Karten, Pläne, interessante Punkte: Das Geodatenportal Schwäbisch Gmünd
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Unter Abbruch ist die teilweise oder vollständige Beseitigung einer baulichen Anlage zu verstehen.
Soweit der Abbruch von Anlagen nicht bereits verfahrensfrei ist, kommt beim Abbruch ein Kenntnisgabeverfahren in Betracht.
Der Abbruch ist verfahrensfrei bei
Achtung:
Für den Abbruch eines Denkmals oder eines Objekts im denkmalgeschützten Gesamtensemble der Altstadt im Kenntnisgabeverfahren ist in jedem Fall eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlich.