Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung

Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab:

Sind Sie beide volljährig und deutsche Staatsangehörige und waren noch nie verheiratet, dann genügen üblicherweise folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (gültig)
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde/Bürgerbüro, sofern ein Partner nicht in Schwäbisch Gmünd wohnhaft ist.
    Die Meldebehörde bestätigt Ihnen in der Aufenthaltsbescheinigung die Angaben zur Person, zum Wohnsitz, zur Staatsangehörigkeit und zum Familienstand.
  • beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenregister. Sie erhalten diese Urkunde beim Standesamt Ihres Geburtsortes.

Wenn Sie selbst schon verheiratet waren, benötigen wir eine/einen

  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe. Diese Abschrift erhalten Sie beim Eheschließungsstandesamt.
  • Nachweis über die Auflösung der Vorehe
    Partner, die bereits verheiratet waren, müssen einen urkundlichen Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe (z.B. Scheidung, Tod) vorlegen. Meistens kann dieser Nachweis durch eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe erbracht werden.

Bei gemeinsamen Kindern benötigen Sie jeweils eine

  • Geburtsurkunde
    Die Geburtsurkunde muss aktuell sein und wird ausgestellt vom Standesamt am Geburtsort Ihres Kindes.

Spezielle Informationen für die Anmeldung zur Eheschließung

In folgenden Fällen erkundigen Sie sich bitte persönlich bei uns, welche Unterlagen benötigt werden:

  • wenn einer der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist
  • wenn Sie als Spätaussiedler in die Bundesrepublik gekommen sind
  • wenn Ihre Ehe im Ausland geschieden ist
  • bei Eheschließung von und mit ausländischen Staatsangehörigen

 

Urkundenbestellung

Über unseren Urkundenbestellservice können Sie

  • Eheurkunde(n)
  • Beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister
  • internationale Eheurkunde(n)
online bestellen oder das Bestellformular ausdrucken
Bitte klicken Sie hierzu auf unseren Link

 

Gebühren

Die Eheschließung ist gebührenfrei.
 
Für die Prüfung der Ehefähigkeit fällt jedoch bei der Anmeldung zur Eheschließung eine Gebühr an. Diese beträgt 40,00 Euro.
 
Sobald ausländisches Recht zu beachten ist, erhöht sich die Gebühr auf 80,00 Euro. Ausländisches Recht ist dann zu beachten sobald ausländische Urkunden und Bescheinigungen vorgelegt werden..

Zu diesen Gebühren kommen noch die Gebühren für eine Eheurkunde und, falls gewünscht, ein Stammbuch hinzu, so dass die Gesamtgebühr individuell verschieden sein kann.

Soll die Eheschließung an einem Freitagnachmittag oder Samstag stattfinden, ist eine zusätzliche Servicegebühr von 60,00 Euro zu zahlen.

Für unsere besonderen Trauzimmer, das Rokokoschlösschen im Stadtgarten und das Refektorium im Prediger, fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 150,-€ bzw. 141,-€ an.

 

Heiraten können Sie an jedem Werktag während unserer Öffnungszeiten. Als zusätzlichen Service bieten wir Ihnen außerdem die Möglichkeit an Freitagnachmittagen bzw. an Samstagen die Ehe zu schließen.

Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung der Eheschließung hat sechs Monate Gültigkeit, das heißt innerhalb von 6 Monaten nach dem Tag der Anmeldung kann Ihre Eheschließung stattfinden.
Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung der Eheschließung einen Termin mit uns. Bei diesem Termin zur Anmeldung der Eheschließung kann auch bereits der Termin für Ihre Trauung festgelegt werden.

 
 

Gmünd direkt

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