Amtliche Bekanntmachungen

Zu sehen ist ein Blattpapier auf dem Striche abgebildet sind, die einen Text darstellen.

Strompreise Stadtwerke Schwäbisch Gmünd zum 1. Januar 2026

Zum 1. Januar 2026 senken die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd die Strompreise in der Grundversorgung.

Grund dafür sind sinkende Netznutzungsentgelte, wie durch die Bundesregierung beschlossen. Durch einen Zuschuss Bundesregierung fallen die Netzentgelte deutlich niedriger aus, diesen Vorteil geben wir gerne an unsere Kunden weiter.

Ab dem 1. Januar 2026 reduzieren wir den Verbrauchspreis um 2,34 Cent/kWh brutto (1,96  Cent/kWh netto). Bei einem Jahresdurchschnittsverbrauch von 3.000 kWh bedeutet dies eine Entlastung von 70,20 € pro Jahr.

Mit der Preisanpassung bleiben unsere Stromtarife auch im neuen Jahr wettbewerbsfähig und verlässlich – und ab 2026 liefern wir zudem wieder TÜV-zertifizierten Ökostrom in allen Tarifen.

Eine detaillierte Übersicht zu den neuen Preisen und den darin enthaltenen Kostenbestandteilen sehen Sie nachfolgend:

Ab dem 1. Januar 2026 gelten folgende Preise für Sie:

 

Grundversorgung

 

Brutto bis 31.12.2025

Brutto ab 01.01.2026
Arbeitspreis HT (Hochtarif)

Cent / kWh

41,00

38,66

Arbeitspreis NT (Niedertarif)

Cent / kWh

35,65

33,32

Grundpreistarif II Ein-Tarifzähler

Euro / Jahr

195,37 195,37

Grundpreistarif III Zwei-Tarifzähler

Euro / Jahr

223,93 223,93

 

Auf Grundlage von § 5 Abs. 2 und 5a StromGVV gelten für Sie die oben genannten Bruttopreise ab 1. Januar 2026. Die hier genannten Bruttopreise (gerundet) beinhalten jeweils die Umsatzsteuer von 19%.

In den Preisen ist die Stromsteuer mit derzeit 2,05 Cent / kWh (§3 StromStG) und die Konzessionsabgabe (Tagstrom 1,59 Cent / kWh, Nachtstrom 0,61 Cent / kWh) enthalten. Die Stromsteuer bleibt unverändert.

 

Kostenbestandteile

  

2025

Euro/Jahr

2025

Cent/kWh

2026

Euro/Jahr

2026

Cent/kWh

Grundpreis Netznutzung

60,00

 

60,00

 

Arbeitspreis Netznutzung

 

11,85

 

9,05

Messstellenbetrieb
- Ein-Tarifzähler
- Zwei-Tarifzähler


8,58
13,84

 


8,58
13,84

 

Einbau mod. Messeinrichtung (zus.)

 

0

 

0,03

Abrechnung

1,89

 

1,89

 

Umlagen:

KWK-G

Umlage bes. Netznutzung / §19

Offshore-Netzumlage

Summe

Korrektur Umlage §19

 

 

 

0,277

1,558

0,816

2,651

 

 

 

0,446

1,559

0,941

2,946

-0,226

Einkauf, Vertrieb, Gemeinkosten

 

16,48

 

17,22

Konzessionsabgabe Tagstrom / Nachtstrom

 

1,59 / 0,61

 

1,59 / 0,61

Stromsteuer

 

2,05

 

2,05

MwSt.

19%

19%

19%

19%

 

Hinweis:

Gemäß § 5 Abs. 3 StromGVV steht Ihnen das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber dem Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

Zurück

ZUM BILD