nicht.
Der Gemeinderat kann aber auch in Einzelfragen Projekte vorschlagen oder Initiativen ergreifen und durchsetzen.
Informationen zu den Gemeinderäten und den einzelnen Greminen finden sie in unserem Ratsinformationssystem.