
Europawahl
Vom 4. bis 7. Juni 2009 findet die 7. Wahl zum Europäischen Parlament statt.
Rund 375 Millionen wahlberechtigte EU-Bürgerinnen und Bürger aus 27 EU-Mitgliedstaaten können an der Europawahl teilnehmen. Sie wählen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Damit verkörpert das alle 5 Jahre gewählte Europäische Parlament die zweitgrößte Demokratie der Welt.
Das Europäische Parlament wird als einziges europäisches Organ direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewählt.
Zusammensetzung
Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg und setzt sich zurzeit aus 785 Abgeordnete aus 27 Nationen zusammen. Deutschland stellt hierbei mit insgesamt 99 Abgeordnete so viele Vertreter, wie kein anderes Land.
Die Anzahl der bei der Europawahl 2009 in Deutschland zu wählenden Vertreter steht noch nicht endgültig fest. Dies hängt davon ab, ob der "Reformvertrag von Lissabon" rechtzeitig in Kraft tritt oder nicht. Bei einem Inkrafttreten des Reformvertrages verringert sich die Anzahl der deutschen Abgeordneten von 99 auf 96 und für das Parlament wird eine feste Obergrenze von 751 Sitze eingeführt. Bei einem Scheitern oder verspäteten Inkrafttreten verringert sich die Anzahl der Sitze im Parlament, gemäß dem Vertrag von Nizza, auf 736. Deutschland wäre dann weiterhin mit 99 Abgeordneten vertreten.
Die in den einzelnen Nationen gewählten Parteien gruppieren sich im Parlament allerdings nicht nach Nationalitäten, sondern Parteien mit gleicher oder ähnlicher Weltanschauung schließen sich zu europäischen Parteien zusammen. Derzeit sind im Parlament 7 Parteien vertreten.
Aufgaben
Das Europäische Parlament beschließt zusammen mit dem EU-Ministerrat Gesetze, die für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union Gültigkeit besitzen. So basieren bereits über 70 % der deutschen Gesetze auf Beschlüsse dieser beiden Organe.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Europäischen Parlaments besteht darin, über das Handeln der anderen EU-Institutionen (Ministerrat, Kommission und Europäische Zentralbank) zu wachen.
Weitere Informationen zum Europäischen Parlament finden Sie auf den folgenden Seiten:
Wer darf wählen
Zur Europawahl sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz sowie die Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) wahlberechtigt, die am Wahltag
Bei mehreren Wohnsitzen in Deutschland ist man nur in der Gemeinde wahlberechtigt, in der man mit Hauptwohnsitz gemeldet und ins Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die wahlberechtigt und mit Hauptwohnsitz in Schwäbisch Gmünd gemeldet sind, werden hierbei automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Schwäbisch Gmünd eingetragen. EU-Bürger, die in Schwäbisch Gmünd mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und hier auch wählen wollen, müssen auf amtlichen Formularen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Schwäbisch Gmünd stellen. EU-Bürger, die sich bereits für die Europawahlen 1999 oder 2004 in Deutschland in ein Wählerverzeichnis haben eintragen lassen, müssen hierbei keinen erneuten Antrag stellen. Sie werden, ebenso wie die Deutschen, automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Deutsche, die im EU-Ausland wohnen und dort zur Wahl gehen wollen, können, je nach Wahlrecht, ebenfalls erst nach förmlichen Antrag im jeweiligen Mitgliedstaat von ihrem Wahlrecht gebrauch machen. Deutsche, die ihren Wohnsitz im EU-Ausland oder im sonstigen Ausland haben, können sich in Deutschland an der Europawahl beteiligen, wenn sie sich auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eintragen lassen, in der sie zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren.
ACHTUNG:
Anträge für die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Schwäbisch Gmünd sind frühestens Mitte April 2009 beim Wahlamt möglich.
Dort erhalten Sie dann auch die hierfür notwendigen Vordrucke.