
Für den Beruf des/r Jugend- und Heimerziehers/in bietet die Stadt Schwäbisch Gmünd Plätze im Vor- und Anerkennungspraktikum an.
Zulassung an der Fachschule
Voraussetzung für die Zulassung zur Fachschule und damit zu diesem Bildungsweg ist in der Regel das Abschlusszeugnis der Realschule oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss. Das Vorpraktikum ist ein Teil des Weges, den Jugend- und Heimerzieher/innen als Grundlage für Ihre Ausbildung zu absolvieren haben. Ohne Praktikum kann zumeist keine Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik erfolgen.
Durchschnittlicher Ausbildungsgang
Einjährige praktische Tätigkeit- Vorpraktikum- in einer sozialpädagogischen Einrichtung (Städtisches Kindertagheim oder Jugendhaus)
Dreijährige Ausbildung in Vollzeitform einer Fachschule für Sozialpädagogik, davon 2 Jahre schulische Ausbildung und 1 Jahr Berufspraktikum (Anerkennungspraktikum) unter Betreuung der Schule.
Arbeitsbereich im Kindertagheim
Die Tätigkeit einer Praktikantin/ eines Praktikanten besteht darin, die Erzieherin/ den Erzieher in der Gruppe in ihrer/seiner Arbeit zu unterstützen, sowie selbstständig eine kleinere Gruppe von Kindern nach Anleitung zu beschäftigen und zu fordern. Ferner beteiligt sie/er sich bei der Vorbereitung zu Planungsarbeiten, Festen, Elternabenden und allen anfallenden organisatorischen Dingen.
Arbeitsbereich im Jugendhaus
Für die Praktikantinnen/Praktikanten bietet sich die Gelegenheit, die verschiedenen Tätigkeitsfelder und Strukturen im Jugendhaus im Überblick kennenzulernen. Schwerpunkte sind hier vor allem die Kinder- und Jugend- sowie die Mädchenarbeit.
Praktikantenentgelt
Es beträgt für Vorpraktikant/innen zurzeit 204,52 Euro (ab 18. Lj. 255,65 Euro).
Für Praktikant/innen im Anerkennungsjahr sind es zurzeit 1.184,09 € im Monat.
Außerdem können vermögenswirksame Leistungen bis zu 13,29 € im Monat bezahlt werden.
Ausbildungsbeginn
Einstellungstermin ist September des jeweiligen Kalenderjahres.