Amtliche Bekanntmachungen
6. November 2025 – 9. Dezember 2025
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 221 C „Neues Wohnen Güglingstraße“, Gemarkung Bettringen, Flur Bettringen - Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs im Internet (und Auslegung) nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd hat am 07.02.2024 in seiner öffentlichen Sitzung den Entwürfen der Satzung über den Bebauungsplan und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zugestimmt.
Ziel und Zweck der Planung:
Das Plangebiet „Neues Wohnen Güglingstraße“ liegt im Osten von Oberbettringen zwischen der Buchauffahrt L 1161 und der Reutestraße. Südwestlich des Plangebiets verläuft die Heubacher Straße. Nördlich des zukünftigen Baugebiets liegt das in den 90er Jahren erschlossene Baugebiet „Hirschfeldweg“. Durch das Plangebiet verläuft die„Güglingstraße“ von Westen nach Osten.
Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum soll im Ortsteil Oberbettringen ein nachhaltiges und bedarfsgerechtes Wohnquartier entwickelt werden. Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen schließen an bestehende Wohn- und Gewerbegebiete an. Mit der geplanten Bebauung an dieser Stelle kann die städtebauliche Lücke zwischen der bestehenden Bebauung im Südosten von Oberbettringen und dem Gewerbegebiet Gügling geschlossen und eine sinnvolle Arrondierung des Ortsrandes geschaffen werden. Hierfür werden die im Bebauungsplan „Gügling“ als Gewerbegebiet festgesetzten Flächen nördlich und südlich der Güglingstraße in Wohnbauflächen umgewandelt. Die vorhandene Infrastruktur kann effektiv genutzt und weiterentwickelt werden (wie z.B. die Güglingstraße).
Im Zuge des neuen Bebauungsplans soll auch das Gewerbegebiet „Ebeneäcker“ zwischen der Reutestraße und der Heubacher Straße, welches nie umgesetzt wurde, überplant und größtenteils als landwirtschaftliche Fläche festgesetzt werden. Das Plangebiet hat insgesamt eine Größe von ca. 8,96 ha, wobei ca. 6,29 ha auf die Fläche für die Landwirtschaft entfällt.
Ausgleichsmaßnahmen für die Realisierung des Bebauungsplans werden auf folgenden Flurstücken durchgeführt:
Gemarkung Straßdorf:
Gewann Ramnest
- Maßnahme Streuobstbegrünung „Ramnest“ (Teilfläche von Flurstück Nr. 190/1)
Gemarkungen Herlikofen und Schwäbisch Gmünd:
Gewann Obere Talwiesen Teilfläche von Flst. Nr. 1306/1 (Herlikofen) und Gewann Georgishof Teilfläche von Flst. Nr. 1859 (Schwäbisch Gmünd)
- Maßnahme „Entwicklung von Streuobstwiesen, Pflege von verbuschtem Streuobstbestand“
Gemarkung Straßdorf:
Gewann Rote Halde
- Maßnahme „Wiesenentwicklung in der Roten Halde bei Straßdorf“ (Flurstücke Nr. 731, 732, 732/2)
Die ausführlichen Beschreibungen zu den oben genannten Ausgleichsmaßnahmen sind als Anlage dem Umweltbericht beigefügt.
Die Entwürfe des Bebauungsplans, der örtlichen Bauvorschriften, der Begründung mit Umweltbericht (und gutachtlichen Untersuchungen), sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch in der Zeit
vom 10.11.2025 bis 09.12.2025 (je einschließlich)
auf der Homepage der Stadt Schwäbisch Gmünd unter www.schwaebischgmuend.de/bebauungspläne veröffentlicht.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind zu dem Bebauungsplan verfügbar:
A. Fachgutachten/gutachtliche Stellungnahmen
1. Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan vom 15.09.2025 mit
1.1 Kurzdarstellung Standort, Inhalt und Ziele der Planung (Art des Gebiets, Art der Bebauung, Erschließung, Flächeninanspruchnahme, Festsetzungen, insbesondere Festsetzungen zur Grünordnung)
1.2 Überblick relevante Fachgesetze und Fachpläne (Übergeordnete Ziele und Planungen u.a. Regionalplan Region Ostwürttemberg, durch das Plangebiet keine Betroffenheit von FFH-Gebieten)
1.3 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen nach § 1 Abs. 6 Nr.7 und § 1a BauGB mit Bestandsaufnahme (Ist-Zustand) und Prognose der Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung (Null-Variante) sowie mögliche Auswirkungen, gebietsinterne Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen (Schutzgüter Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Mensch/Wohnen und Emissionen, Landschaftsbild und Erholung, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt mit spezieller Artenschutzprüfung nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen der Schutzgüter)
1.4 Prüfung Alternativer Planungsmöglichkeiten (Standortalternativen ergeben sich aufgrund der Flächenverfügbarkeit sowie der Nähe zur vorhandenen Infrastruktur nicht)
1.5 Kurzbeschreibung der technischen Verfahren der Umweltprüfung
1.6 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
1.7 Allgemein verständliche Zusammenfassung
1.8 Tabellen zur Ermittlung der Eingriffe und Auswirkungen auf die untersuchten Schutzgüter (Eingriffsbewertung mit Gegenüberstellungen Bestand und Planung bei den Schutzgütern Boden, Pflanzen und Tiere, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild und Erholung mit Gesamtübersicht, ausgewiesen in Ökopunkten)
2. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Relevanzuntersuchung) vom 10.01.2024 mit Einschätzung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Unter Einhaltung der genannten CEF-Maßnahmen ist das Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG als unwahrscheinlich einzuordnen (hier insbesondere Untersuchung bezüglich Fledermäusen, Vögeln, Zauneidechsen, Tag- und Nachtfaltern und holzbewohnenden Käferarten mit Beschreibung der erforderlichen CEF-Maßnahmen/Vermeidungsmaßnahmen)
3. Schalltechnische Untersuchung (Schutzgut Mensch/Wohnen in Bezug zu den Lärmarten Straßenverkehrslärm und Gewerbelärm. Schilderung der rechtlichen Beurteilungsgrundlagen, Berechnungsgrundlagen, Beurteilungspegel, Schallschutzmaßnahmen)
4. Baugrunduntersuchung (Zu Schutzgut Mensch/Wohnen mit Schilderung der geologischen und hydrogeologischen Situation mit durchgeführten Untersuchungsmaßnahmen und Folgerungen für die geplante Erschließung und Bebauung)
5. Gestaltungskonzept (Zu Schutzgut Mensch/Wohnen bzw.Wohnumfeld Informationen zur Straßengestaltung mit Parkmöglichkeiten, Straßenbegleitgrün sowie die innere Erschließung der Bebauung und Grünflächengestaltung)
B. Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und deren Inhalt
- Regierungspräsidium Freiburg (Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz) hier insbesondere zu den Schutzgütern Mensch/Wohnen, Boden, Wasser (Hinweise zu Bauarbeiten bzw. Baugrunduntersuchungen u.a. betonangreifender Ölschiefer, Baugrundhebungen und Sulfatneubildung aus Pyrit).
- Regierungspräsidium Stuttgart (Raumordnung, Mobilität, Verkehr, Straßen) hier insbesondere zu den Schutzgütern Fläche und Boden, Mensch (insbesondere zu Erholung, Lärmschutz und Sicherheit im Straßenverkehr, Abstandsstreifen von 20 m zwischen baulichen Anlagen und der Landesstraße, Betrachtung Knotenpunkt L 1161/Güglingstraße erforderlich).
- Landratsamt Ostalbkreis (Umwelt und Gewerbeaufsicht, Abwasserbeseitigung, Gewässer, Altlasten und Bodenschutz, Wald und Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Naturschutz) hier insbesondere zum Schutzgut Mensch/Wohnen in Bezug auf Lärmschutz (Ausnahmeregelung bei Noteinsätzen), Verkehrslärm, Entwässerung z.B. auch bei Starkregen (hierzu erfolgt Abstimmung mit Landratsamt als untere Wasserbehörde).
Schutzgüter Boden und Fläche (z.B. den schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft so wenig wie möglich in Anspruch nehmen, gute Flächen für Landwirtschaft bei Ausgleichsmaßnahmen schonen), Landschaftsbild, Tiere und Pflanzen (insbes. zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Pflanzgeboten, interne und externe Kompensationsmaßnahmen).
- Regionalverband Ostwürttemberg (keine regionalplanerischen Bedenken, Hinweis zum Ausschluss von großflächigem Einzelhandel).
- Bauernverbände (Ausführungen insbesondere zu den Schutzgütern Boden und Fläche, Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln bei Schutzgut Mensch, Schutz bestehender landwirtschaftlicher Betriebe, auch im globalen Hinblick auf Klimaschutz, Umweltschutz und Artenschutz).
- Polizeipräsidium Aalen Referat Prävention (insbesondere zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit und Eigentum durch Ausführungen zur Einbruchsprävention. Gestaltung einer sicheren Umgebung gegen Gewaltdelikte. Keine Bedenken gegen den Bebauungsplan).
- Industrie- und Handelskammer insbesondere zum Schutz schon bestehender Betriebe (bieten dort Arbeitsplätze für die Menschen) durch Schutzvorkehrungen bei der neuen Bebauung.
- Netze ODR (Stellungnahme zum Schutzgut Mensch/Wohnen in Bezug auf Stromversorgung).
- Stellungnahme Person 1 aus Öffentlichkeitsbeteiligung: Insbesondere Zuordnung von Flächen Gewerbe/Landwirtschaft (zukünftige Art der baulichen Nutzung) und Verhältnis der Schutzgüter Mensch/Eigentum gegenüber Mensch/Schutz vor Gewerbelärm.
- Stellungnahme Person 2 aus Öffentlichkeitsbeteiligung: Vor allem zu zulässigen baulichen Nutzungen sowie Schutzgüter Mensch/Wohnen (Infrastruktur), Mensch/Schutz vor Verkehrslärm und Gewerbelärm, Mensch/soziales Wohnumfeld und Mensch/Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (auch bei Feuerwehreinsätzen).
- Stellungnahme Person 3 aus Öffentlichkeitsbeteiligung: Insbesondere zum Schutzgut Mensch/Wohnen im Hinblick auf die Lage der Balkone und Parkierungsanlagen. Das Thema Überplanung der Baufenster ist inzwischen erfolgt.
- Stellungnahme Person 4 aus Öffentlichkeitsbeteiligung: Speziell zu Schutzgut Mensch/Schaffung von Wohnraum und Art der baulichen Nutzung, soziales Umfeld und Infrastruktur mit Parkplätzen, Kaltluftschneisen und Lärmschutz bzw. Ausrichtung von Wohn- und Schlafräumen für die Wohngesundheit. Realisierung der Pflanzgebote (u.a. nicht bindende Position der Bäume in PFG 4). Schutzgut Mensch (Hochwasser) und Schutzgut Wasser in Bezug auf Wasserdurchlässigkeit/Oberflächenwasser/Wasserqualität. Schutzgüter „Mensch/Gesundheit“ und „Boden“ im Hinblick auf Kennzeichnung von Altablagerungen.
Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Bebauungsplan veröffentlicht.
Zusätzlich können die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch im Rathaus 73525 Schwäbisch Gmünd, Marktplatz 1, 3. Obergeschoss (Präsentationswand) und im Bezirksamt 73529 Schwäbisch Gmünd-Bettringen, Heubacher Str. 2 während der jeweiligen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist (Auslegungsfrist) können Stellungnahmen an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@schwaebisch-gmuend.de, schriftlich auf dem Postweg oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Amt für Stadtentwicklung