Chancengleichheit

  • Grundgesetz, Artikel 3,2
    Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
    Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Um diesem Satz aus dem höchsten deutschen Gesetz in der kommunalen Realität mehr Bedeutung zu verleihen, gibt es in Schwäbisch Gmünd die Stabsstelle Chancengleichheit.

Aufgabe und Ziel der Stabsstelle Chancengleichheit ist es, die Strukturen zu ändern, die Geschlechtergerechtigkeit verhindern und so Frauen benachteiligen und in manchen Bereichen auch Männer. Sie berät die kommunale Verwaltung in Sachen Chancengleichheit. Die Beauftragte für Chancengleichheit ist Ansprechpartnerin für Frauen und Männer, die Anregungen und Beschwerden in Gleichstellungsangelegenheiten haben. Die Beauftragte für Chancengleichheit nimmt in der Stadtverwaltung eine Querschnittsfunktion wahr.

Im städtischen Leben ergänzt die Stabsstelle für Chancengleichheit mit ausgesuchten Angeboten das kulturelle und politische Leben der Kommune, z.B mit Aktivitäten rund um den Internationalen Frauentag oder mit der Kampagne #rotlichtaus.

Vor dem Hintergrund der bestehenden Realitäten ist die Arbeit der Beauftragten für Chancengleichheit notwendig und optimiert die Arbeit und das tägliche Verwaltungshandeln der Verwaltungen. Denn trotz rechtlicher Gleichstellung und großen Fortschritten, sind Frauen und Mädchen in vielen gesellschaftlichen und politischen Bereichen benachteiligt.

Gleichberechtigungsdefizite gibt es auch zu Lasten von Männern, die Mehrzahl den Benachteiligungen gehen leider zu Lasten von Frauen.

Einige Beispiele: Die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist leider immer noch in der Hauptsache ein Frauenproblem. Frauen sind in Führungspositionen in Wirtschaft, Verwaltung und Politik deutlich unterrepräsentiert. Frauen werden häufiger Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch, …

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