Schwäbisch Gmünd, 2009

Förderung von Projekten zur Entwicklungshilfe

Seit dem Jahr 1992 stellt die Stadt Schwäbisch Gmünd Zuschussmittel zur Förderung von Maßnahmen der Entwicklungshilfe zur Verfügung. Auslöser war der große Zustrom von Flüchtlingen, welche auf dem Hardt in der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht waren.

Durch diese Hilfe sollen die Entwicklungsländer symbolisch unterstützt werden und die Situation in den Ländern selbst verbessert werden, um das Leben der Menschen in die-sen Ländern angenehmer zu gestalten.

Grundgedanke ist dabei die „Hilfe zur Selbsthilfe“. Dabei geht es darum, die Projekte nachhaltig zu gestalten, sodass eine dauerhafte Verbesserung der Situation im Projekt-gebiet erreicht werden kann.

Für Sie besteht nun die Möglichkeit, sich für diese Zuschussmittel zur ergänzenden För-derung für Ihr Entwicklungshilfeprojekt zu bewerben. Antragsberechtigt sind Schwä-bisch Gmünder Institutionen oder Einzelpersonen.

Der Sozialausschuss wird über die Vergabe entscheiden.

Die Richtlinien zur Förderung sowie das Formblatt zur Antragsstellung stehen im unteren Teil dieser Seite zum Download bereit.

Wir bitten Sie, Ihre Anträge bis spätestens 30. September 2011 an das Amt für Familie und Soziales, z. Hd. Frau Jester, Marktplatz 37, 73525 Schwäbisch Gmünd zu richten.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Jester, Tel.: 07171-603 3004.


Richtlinien zur Vergabe der Fördermittel
2011 Formblatt Antrag auf Entwicklungshilfe
 
 

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