Amtliche Bekanntmachungen
30. Oktober 2025 – 31. Dezember 2025
Widerspruch gegen die Verwendung von Daten zur Zusendung von Information der Parteien, Wähler-gruppen und anderen Träger von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen
Gemäß § 2 Absatz 3 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz dürfen die Meldebehörden bei Wahlen und Abstimmungen, an denen auch ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger teilnehmen können, deren Familiennamen, Vornamen, Doktorgrade und derzeitige Anschriften sowie Angaben über die Staatsangehörigkeiten nutzen, um ihnen Informationen von Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zuzusenden.
Die betroffenen Personen haben das Recht, dieser Nutzung ihrer Daten zu widersprechen. Bei einem Widerspruch unterbleibt die Zusendung von Informationen. Der Widerspruch kann bei der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd, Hauptamt, Bürgerbüro, Marktplatz 1, 73525 Schwäbisch Gmünd oder bei den Bezirksämtern eingelegt werden. Er gilt bis zu seinem Widerruf.