Konzeption GS Weiler_Stand Juli 2024

Konzeption der Schulkindbetreuung an der Grundschule Weiler i. d. B. Kontaktdaten: Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd Amt für Bildung und Sport Hannelore Grünauer - Leitung Schulkindbetreuung GS Weiler - Pfarrer-Haug-Straße 11-13 73529 Schwäbisch Gmünd E-Mail: betreuungskraft.grundschuleweiler@schwaebisch-gmuend.de

2 Inhaltsverzeichnis 1. Über uns/Vorwort ............................................................................................................... 4 2. Leitbild ................................................................................................................................. 4 3. Rahmenbedingungen .......................................................................................................... 5 3.1. Trägerschaft/Dienstaufsicht ................................................................................................ 5 3.2. Betreuungstage und Zeiten ................................................................................................. 5 3.3. Verpflegung und Ernährung ................................................................................................ 5 3.4. Raumkonzept....................................................................................................................... 5 3.5. Personalstruktur .................................................................................................................. 5 4. Angebote der Betreuung ..................................................................................................... 5 4.1. Tagesablauf.......................................................................................................................... 5 4.2. Lernzeit/Hausaufgabenbetreuung ...................................................................................... 6 4.3. AGs....................................................................................................................................... 6 4.4. Spiele und Materialien ........................................................................................................ 6 4.5. Freizeitgestaltung ................................................................................................................ 7 4.6. Jahreskalender..................................................................................................................... 7 5. Kooperationen..................................................................................................................... 7 5.1. Mit der Schule ..................................................................................................................... 7 5.2. Mit den Eltern...................................................................................................................... 7 5.3. Mit dem Träger.................................................................................................................... 7 5.4. Mit dem Kindergarten ......................................................................................................... 7 6. Qualitätssicherung............................................................................................................... 7 6.1. Fortbildungen ...................................................................................................................... 7 6.2. Vorfälle/Unfälle ................................................................................................................... 7 6.3. Beschwerdemanagement.................................................................................................... 8 6.4. Fachliteratur ........................................................................................................................ 8 6.5. Fallbesprechungen .............................................................................................................. 8 6.6. Inklusion .............................................................................................................................. 8 6.7. Partizipation ........................................................................................................................ 8 7. Öffentlichkeitsarbeit............................................................................................................ 8 8. Betreuungs-ABC................................................................................................................... 8 8.1. Anamnesebogen.................................................................................................................. 8 8.2. An- und Abmeldung............................................................................................................. 8 8.3. Ausschluss............................................................................................................................ 9 8.4. Aufsichtspflicht .................................................................................................................... 9

3 8.5. Datenschutz ......................................................................................................................... 9 8.6. Entschuldigung und Krankmeldung..................................................................................... 9 8.7. Ferienbetreuung.................................................................................................................. 9 8.8. Gebühren für die Betreuung ............................................................................................... 9 8.9. Haftung ................................................................................................................................ 9 8.10. Handy- bzw. Telefonnutzung............................................................................................... 9 8.11. Kindeswohlgefährdung........................................................................................................ 9 8.12. Krankheiten/Kopfläuse........................................................................................................ 9 8.13. Medikamentenvergabe ....................................................................................................... 9 8.14. Unfallversicherung ............................................................................................................ 10 Anhang .................................................................................................................................................. 11

4 1. Über uns/Vorwort Die Kernzeitbetreuung wurde in Weiler an der Grundschule im SJ 2008/09 eingeführt und seit dieser Zeit ist hierfür Hanni Grünauer zuständig. Träger ist die Stadt Schwäbisch Gmünd/Amt für Bildung und Sport. Der Betreuungsraum befindet sich im 2. Stock des alten Schulhauses. Die Gruppengröße variiert von Schuljahr zu Schuljahr. In der Regel sind zwischen 10 und 24 Kinder in der Kernzeit angemeldet. Die Grundschule Weiler werden im SJ 24/25 insgesamt 44 Kinder besuchen. Diese Konzeption richtet sich an die Eltern, die Schulleitung, die Lehrer und neue Mitarbeiter in der Schulkindbetreuung. 2. Leitbild Wichtig ist der Leitung, dass die Kinder Raum haben für ein kameradschaftliches Miteinander, Bewegung, Spiel sowie Erholung und dass auch individuell auf die Bedürfnisse einzelner Kinder, soweit es möglich ist, eingegangen wird. Ziel ist es, dass die Kinder schöne Erinnerungen und Erlebnisse mitnehmen. Hierzu ist die Leitung bestrebt, eine angenehme Atmosphäre zu schaffen, in der unsere Regeln, die im Raum aushängen und besprochen werden, eingehalten werden. Die Kinder haben die Möglichkeit, ihre Zeit kreativ und aktiv zu gestalten. Und die Leitung möchte den Kindern auf Augenhöhe begegnen, also sie wohlwollend annehmen und wertschätzen.

5 3. Rahmenbedingungen 3.1. Trägerschaft/Dienstaufsicht Der Träger der Schulkindbetreuung ist die Stadt Schwäbisch Gmünd. Die Dienstaufsicht obliegt dem Amt für Bildung und Sport, Abteilung Schulische Bildung. 3.2. Betreuungstage und Zeiten Die Betreuungstage und -zeiten werden in jedem Schuljahr je nach Bedarf neu ermittelt. Generell möglich sind Montag bis Freitag die Zeit morgens vor dem Unterricht von 7.00 bis 7.45 Uhr und nach Unterrichtsende ab 11.25 Uhr bis 14.00 Uhr. Die Kosten können dem Elternbrief der Stadtverwaltung entnommen werden. Die Betreuung an der GS Weiler findet nur während der Schulzeit und nicht während der Ferienzeit statt. Für die Ferien bietet die Stadt Schwäbisch Gmünd eine separate Ferienbetreuung an. 3.3. Verpflegung und Ernährung Die Verpflegung ist derzeit ausgesetzt. 3.4. Raumkonzept Der Betreuungsraum mit seinem Nebenraum befindet sich im alten Schulhaus im zweiten Stock und wird zweigeteilt in Bücherei und Kernzeit. Der Betreuungsraum ist öffentlich, der Nebenraum kann bei Bedarf als separater abgeschlossener Raum (auch als Rückzugsmöglichkeit) genutzt werden. Die Räumlichkeiten bieten Platz für Gemeinschaft und Erholung. Der Schulhof mit seinem Spielplatz lädt zu Bewegung und Spaß ein, sodass sich für die Kinder genügend Aktivitätsmöglichkeiten ergeben. 3.5. Personalstruktur Zuständig für die Betreuung sowie die Leitung und damit einhergehenden Leitungsaufgaben ist Hanni Grünauer. 4. Angebote der Betreuung 4.1. Tagesablauf Die Begrüßung/Anmeldung erfolgt bei der Leitung, je nachdem um 11.25 Uhr/12.15 Uhr oder gemäß Bedarf. Die Betreuung endet spätestens um 14.00 Uhr mit der Verabschiedung. Für die Betreuungszeit gibt es diverse Angebote zum Spielen oder Basteln, Nähen/Sticken, Pricken, Malen, Lesen, Vorlesen, Lego- oder Clic-Bausteine, Knetmasse oder Kinetic-Sand, Brett- und Kartenspiele, Quiz, Puzzle, Anfertigen von Freundschaftsarmbändern mit Looms; diverse Spiele für draußen; Möglichkeit für Entspannung/QiGong… (siehe hierzu das Diagramm). Folgende Bilder geben einen Einblick in die vielfältigen Möglichkeiten:

6 In der Regel bietet die Leitung innerhalb eines Rahmens verschiedene Möglichkeiten zur Beschäftigung an. Aus diesen Vorschlägen können die Kinder wählen. Falls die Kinder andere Wünsche haben, geht die Leitung häufig auf deren Wünsche ein. Sollten es die Umstände erfordern, gibt sie manchmal auch vor, was die Kinder erledigen sollen. Es gibt auch demokratische Abstimmungen. So ist es in der Regel ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Freispiel und gezieltem Angebot. 4.2. Lernzeit/Hausaufgabenbetreuung Auch die Hausaufgaben können – falls gewünscht – erledigt werden. Hierzu schaut die Leitung, dass dazu entsprechend Ruhe für das betreffende Kind oder die Kinder herrscht und falls Fragen anfallen, ist sie jederzeit zur Hilfe bereit. Das Kontrollieren der Hausaufgaben obliegt den Eltern, für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt sie keine Verantwortung. 4.3. AGs Als spezifische AG bietet die Leitung ab und zu verschiedene Bewegungsmöglichkeiten auf Musik oder diverse einfache Tanzformen an. Auch lernen wir manchmal einfache englische Kinderlieder. Ebenso hat die Leitung schwäbisches Liedgut und viele andere Lieder im Angebot, die sie auch ab und zu mit der Flöte begleitet. Sie passt sich weitgehend an die Wünsche der Kinder an. 4.4. Spiele und Materialien Es gibt diverse Möglichkeiten, womit man sich draußen auf dem Schulhof beschäftigen kann. So stehen beispielsweise 2 „Sit and twist“-Fahrzeuge zur Verfügung. Hierfür muss man einen von der Leitung extra hierfür entworfenen Führerschein machen mit schriftlicher und theoretischer Prüfung. Die Spiele für drinnen und draußen sind auch aus dem Diagramm (siehe Anhang) ersichtlich.

7 4.5. Freizeitgestaltung Die Kinder dürfen auch frei auf dem Pausenhof spielen. Oder wir machen gemeinsame Spiele draußen. Z. B. zeigt die Leitung den Kindern Klassiker wie „Meister, gib uns Arbeit an“, „Komm mit, lauf weg“, „Mäuslein komm heraus“, „Ich will ein Eck, lauft alle weg“ usw. Siehe auch 4.1. 4.6. Jahreskalender Für die Gestaltung des Jahreskalenders ist die Schule zuständig. Jedes Schuljahr beginnt und endet jeweils mit einem Gottesdienst, bei dem die Leitung der Schulkindbetreuung dabei ist, außerdem gibt es ein Schulfest und ein Abschlussfest der Viertklässler. Auch hierzu wird die Leitung immer eingeladen, was natürlich sehr erfreulich ist. Und wenn sonstige Veranstaltungen der Schule anstehen, ist die Leitung jederzeit gerne dabei. Beim ersten Elternabend informiert sie die Eltern über die Kernzeitbetreuung. 5. Kooperationen 5.1. Mit der Schule Die Leitung der Schulkindbetreuung ist im ständigen Austausch mit der Schule und der Schulleitung. Falls nötig – je nach Bedarf – geht die Leitung auf die Lehrkräfte bzw. die Schulleitung zu, um sich mit ihnen über wichtige Themen auszutauschen wie z. B. über auffälliges Verhalten einzelner Kinder. 5.2. Mit den Eltern Zum Schuljahresanfang erhalten die Eltern Informationen über die Kernzeit und bei Fragen ist die Leitung jederzeit gerne zur Terminvereinbarung für ein Gespräch bereit. Außerdem können beim Bringen/Abholen bei Bedarf „Tür- und Angelgespräche“ mit den Personensorgeberechtigten stattfinden. 5.3. Mit dem Träger Zum Träger herrscht reger Austausch über Mailkontakt und Leitungskonferenzen, Gespräche mit der Verwaltung, Teilnahme an diversen Fortbildungen usw. Zur Etatverwaltung erhält die Leitung von der Verwaltung jährlich einen wechselnden Betrag zur Anschaffung von Spiel-,Bastel- und auch Büromaterial etc. 5.4. Mit dem Kindergarten Mit dem Kindergarten ist die Schule im Austausch. 6. Qualitätssicherung 6.1. Fortbildungen Die Leitung besucht Schulungen zu den Themen Aufsichtspflicht, Kindeswohlgefährdung, Digitale Medien, Datenschutz, Erste-Hilfe, Hygiene, Konfliktgespräche, Stressbewältigung usw. Diese Fortbildungen werden regelmäßig erneuert. 6.2. Vorfälle/Unfälle Die Leitung ist verpflichtet, falls Unfälle oder sonstige außergewöhnliche Vorkommnisse geschehen, diese zu dokumentieren. Natürlich ist sie bestrebt, gefährliche Situationen, die zu Unfällen führen können, so gut es geht gar nicht erst entstehen zu lassen bzw. zu verhindern.

8 6.3. Beschwerdemanagement Falls es zu Beschwerden kommt, wird die Klärung der Situation sowie die Erarbeitung einer passenden Lösung angestrebt, d. h. die Beschwerden werden mündlich und/oder schriftlich aufgenommen und werden falls nötig an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. 6.4. Fachliteratur Die Stadtverwaltung besorgt regelmäßig adäquate Bücher und leitet auch fachspezifische Veröffentlichungen an die Leitung weiter. 6.5. Fallbesprechungen Diese finden nicht regelmäßig, aber immer bei Bedarf mit den betreffenden Lehrkräften, der Schulleitung oder falls erforderlich mit den Mitarbeitern der Stadtverwaltung statt. Auch können solche auf Wunsch bei Fortbildungen thematisiert werden. 6.6. Inklusion Bisher war ein Kind in der Betreuung, das die deutsche Sprache erst lernen musste. Da ist es eine Herausforderung, das Kind beim Spielen miteinzubeziehen. Manchmal war es auch in Ordnung, dass sich das Kind still mit Baumaterial beschäftigte. Generell ist die Leitung bestrebt, Inklusionskinder, falls mal welche in der Betreuung sind, so gut es geht in die Gruppe einzubeziehen. Auch hilft sie gerne, die Sprache zu fördern und sie möchte alle Kinder egal welcher Herkunft wohlwollend annehmen. 6.7. Partizipation Die Kinder dürfen in der Regel entscheiden, womit sie sich innerhalb eines vorgegebenen Rahmens beschäftigen. Es gibt auch Situationen, in denen die Leitung entscheidet, was gemacht wird. Siehe hierzu auch Punkt 4.1. 7. Öffentlichkeitsarbeit Es gibt in der Regel einmal jährlich zu Beginn des Schuljahrs einen Aushang mit nötigen Informationen wie z. B. den aktuellen Betreuungszeiten und Telefonnummern. Dieser findet sich im Erdgeschoss des alten Schulhauses. Neben dem Aushang gibt es mindestens einmal jährlich einen Elternbrief. 8. Betreuungs-ABC 8.1. Anamnesebogen Für jedes Kind, das zur Kernzeitbetreuung angemeldet wird, muss einmalig am Schuljahresanfang ein Anamnesebogen ausgefüllt werden. Diesen bewahrt die Leitung auf. Aus diesem sind u. a. gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, sonstige Besonderheiten sowie Notfallmedikamente des jeweiligen Kindes ersichtlich. 8.2. An- und Abmeldung Das Anmeldeformular der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd ist auszufüllen und zuerst an die Schule oder direkt an die Leitung der Schulkindbetreuung weiterzugeben. Diese leitet die Anmeldung dann an den Träger weiter. Ein Kind darf die Betreuung nur besuchen, wenn es ordnungsgemäß angemeldet ist. Das Formular ist auf der Homepage der Stadt Schwäbisch Gmünd oder bei der Leitung erhältlich. Eine Abmeldung bzw. Änderung ist in der Regel nur zum Halbjahr oder zum

9 Schuljahresende möglich. Spätestens zum Ende des 4. Schuljahres muss eine schriftliche Abmeldung erfolgen. 8.3. Ausschluss Sollte das Verhalten eines Kindes trotz mehrmaligen Anmahnens nicht zu tolerieren sein, so kann ein Ausschluss aus der Betreuung erfolgen. 8.4. Aufsichtspflicht Sie beginnt mit dem Eintreffen der Kinder im Betreuungsraum sowie der Anmeldung bei der Leitung und endet spätestens um 14.00 Uhr mit dem Verlassen der Betreuungsräume bzw. des Schulhofs. Eine „Übergabe“ an die Eltern ist nicht notwendig. 8.5. Datenschutz Grundsätzlich gelten die bekannten datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 8.6. Entschuldigung und Krankmeldung Ein Kind, das krankheitsbedingt oder aus sonstigen Gründen nicht wie angemeldet zur Betreuung kommt, muss rechtzeitig bei der Leitung entschuldigt werden. Dies kann telefonisch oder über WhatsApp direkt an die Leitung erfolgen. Bei datenschutzrechtlichen Bedenken bitte mit der Leitung absprechen, auf welchem Weg eine Entschuldigung stattfinden kann. 8.7. Ferienbetreuung In den Ferien bietet die Stadt Schwäbisch Gmünd eine separate Betreuung zentral an der Rauchbeinschule an. 8.8. Gebühren für die Betreuung Die Gebühren sind dem Elternbrief des Trägers zu entnehmen. 8.9. Haftung Für den Verlust oder die Beschädigung von Garderobe und sonstigen Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen. 8.10. Handy- bzw. Telefonnutzung Für die Kinder gilt die Empfehlung, das Handy zuhause zu lassen. Die Leitung hat i.d.R. ein privates Handy dabei. Dies ist für eine kurzfristige Erreichbarkeit sinnvoll, falls die Eltern eine Nachricht direkt an die Leitung senden müssen. Ferner ist auch noch das Telefon im Betreuungsraum erreichbar. Die Telefon- bzw. Handynummern bekommen die angemeldeten Kinder mit einem Infobrief zu Beginn des Betreuungsjahres. 8.11. Kindeswohlgefährdung Die Leitung der Schulkindbetreuung nimmt an Fortbildungen diesbezüglich teil und wird bei Verdachtsfällen entsprechend tätig. 8.12. Krankheiten/Kopfläuse Kranke Kinder müssen grundsätzlich zuhause bleiben (Ansteckungsgefahr). Die Eltern sollen die Leitung darüber informieren, wenn ein Kind nicht zur Betreuung kommen kann. Siehe hierzu auch 8.6. 8.13. Medikamentenvergabe Die Leitung richtet sich nach den Vorgaben des Trägers. Danach dürfen Medikamente nur mit schriftlicher Bestätigung des behandelnden Arztes sowie der Sorgeberechtigten verabreicht werden. In der Regel werden keine Medikamente ausgegeben.

10 8.14. Unfallversicherung Eine separate Unfallversicherung besteht nicht. Es gilt die Schülerunfallversicherung für die Kernzeitbetreuung. Diese Konzeption wurde erstellt von Hannelore Grünauer Stand Juli 2024

11 Anhang Diagramm zu Beschäftigungsmöglichkeiten

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