Amtliche Bekanntmachungen

Zu sehen ist ein Blattpapier auf dem Striche abgebildet sind, die einen Text darstellen.

Haushaltssatzung der Hospitalstiftung zum Hl. Geist Schwäbisch Gmünd für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 15.05.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

1.215.830

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

1.205.110

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

10.720

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

163.540

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

163.540

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

174.260

 

 

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

EUR

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

1.199.940

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

1.013.650

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

186.290

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

208.410

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

45.500

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

162.910

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

349.200

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
       Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

0

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
       Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

349.200

 

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-
maßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                       0 EUR.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künf-
tige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belas-
ten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf                                                     0 EUR.

 

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                            240.000 EUR.

 

Schwäbisch Gmünd, 15.05.2024

gez. Richard Arnold
Oberbürgermeister

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