Amtliche Bekanntmachungen

11. April 2024
Satzung der Stadt Schwäbisch Gmünd über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Westlicher Stadteingang“ in Schwäbisch Gmünd
Auf der Grundlage von § 162 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd in seiner Sitzung am 22.12.2021 folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Westlicher Stadteingang“ beschlossen:
§ 1
Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Westlicher Stadteingang“
Die vom Gemeinderat am 16.06.2010 beschlossene Satzung über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebiets „Westlicher Stadteingang“, öffentlich bekanntgemacht und in Kraft getreten am 24.06.2010, sowie die
1. Änderung der Satzung einer Teilaufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets, vom
Gemeinderat am 08.06.2011 beschlossen und am 16.06.2011 öffentlich bekanntgemacht und in Kraft getreten, die
2. Änderung der Satzung über Erweiterung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets, vom Gemeinderat am 25.07.2012 beschlossen und am 16.08.2012 öffentlich bekanntgemacht und in Kraft getreten, die
3. Änderung der Satzung über eine Teilaufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets, vom Gemeinderat am 20.03.2013 beschlossen und am 11.04.2013 öffentlich bekanntgemacht und in Kraft getreten, wird aufgehoben.
§ 2
Gebiet der aufgehobenen Sanierung
Das Gebiet, das hiernach nicht mehr der Sanierung unterliegt, ist im Lageplan der Stadt Schwäbisch Gmünd vom 22.11.2021 mit einem Umfassungsband gekennzeichnet.
§ 3
In-Kraft-Treten
1. Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
2. Das Grundbuchamt ist zu ersuchen, bei den Grundstücken den Sanierungsvermerk zu löschen.
Hinweise:
- Nach Zugang des Abrechnungsbescheids durch das Regierungspräsidium Stuttgart erfolgt nun die Amtliche Bekanntmachung der Satzung.
- Der in § 2 der Satzung genannte Lageplan (Abgrenzungsplan) der Stadt Schwäbisch Gmünd vom 22.11.2021 ist als Planverkleinerung abgedruckt. Der Originalplan kann von jedermann während der üblichen Öffnungszeiten beim Amt für Stadtentwicklung, Rathaus, Marktplatz 1,
73525 Schwäbisch Gmünd, 3. OG, Zimmer 3.05, eingesehen werden.
-Unbeachtlich werden
a) nach § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
b) nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO - ausgenommen die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung -, wenn sie in beiden Fällen nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Schwäbisch Gmünd unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Die Satzung tritt am Tag nach dieser Bekanntmachung in Kraft.