Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte werden aus der Kaufpreissammlung und deren Auswertung abgeleitet. Sie sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes. Bodenrichtwerte beziehen sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche; bei baureifem Land wird gekennzeichnet, ob sich die Bodenrichtwerte auf erschließungsbeitragspflichtiges oder erschließungsbeitragsfreies Bauland beziehen.

Der Bodenrichtwert ist jedoch nicht unmittelbar der Verkehrswert eines bestimmten Grundstücks. Schlüsse vom Bodenwert auf den Verkehrswert eines zu bewertenden Grundstücks können nur unter Berücksichtigung vorhandener Unterschiede in den wertbestimmenden Eigenschaften gezogen werden. Diese sind Lage, Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand, Grundstücksgröße, Grundstückszuschnitt sowie Zeitfaktor. Bodenrichtwerte sowie sonstige Grundstücksmarktdaten können somit im Einzelfall die sachverständige Wertermittlung, d.h. ein Gutachten nicht ersetzen.

Bodenrichtwerte werden auf 1. Januar eines jeden ungeraden Kalenderjahres (Stichtag) ermittelt. Die Ermittlung ist bis zum 30. Juni des Jahres durchzuführen.

Die Bodenrichtwerte sind als amtliche Bekanntmachung der Kommune zu veröffentlichen. Diese Vorschrift verdeutlicht den Willen des Gesetzgebers, dass mit der Veröffentlichung zur Transparenz des Bodenmarktes beigetragen werden soll. Das Finanzamt erhält eine Mitteilung über die Bodenrichtwerte. Die aktuellen Bodenrichtwerte (Stichtag 01.01.2023) zu Wertermittlungszwecken sind im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg einsehbar.

Bodenrichtwerte für die Grundsteuer in Baden-Württemberg (Stichtag 01.01.2022) sind ebenfalls über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg einsehbar. Hierzu muss lediglich die Ebene "Bodenrichtwerte Grundsteuer B" ausgewählt werden.

Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg

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