Amtliche Bekanntmachungen

Zu sehen ist ein Blattpapier auf dem Striche abgebildet sind, die einen Text darstellen.

Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für das Internat sowie für die Teilnahme am Ganztagesbetrieb durch externe Schülerinnen und Schüler am Landesgymnasium für Hochbegabte Schwäbisch Gmünd

Aufgrund von § 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 13 Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 06.06.2024 folgende Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für das Internat sowie für die Teilnahme am Ganztagesbetrieb durch externe Schülerinnen und Schüler am Landesgymnasium für Hochbegabte Schwäbisch Gmünd vom 12.07.2018 mit Änderungssatzung vom 21.07.2022 und vom 25.05.2023 beschlossen:

 

Artikel 1

Die Benutzungs- und Gebührenordnung für das Internat sowie für die Teilnahme am Ganztagesbetrieb durch externe Schülerinnen und Schüler am Landesgymnasium für Hochbegabte Schwäbisch Gmünd vom 12.07.2018 wird wie folgt geändert:

 

Abschnitt I, §§ 2 und 3 erhalten folgende Fassung:

Abschnitt I

Schülerinnen und Schüler, die im Internat wohnen

(interne Schülerinnen und Schüler)

 

§2

Höhe der Gebühren

Die Gebühr beträgt ab dem 01.09.2024 jährlich                                                        7.040,00 €

und ab dem 01.09.2025 jährlich                                                                                7.370,00 €.

 

§ 3

Fälligkeit der Gebühren

Die Gebühr wird nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids für 11 Monate jeweils zum Ersten der Monate September bis Juli im Voraus in Höhe von

ab dem 01.09.2024                                                                                                   640,00 €

und ab dem 01.09.2025                                                                                            670,00 €

zur Zahlung fällig.

Die monatlichen Zahlungen sind durch Lastschrifteinzug an den Schulverband zu leisten.

Sofern eine Schülerin / ein Schüler während des Schuljahres aufgenommen wird, wird die erste Monatsrate innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig.

Dies gilt sinngemäß bei Ausscheiden der Schülerin / des Schülers vor Schuljahresende. Guthaben bei Abrechnung wird erstattet.

 

Abschnitt II, §§ 12 und 13 erhalten folgende Fassung:

 

Abschnitt II

Schülerinnen und Schüler, die nicht im Internat wohnen

(externe Schülerinnen und Schüler)

 

§ 12

Höhe der Gebühren

Die Gebühr beträgt ab dem 01.09.2024 jährlich                                                        1.980,00 €

und ab dem 01.09.2025 jährlich                                                                                2.200,00 €.

 

§ 13

Fälligkeit der Gebühren

Die Gebühr wird nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids für 11 Monate jeweils zum Ersten der Monate September bis Juli im Voraus in Höhe von

ab dem 01.09.2024                                                                                                   180,00 €

und ab dem 01.09.2025                                                                                            200,00 €

zur Zahlung fällig.

Die monatlichen Zahlungen sind durch Lastschrifteinzug an den Schulverband zu leisten.

 

Sofern eine Schülerin / ein Schüler während des Schuljahres aufgenommen wird, wird die erste Monatsrate innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig.

Dies gilt sinngemäß bei Ausscheiden der Schülerin / des Schülers vor Schuljahresende. Guthaben bei Abrechnung wird erstattet.

 

Abschnitt IV, § 18 erhält folgende Fassung:

Abschnitt IV

Verpflegungsgebühren

 

§ 18

Verpflegungsgebühren für Lehrkräfte und Beschäftigte

Die Verpflegungsgebühren für alle lehrenden und nicht lehrenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betragen an allen Wochentagen:

Frühstück:                                2,70 €

Mittagessen:                            6,50 €

Abendessen:                            4,00 €

Zwischenmahlzeiten: je            1,40 €

 

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für das Internat sowie für die Teilnahme am Ganztagesbetrieb durch externe Schülerinnen und Schüler am Landesgymnasium für Hochbegabte Schwäbisch Gmünd vom 06.06.2024 tritt am 01. September 2024 in Kraft.

 

Ausgefertigt:

Schwäbisch Gmünd, 06.06.2024

gez. Richard Arnold

Verbandsvorsitzender

 

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