Amtliche Bekanntmachungen

14. August 2025 – 5. Oktober 2025
Grundsteuer
Am 15.08.2025 ist die dritte vierteljährliche Grundsteuer-Teilzahlung für das Kalenderjahr 2025 zur Zahlung fällig. Die Höhe der Teilzahlung ergibt sich aus dem Jahresbescheid von 2025 oder einem danach ergangenen Änderungsbescheid.
Wir bitten, den Zahlungstermin pünktlich einzuhalten und unbedingt das im Grundsteuerbescheid eingedruckte Kassenzeichen anzugeben. Bei verspäteter Zahlung fallen nach den Bestimmungen der Abgabenordnung Säumniszuschläge an. Bei notwendig werdender Mahnung fallen Mahngebühren mit mindestens 4,00 € an. Bei Zahlung mit Scheck muss dieser drei Tage vor dem Fälligkeitstag der Stadtkasse vorliegen.
Bei Steuerpflichtigen, die der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Grundsteuerbeträge vom angegebenen Konto abgebucht.
Bankverbindung Stadt Schwäbisch Gmünd:
Kreissparkasse Ostalb
IBAN: DE75 6145 0050 0440 0001 41; BIC: OASPDE6AXXX
VR-Bank Ostalb
IBAN: DE20 6149 0150 1105 2000 00; BIC: GENODES1AAV