Amtliche Bekanntmachungen

Zu sehen ist ein Blattpapier auf dem Striche abgebildet sind, die einen Text darstellen.

Haushaltssatzung des Schulverbandes Landesgymnasium für Hochbegabte Schwäbisch Gmünd für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung am 06.06.2024 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 beschlossen:

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1.  im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

2024

EUR

2025

EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

3.552.570

3.431.860

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-3.552.570

-3.431.860

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

0

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

0

 

 

 

2.  im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2024

EUR

2025

EUR

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

3.154.770

3.034.060

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-3.136.570

-3.015.860

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

18.200

18.200

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

246.370

825.020

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-651.800

-2.030.300

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-405.430

-1.205.280

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-387.230

-1.187.080

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

400.000

1.200.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-12.770

-12.920

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

387.230

1.187.080

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

0

0

 

3.  mit dem Gesamtbetrag

2024

EUR

2025

EUR

3.1 der vorgesehenen Betriebskostenumlage von

951.500

868.925

3.2 der vorgesehenen Investitionsumlage von

246.370

25.020

 

§ 2 Kreditermächtigung

 

2024

EUR

2025

EUR

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

400.000

1.200.000

Die Verbandsverwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen im Rahmen der Kreditermächtigung nach § 2 Satz 1 unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu tätigen.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

2024

EUR

2025

EUR

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

3.900.000

0

 

§ 4 Kassenkredite

 

2024

EUR

2025

EUR

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

710.000

686.000

 

Schwäbisch Gmünd, den 17.07.2024

gez.

Richard Arnold

Verbandsvorsitzender

 

 

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