Amtliche Bekanntmachungen

14. August 2025 – 5. Oktober 2025
Gewerbesteuer
Am 15.08.2025 ist die dritte vierteljährliche Gewerbesteuer-Vorauszahlung für das Kalenderjahr 2025 zur Zahlung fällig. Die Höhe der Vierteljahresrate ergibt sich aus dem zuletzt ergangenen Vorauszahlungsbescheid bzw. aus einem zwischenzeitlich ergangenen Gewerbesteuerbescheid.
Wir bitten, den Zahlungstermin pünktlich einzuhalten und das im Gewerbesteuerbescheid ausgedruckte Kassenzeichen unbedingt anzugeben. Nach den Bestimmungen der Abgabenordnung müssen bei verspäteter Zahlung grundsätzlich Säumniszuschläge erhoben werden. Bei notwendig werdender Anmahnung sind in jedem Fall Mahngebühren mit mindestens 4,00 € anzusetzen.
Bei Zahlung mit Scheck muss dieser drei Tage vor dem Fälligkeitstag der Stadtkasse vorliegen.
Bei Steuerpflichtigen, die der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden alle fälligen Gewerbesteuerbeträge (auch Nachzahlungen) vom angegebenen Konto abgebucht.
Bankverbindung Stadt Schwäbisch Gmünd:
Kreissparkasse Ostalb
IBAN: DE75 6145 0050 0440 0001 41; BIC: OASPDE6AXXX
VR-Bank Ostalb
IBAN: DE20 6149 0150 1105 2000 00; BIC: GENODES1AAV