Amtliche Bekanntmachungen
13. November 2025 – 31. Januar 2026
Strompreise Stadtwerke Schwäbisch Gmünd zum 1. Januar 2026
Zum 1. Januar 2026 senken die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd die Strompreise in der Grundversorgung.
Grund dafür sind sinkende Netznutzungsentgelte, wie durch die Bundesregierung beschlossen. Durch einen Zuschuss Bundesregierung fallen die Netzentgelte deutlich niedriger aus, diesen Vorteil geben wir gerne an unsere Kunden weiter.
Ab dem 1. Januar 2026 reduzieren wir den Verbrauchspreis um 2,34 Cent/kWh brutto (1,96 Cent/kWh netto). Bei einem Jahresdurchschnittsverbrauch von 3.000 kWh bedeutet dies eine Entlastung von 70,20 € pro Jahr.
Mit der Preisanpassung bleiben unsere Stromtarife auch im neuen Jahr wettbewerbsfähig und verlässlich – und ab 2026 liefern wir zudem wieder TÜV-zertifizierten Ökostrom in allen Tarifen.
Eine detaillierte Übersicht zu den neuen Preisen und den darin enthaltenen Kostenbestandteilen sehen Sie nachfolgend:
Ab dem 1. Januar 2026 gelten folgende Preise für Sie:
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Grundversorgung |
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Brutto bis 31.12.2025 |
Brutto ab 01.01.2026 |
| Arbeitspreis HT (Hochtarif) |
Cent / kWh |
41,00 |
38,66 |
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Arbeitspreis NT (Niedertarif) |
Cent / kWh |
35,65 |
33,32 |
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Grundpreistarif II Ein-Tarifzähler |
Euro / Jahr |
195,37 | 195,37 |
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Grundpreistarif III Zwei-Tarifzähler |
Euro / Jahr |
223,93 | 223,93 |
Auf Grundlage von § 5 Abs. 2 und 5a StromGVV gelten für Sie die oben genannten Bruttopreise ab 1. Januar 2026. Die hier genannten Bruttopreise (gerundet) beinhalten jeweils die Umsatzsteuer von 19%.
In den Preisen ist die Stromsteuer mit derzeit 2,05 Cent / kWh (§3 StromStG) und die Konzessionsabgabe (Tagstrom 1,59 Cent / kWh, Nachtstrom 0,61 Cent / kWh) enthalten. Die Stromsteuer bleibt unverändert.
Kostenbestandteile
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2025 Euro/Jahr |
2025 Cent/kWh |
2026 Euro/Jahr |
2026 Cent/kWh |
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Grundpreis Netznutzung |
60,00 |
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60,00 |
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Arbeitspreis Netznutzung |
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11,85 |
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9,05 |
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Messstellenbetrieb |
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Einbau mod. Messeinrichtung (zus.) |
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0 |
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0,03 |
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Abrechnung |
1,89 |
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1,89 |
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Umlagen: KWK-G Umlage bes. Netznutzung / §19 Offshore-Netzumlage Summe Korrektur Umlage §19 |
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0,277 1,558 0,816 2,651
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0,446 1,559 0,941 2,946 -0,226 |
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Einkauf, Vertrieb, Gemeinkosten |
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16,48 |
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17,22 |
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Konzessionsabgabe Tagstrom / Nachtstrom |
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1,59 / 0,61 |
|
1,59 / 0,61 |
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Stromsteuer |
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2,05 |
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2,05 |
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MwSt. |
19% |
19% |
19% |
19% |
Hinweis:
Gemäß § 5 Abs. 3 StromGVV steht Ihnen das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber dem Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.