Amtliche Bekanntmachungen

6. Juni 2024
Haushaltssatzung der Hospitalstiftung zum Hl. Geist Schwäbisch Gmünd für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 15.05.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen |
EUR |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von |
1.215.830 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von |
1.205.110 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von |
10.720 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von |
163.540 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von |
0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von |
163.540 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von |
174.260 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen |
EUR |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
1.199.940 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
1.013.650 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts |
186.290 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
208.410 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
45.500 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus |
162.910 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
349.200 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
0 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus |
0 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, |
349.200 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-
maßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künf-
tige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belas-
ten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 240.000 EUR.
Schwäbisch Gmünd, 15.05.2024
gez. Richard Arnold
Oberbürgermeister