Amtliche Bekanntmachungen

1. August 2024
Haushaltssatzung des Schulverbandes Landesgymnasium für Hochbegabte Schwäbisch Gmünd für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung am 06.06.2024 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen |
2024 EUR |
2025 EUR |
||
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von |
3.552.570 |
3.431.860 |
||
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von |
-3.552.570 |
-3.431.860 |
||
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von |
0 |
0 |
||
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von |
0 |
0 |
||
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von |
0 |
0 |
||
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von |
0 |
0 |
||
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von |
0 |
0 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen |
2024 EUR |
2025 EUR |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
3.154.770 |
3.034.060 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
-3.136.570 |
-3.015.860 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
18.200 |
18.200 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
246.370 |
825.020 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
-651.800 |
-2.030.300 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
-405.430 |
-1.205.280 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
-387.230 |
-1.187.080 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
400.000 |
1.200.000 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
-12.770 |
-12.920 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
387.230 |
1.187.080 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
0 |
0 |
3. mit dem Gesamtbetrag |
2024 EUR |
2025 EUR |
3.1 der vorgesehenen Betriebskostenumlage von |
951.500 |
868.925 |
3.2 der vorgesehenen Investitionsumlage von |
246.370 |
25.020 |
§ 2 Kreditermächtigung
|
2024 EUR |
2025 EUR |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf |
400.000 |
1.200.000 |
Die Verbandsverwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen im Rahmen der Kreditermächtigung nach § 2 Satz 1 unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu tätigen. |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
|
2024 EUR |
2025 EUR |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf |
3.900.000 |
0 |
§ 4 Kassenkredite
|
2024 EUR |
2025 EUR |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf |
710.000 |
686.000 |
Schwäbisch Gmünd, den 17.07.2024
gez.
Richard Arnold
Verbandsvorsitzender