Konzeption der Schulkindbetreuung an der Eichenrainschule Lindach Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd Amt für Bildung und Sport Gabriele Funk -Leitung Schulkindbetreuung - Eichenrainschule Lindach Osterlängstr. 32 73527 Schwäbisch Gmünd Telefon: 071717/ 1 81 96 21 betreuungskraft@eichenrainschule@schwaebisch-gmuend.de www.schwaebisch-gmuend.de
2 Inhaltsverzeichnis 1 Über uns/ Vorwort ............................................................................................................................... 4 2. Leitbild ................................................................................................................................................. 4 3. Rahmenbedingungen .......................................................................................................................... 5 3.1 Trägerschaft und Dienstaufsicht ................................................................................................... 5 3.2 Betreuungstage und Betreuungszeiten......................................................................................... 5 3.3. Verpflegung und Ernährung ......................................................................................................... 5 3.4.Raumkonzept ................................................................................................................................ 6 3.5 Personalstruktur ............................................................................................................................ 6 4. Angebote der Betreuung ..................................................................................................................... 7 4.1 Tagesablauf.................................................................................................................................... 7 4.2 Lernzeit/ Hausaufgabenzeit .......................................................................................................... 7 4.3 AGs................................................................................................................................................. 7 4.4 Spiele und Materialien .................................................................................................................. 7 4.5 Freizeitgestaltung .......................................................................................................................... 8 4.6 Jahreskalender............................................................................................................................... 8 5. Kooperationen..................................................................................................................................... 8 5.1. …mit der Schule ............................................................................................................................ 9 5.2. …mit den Eltern ............................................................................................................................ 9 5.3 …mit dem Träger ........................................................................................................................... 9 5.4 … mit dem Kindergarten .............................................................................................................. 10 5.5…mit externen Einrichtungen ....................................................................................................... 10 6. Qualitätssicherung............................................................................................................................. 10 6.1 Anwesenheitsliste ....................................................................................................................... 10 6.2 Vorfälle und Unfälle..................................................................................................................... 10 6.3 Beschwerdemanagement............................................................................................................ 11 6.3.1 Umgang mit direkten Beschwerden......................................................................................... 11 6.3.2 Umgang mit weitergeleiteten Beschwerden............................................................................ 11 6.3.3 Umgang mit internen Beschwerden......................................................................................... 11 6.4 Partizipation ................................................................................................................................ 11 6.5 Personal ....................................................................................................................................... 11 6.6 Medikamentenvergabe ............................................................................................................... 11 7. Öffentlichkeitsarbeit.......................................................................................................................... 12 8.Betreuungs-ABC ................................................................................................................................. 12 8.1 Abholregelungen ......................................................................................................................... 12 8.2 An- und Abmeldung..................................................................................................................... 12
3 8.3 Aufsichtspflicht ............................................................................................................................ 12 8.4 Ausschluss ................................................................................................................................... 12 8.5 Datenschutz................................................................................................................................. 12 8.6 Ferienbetreuung.......................................................................................................................... 12 8.7 Gebühren für Betreuung ............................................................................................................. 13 8.8 Haftung ........................................................................................................................................ 13 8.9 Handynutzung der Betreuungskinder ......................................................................................... 13 8.10 Kindeswohlgefährdung.............................................................................................................. 13 8.11 Krankheiten/Kopfläuse.............................................................................................................. 13 8.12 Krankmeldungen ....................................................................................................................... 14 8.13 Medikamentenausgabe............................................................................................................. 14 8.14 Unfallversicherung .................................................................................................................... 14
4 1 Über uns/ Vorwort Wir als Team haben die vorliegende Konzeption als Arbeitsgrundlage, Orientierungshilfe und Handlungsinstrument unseres pädagogischen Handelns erarbeitet. Unser Team besteht, aufgrund der Anmeldezahlen und des Betreuungsschlüssels, aus fünf Betreuerinnen, deren Arbeitszeiten der Anzahl der zu betreuenden Kinder angepasst ist. Die Betreuerinnen kommen entweder aus einem pädagogischen Beruf oder haben eine Qualifizierung für Betreuungskräfte über die VHS erworben. Des Weiteren zählt zu unserem Team noch eine Mitarbeiterin für die Essensausgabe. Sie ist an den Tagen, an denen ein warmes Mittagessen angeboten wird, für die Ausgabe des Essens und den reibungslosen Ablauf zuständig. 2. Leitbild Offene Ohren offene Arme und ehrliche Worte Die Kernzeitbetreuung an der Eichenrainschule versteht sich als ein familien- und schulergänzendes sowie unterstützendes Angebot. Wir wollen ein verlässlicher Anlaufpunkt für die Kinder der Eichenrainschule sein. Besonders wichtig ist uns, dass sich die uns anvertrauten Kinder in der Kernzeit wohlfühlen. Sie sollen gerne zu uns kommen. Wir geben Ihnen Raum und Zeit für unbeschwertes KindSein. Der Alltag vieler Kinder ist geprägt von der Schule und terminierten Freizeitbeschäftigungen. Bei uns sollen sie Gelegenheit bekommen, selber zu entscheiden, wo, was und mit wem sie ihre Freizeit in der Betreuung gestalten. Dafür stehen der Außenbereich und die Betreuungsräume zur Verfügung. Die Kinder können sich mit vielfältigen Spielen beschäftigen, bei verschiedenen Bastel- oder Handarbeitsangeboten kreativ werden oder im Freispiel Gemeinschaft mit anderen erleben. Das Zusammenleben in der Gemeinschaft bietet den Kindern die Möglichkeit, Freundschaften über Klassengrenzen hinaus zu schließen. Das soziale Wesen von Kindern, ihr Bedürfnis, mit anderen Menschen (Kindern und Betreuern) in Kontakt zu kommen und Wertschätzung zu erfahren, wird durch uns gefördert und bestärkt. Jedes Kind ist einzigartig, es bringt seine Geschichte, seine Begabungen und Fähigkeiten mit. Diese unterstützen und fördern wir, indem wir gezielt auf das Kind eingehen. Wir geben aber auch Raum, sich weiter zu entwickeln. Jedes Kind wird von uns als einzigartige Persönlichkeit wahrgenommen und wir sind aufmerksam, den Bedürfnissen aller Kinder gerecht zu werden. Jedes Kind erhält von uns Wertschätzung, Anerkennung und Toleranz, indem wir ihm zuhören, es sehen und ehrliche Worte an es richten. Das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten wird durch uns gestärkt. Auftretende Konflikte werden durch uns mit
5 verschiedenen Methoden begleitet. Unser Ziel ist es, die Kinder zur selbständigen Lösung von Meinungsverschiedenheiten zu erziehen. Kinder sind von Natur aus neugierig und mutig. Sie haben Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein. Die Freude, ihre Umwelt zu entdecken unterstützen wir, indem wir Sie in ihren Entwicklungsbedürfnissen - unter Einhaltung der Aufsichtspflicht - unterstützen und begleiten. In unserer Betreuung darf man auf Bäume klettern, Lager bauen und auch bei schlechtem Wetter draußen sein. Man darf sich in der Bauecke ausprobieren und Fahrzeuge im Innen- und Außenbereich testen. 3. Rahmenbedingungen 3.1 Trägerschaft und Dienstaufsicht Die Trägerschaft für die Kernzeitbetreuung liegt bei der Stadt Schwäbisch Gmünd, Amt für Bildung und Sport. Das Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung, hat die Dienstaufsicht. 3.2 Betreuungstage und Betreuungszeiten Unser Betreuungsangebot findet mit dem schulischen Betrieb von Montag bis Freitag statt. Dabei werden folgende Öffnungszeiten angeboten: Montag – Freitag: vor der Schule von 7.00 – 8.15 Uhr sowie nach der Schule von 11.50 – 14.00 Uhr An- und Ummeldungen können zum Schuljahresbeginn und zum Schulhalbjahr erfolgen. Während der schulfreien Tage bietet die Stadt Schwäbisch Gmünd eine Ferienbetreuung an, die extra gebucht werden muss. 3.3. Verpflegung und Ernährung Angemeldete Betreuungskinder können an der Eichenrainschule an drei Tagen (Montag, Dienstag und Donnerstag) ein Mittagessen einnehmen. Derzeit werden wir von der Schulkindverpflegung der Stadt Schwäbisch Gmünd beliefert, das Essen wird an der Friedensschule in Wetzgau/Rehnenhof für uns zubereitet. Die Auswahl des Essens ist unter Einhaltung des Qualitätsstandards gemäß der deutschen Gesellschaft für Ernährung eV (DGE) gewährleistet. Die Schüler bekommen ein warmes Mittagessen, das aus einer Hauptspeise und einem Nachtisch besteht. Dabei wird Wert auf abwechslungsreiche und regionale Kost gelegt sowie auf individuelle Bedürfnisse (religiöse Vorgaben, vegetarische Mahlzeiten) eingegangen. Nach dem Motto „Das Auge isst mit!“ werden die Speisen bei uns ansehnlich angerichtet und kindgerecht portioniert. Wichtig sind uns die Einhaltung von Tischmanieren und Regeln beim Essen. Dabei soll trotzdem immer eine gemütliche und familiäre Atmosphäre herrschen.
6 Wir achten stets auf Hygiene und Nachhaltigkeit. Von den Betreuungskräften und den Mitarbeitern der Essensausgabe werden daher regelmäßig Fortbildungen und Schulungen besucht. 3.4. Raumkonzept Im Juni 2023 haben wir einen - extra für die Betreuung neu errichteten - Pavillon bezogen. Die hellen und freundlichen Räume sind einladend und kindgerecht gestaltet. Außerdem wurde der Neubau unter Berücksichtigung energieeffizienter Vorgaben erstellt. Die Kinder sollen sich in den Räumen bei uns vor allem wohl fühlen. Daher gestalten wir die Zimmer immer wieder neu. Hilfreich ist dabei, dass alle Möbel auf Rollen montiert sind und flexibel eingesetzt werden können. Außerdem gestalten wir die Räume mit dem Fokus auf die Interessen des Kindes, die geweckt und angeregt werden sollen. In unserem Gebäude gibt es zwei Räume, wobei der eine teilweise von der Schule mitgenutzt wird. Dieser steht uns als Bewegungsraum zur Verfügung. Hier wird getobt, geturnt, getanzt und Fußball gespielt. Dieser Raum bietet großen Handlungsspielraum für die Kinder. Der zweite Raum ist das Spiel-, Bau- und Bastelzimmer. Er ist in verschiedene Bereiche eingeteilt. Hier finden Kinder Gesellschaftsspiele der unterschiedlichsten Art. Ein weiterer Bereich ist die Chill- und Leseecke, in der man zur Ruhe kommen und in Büchern oder Comics stöbern oder einfach auch mal faulenzen kann. In anderen Bereichen des Zimmers sind Bauecken (Lego oder Klicks und Großbauelemente). Um die Kreativität der Kinder zu fördern gibt es auch einen Kreativbereich, in dem die Kinder ihre Ideen mit unterschiedlichsten Bastelmaterialien umsetzen können. Hier kann auch mit Stoffen und Wolle experimentiert werden. Ein Bereich für Rollenspiele mit Puppen oder Küchenutensilien steht auch zur Verfügung. Außerdem können die Kinder ihr handwerkliches Geschick an zwei Werkbänken erproben Ein weiterer, sehr wichtiger Bereich, ist der Schulhof mit Wiese. Er bietet viel Platz zum Toben, Rennen, Fußball oder Tischtennis spielen. Der neu errichtete Spielplatz und die Bäume bieten die Möglichkeit eigene Stärken und Grenzen herauszufinden und im Laufe der Zeit zu erweitern. 3.5 Personalstruktur Unser qualifiziertes Fachpersonal besteht derzeit aus: - einer Leitungskraft, die während der gesamten Betreuungszeit in der Einrichtung anwesend ist und als Hauptansprechperson zur Verfügung steht. - vier Betreuungskräften, die flexibel morgens und in der Nachmittagsbetreuung angestellt sind und für situationsorientierte Angebote sorgen. - einer Essenskraft, die für die Ausgabe der Mahlzeiten an die angemeldete Kinder zuständig ist
7 4. Angebote der Betreuung 4.1 Tagesablauf Morgens: 7.00 Uhr Beginn der Betreuung – Freispiel mit kleineren Bastelangeboten 8.10 – 8.15 Uhr Aufräumen und Anziehen. Die Kinder werden von uns zum Unterricht geschickt und anfangs auch begleitet. Nachmittags: 11.50 Uhr: Die ersten Kinder kommen zur Betreuung/ Freispiel ca.12.25 Uhr: angemeldete Essenskinder werden zum Essen in die Aula begleitet/geschickt Ca.12.40 Uhr: weitere Kinder kommen aus der Schule, Essenskinder werden nacheinander zum Essen geschickt; Freispiel; an ausgewählten Tagen finden AGs der Schule statt Ab 13.00 Uhr: Freispiel, Bastelaktionen, Hausaufgaben können gemacht werden; erste Kinder werden abgeholt bzw. dürfen alleine nach Hause gehen 13.55 – 14.00 Uhr: Aufräum-, Anzieh-, und Abholphase bzw. Kinder werden nach Hause geschickt. 14.00 Uhr: Ende der Betreuungszeit 4.2 Lernzeit/ Hausaufgabenzeit Bei uns können die Kinder ihre Hausaufgaben freiwillig und eigenständig erledigen. Wir bieten den Kindern, soweit es möglich ist, unsere Hilfe an. Auf Vollständigkeit und Richtigkeit müssen die Hausaufgaben von den Sorgeberechtigten kontrolliert werden. 4.3 AGs An der Eichenrainschule werden für bestimmte Klassenstufen Musik- und Sport-AGs angeboten. Die Kinder werden von uns verlässlich dorthin geschickt. 4.4 Spiele und Materialien Unsere Spiele und Materialien werden nach den Bedürfnissen der Kinder und situationsorientiert ausgewählt. Ebenfalls stehen Qualität und umweltfreundliche Herstellung der Materialien für uns im Vordergrund. Für unsere Betreuungskinder stehen folgende Materialien zur Verfügung: - Tischspiele, die Spaß und Denkarbeit bereiten - Puzzles, für die Ausdauer und Konzentration - Konstruktionsspiele, z.B. Lego, Baukästen oder Murmelbahnen für die Kreativität - Rollenspielelemente z.B. Küchenzubehör, für die Phantasiebildung
8 - Bewegungsspielwaren für den Außenbereich, z.B. Hockey, Seile oder Fußball, um die Energie raus zu lassen - Tischkicker - Bücher und Comics für kurze Spielpausen Auch unsere Künstler dürfen kreativ werden, indem wir Holzstifte, Filzstifte, Scheren, Klebstoff, Wasserfarben, Papiere verschiedener Arten, Ausmalbilder, Wolle, Stoffe, Holz und vieles mehr frei zugänglich für die Kinder zur Verfügung stellen. Uns ist es wichtig, dass die Kinder mit den Spielen und Materialien sachgerecht umgehen und sie wertschätzen. 4.5 Freizeitgestaltung Die Freizeitgestaltung der Kinder wird im Team gemeinsam geplant und je nach Aktivität auch gemeinsam ausprobiert. Während der Planung achten wir stets darauf, die Wünsche, Bedürfnisse und die Gefühlslage der Kinder zu beachten. Jede Betreuungskraft hat ihre Besonderheiten und Stärken, die den Kindern in einzigartigen Aktivitäten zu Gute kommt. Wir bieten immer wieder verschiedene Bastelaktionen mit ausgefallenen Materialien, z.B. Tetrapacks oder Chipsdosen, an. Ebenfalls finden bei uns oft spontane Aktivitäten statt, wie z.B. Außenspiele oder Malspiele. 4.6 Jahreskalender Jede Schule hat über das Jahr hinweg ihre besonderen Festlichkeiten, die auch wir in unserer Betreuung haben. Diese Traditionen haben sich bei uns in der Betreuung einen festen Platz erobert: - die neuen Erstklässler bekommen die Betreuung von uns extra vorgestellt und die wichtigsten Regeln erklärt - der Nikolaus hat für jedes Kind ein kleines Geschenk dagelassen - in der letzten Schulwoche vor den Weihnachtsferien werden Plätzchen gebacken - vor den Faschingsferien feiern wir eine Faschingsparty - nach den Osterferien hat der Osterhase etwas für die Kinder dagelassen - die Instrumental-AG lädt die Kernzeitkinder zum Konzert ein - letzter Schultag vor den Sommerferien: unsere Großen werden von der Betreuung mit einem kleinen Geschenk verabschiedet und es findet eine Kinovorstellung mit Popcorn statt 5. Kooperationen Der gemeinsame Auftrag zur Bildung und Erziehung von Kindern erfordert eine enge Zusammenarbeit und Absprache aller Lebensbereiche. Daher legen wir Wert auf eine enge Kooperation mit Lehrern, Eltern, den Kindergärten und auch mit dem Träger unserer Einrichtung. Ein gegenseitiger Einblick in die Arbeitsbereiche ermöglicht ein Verständnis sowohl für den gemeinsamen Erziehungsauftrag als auch für die unterschiedlichen Ansätze aller Beteiligten. So sollen gemeinsame geeignete Lösungen für Probleme erarbeitet werden und Entscheidungen getroffen werden, die zum Wohl des Kindes beitragen.
9 5.1. …mit der Schule Für eine gelungene Kooperation ist es wichtig, dass Schule und Schulkindbetreuung inhaltlich voneinander wissen und aufeinander zugehen. Aus diesem Grunde streben wir eine kontinuierliche Kooperation mit der Schulleitung und den Lehrkräften unserer Schule an. Ein Austausch findet daher mehrmals wöchentlich in kurzen Gesprächen zwischen Schulleitung und der Leitung der Kernzeitbetreuung statt. Unsere Ziele sind: - gemeinsam auf das Wohl des Kindes zu achten - im Austausch über die Entwicklungsbedürfnisse des Kindes zu sein - im Austausch über die Planung von gemeinsamen Zielen und Veranstaltungen, z.B. AGs, zu sein Zu Beginn des neuen Schuljahres werden die Erstklässler für die ersten Wochen von uns am Klassenzimmer abgeholt und in die Betreuung begleitet. 5.2. …mit den Eltern Kinder brauchen Verlässlichkeit in der Beziehung zu Erwachsenen. Die Eltern und Erziehungsberechtigten sind die Experten ihrer Kinder. Aus diesem Grunde spielt die Zusammenarbeit mit ihnen eine wichtige Rolle in unserer Arbeit und stellt ein Qualitätsmerkmal dar. Unsere Ziele sind: - gemeinsam das Wohl des Kindes im Blick zu haben - partnerschaftlich, vertrauensvoll und offen zusammen zu arbeiten - Einbeziehung der Eltern bei aufkommenden Fragen oder Problemen - Informationen über Angebote der Schulkindbetreuung - begleiten des Kindes in seiner persönlichen Entwicklung und bei Veränderung seiner Lebensumstände. Daher streben wir einen ständigen Kontakt mit den Erziehungsberechtigten im Anmeldegespräch, bei Tür-und Angelgesprächen, bei bedarfsorientierten Einzelgesprächen und durch Elternbriefe an. 5.3 …mit dem Träger Die gute Zusammenarbeit mit dem Amt für Bildung und Sport ist uns sehr wichtig. Die pädagogischen Fachteams und die Verwaltung übernehmen in der Schulkindbetreuung sehr unterschiedliche Aufgaben. Gute Arbeits- und Kommunikationsprozesse sind Voraussetzung, um den Anforderungen der Betreuung gerecht zu werden. Unsere Ziele sind: - organisatorische und personelle Sicherstellung der Betreuung (Ausstattung, Finanzen, Räume, Personal…) - reibungsloser und sicherer Informationsaustausch auf Leitungs- und Mitarbeiterebene
10 - Qualitätssicherung u. a. durch regelmäßige Schulungen und Fortbildungen zu verschiedenen betreuungsrelevanten Themen - Vertretungsregelung - Arbeitsgruppen zu aktuellen Themen, z.B. Konzeptionsentwicklung Daher stehen wir in regem Austausch mit den zuständigen Mitarbeitern und werden mehrmals jährlich durch interne bzw. externe Fachkräfte geschult und weitergebildet. 5.4 … mit dem Kindergarten Das Bildungshaus besteht seit 2010 aus den drei Einrichtungen Eichenrainschule, evangelischer Kindergarten und Kindergarten am Eichenrain. Mit dem Begriff „Bildungshaus“ ist das pädagogische Konzept gemeint, welches die drei Einrichtungen teilen. Dadurch, dass der Kindergarten am Eichenrain, die Schule und die Schulkindbetreuung auf einem Gelände sind, kommt es immer wieder zu Begegnungen. Unsere Ziele sind: - den kleinen und großen Kindergartenkindern zu zeigen, dass sie willkommen sind - den Vorschulkindern die Kernzeit vorzustellen - mit den Kindergärten für einen reibungslosen Übergang zusammenzuarbeiten 5.5…mit externen Einrichtungen Die Schulkindbetreuung arbeitet über die Schule mit Kooperationspartnern zusammen, die uns ermöglichen, das Aufwachsen der Kinder durch Kompetenzen zu unterstützen, die das Team nicht abdecken kann. Dies sind momentan die Sport AG der Klasse 2 und die Bläserklassen der Klassenstufen 3+4. Unsere Ziele sind: - jedem Kind diese Möglichkeiten zu eröffnen - in Absprache mit den Lehrern die Kinder pünktlich zu schicken - darauf zu achten, dass die Kinder nach den AGs wieder anwesend sind 6. Qualitätssicherung 6.1 Anwesenheitsliste Eine Anwesenheitsliste der angemeldeten Kinder wird von den Betreuungskräften morgens und mittags geführt, um zu kontrollieren und zu dokumentieren, welche Kinder anwesend sind. 6.2 Vorfälle und Unfälle Die Betreuungskräfte dokumentieren Vorfälle und Unfälle auf dem entsprechenden Formular. Im Einzelfall werden sie der Schulleitung bzw. dem Klassenlehrer und dem Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung, sofort gemeldet. Falls ein Arzt konsultiert wird, muss eine Unfallanzeige ausgefüllt werden und über das Sekretariat an die Unfallkasse weitergeleitet werden. Bei Unfällen des Personals in entsprechendem Ausmaß muss ebenfalls eine Unfallanzeige ausgefüllt werden und an das Amt für Bildung und Sport, Abteilung Schulische Bildung, gesendet werden.
11 6.3 Beschwerdemanagement 6.3.1 Umgang mit direkten Beschwerden Die Situation und der Beschwerdegrund werden im direkten Gespräch mit der meldenden Person geklärt sowie eine Lösung hierzu erarbeitet. Dies wird auf dem entsprechenden Formular dokumentiert. 6.3.2 Umgang mit weitergeleiteten Beschwerden Die Situation und der Beschwerdegrund werden mit der meldenden Person bewertet. Je nach Sachlage erfolgt eine Kontaktaufnahme und ein Gespräch mit den betreffenden Personen. Dies wird auf dem entsprechenden Formular dokumentiert. 6.3.3 Umgang mit internen Beschwerden Die Situation sowie der Beschwerdegrund werden im direkten Gespräch mit der meldenden Person geklärt sowie eine Lösung hierzu erarbeitet. Bei Bedarf können weitere betreffende Personen hinzugezogen werden. Dies wird auf dem entsprechenden Formular dokumentiert. 6.4 Partizipation In Übereinstimmung mit der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes sollten Kinder angehört und an Beschlussfassungen beteiligt werden. Sie sollten ermutigt werden, aktive und verantwortungsbewusste Bürger zu werden. Nach Möglichkeit sollen die Kinder daher in alles, was sie selbst betrifft, mit einbezogen werden, wie z.B. Spielangebote, Spielort, der Tagesablauf in der Betreuung etc. Sie bekommen Gelegenheit sich für ihre Belange einzusetzen, den Betreuungsalltag aktiv mit zu gestalten und Einfluss zu nehmen. Dazu gehört auch, dass man manche Dinge hinnehmen muss, weil die Rahmenbedingungen nicht veränderbar sind oder finanzielle Mittel fehlen. Dies wird den Kindern dann auch geschildert und erklärt. In solchen Fällen müssen Kompromisse gefunden und Lösungen verhandelt werden. Für Entscheidungsfindungen werden Möglichkeiten wie eine „Wunschkiste“ oder ein „Abstimmungsplakat“ eingesetzt. 6.5 Personal Das Personal der Kernzeitbetreuung besteht aus geschulten Fachkräften. Neben einer Grundqualifikation, die in Kooperation mit der Volkshochschule erworben wird, werden diese Kenntnisse in regelmäßigen Abständen wiederholt und vertieft. Pflichtfortbildungen sind ein Erste-Hilfe-Kurs, Schulungen zur Aufsichtspflicht, zum Datenschutz und zur Kindeswohlgefährdung. Ergänzt werden diese durch vielfältige freiwillige oder Pflichtfortbildungen zu allen betreuungsrelevanten Themen. 6.6 Medikamentenvergabe Medikamente können vom Betreuungspersonal nach Abstimmung und Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verabreicht werden. Allerdings können nur medizinisch unvermeidliche und organisatorisch auch durch die Personensorgeberechtigen bzw. durch das Kind selbst durchführbare Medikamentengaben in der Betreuung erfolgen. (Siehe Leitfaden zur Medikamentenvergabe, Amt für Bildung und Sport). Eine enge und individuelle Zusammenarbeit zwischen den Betreuungskräften und den Personensorgeberechtigten ist in diesem Fall unabdingbar.
12 7. Öffentlichkeitsarbeit Die Kernzeitbetreuung der Eichenrainschule beteiligt sich an Schulfesten oder gemeinsamen Aktionen des Bildungshauses. Eine Vertreterin der Betreuung nimmt an der Schulanmeldung sowie beim Elternabend für die neuen Erstklässler teil und steht für Fragen und Anregungen gerne bereit. Immer wieder beteiligen wir uns an verschiedenen Aktionen während des Schuljahres. 8.Betreuungs-ABC 8.1 Abholregelungen Die Kinder können jederzeit aus der Kernzeitbetreuung abgeholt werden. Die Betreuer sind allerdings in jedem Fall zu informieren. Auf Wunsch können Kinder auch zu bestimmten Zeiten von uns nach Hause geschickt werden. Allerdings bitten wir in diesem Fall um Rücksprache mit uns. Die Betreuung endet um 14.00 Uhr, eine Übergabe an die Erziehungsberechtigten ist nicht notwendig. 8.2 An- und Abmeldung Die Personensorgeberechtigten füllen das entsprechende Anmeldeformular aus und geben es spätestens vier Wochen vor Schuljahres- oder Schulhalbjahresbeginn in der Betreuung oder im Sekretariat der Eichenrainschule ab. Das Anmeldeformular ist über die Homepage der Stadt Schwäbisch Gmünd, in der Betreuung oder im Sekretariat der Schule oder beim Amt für Bildung und Sport, Abteilung Schulische Bildung, erhältlich. 8.3 Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Eintreffen des Kindes in den Betreuungsräumen der Eichenrainschule und endet um 14.00 Uhr. Eine Übergabe an die Eltern zum Betreuungsende ist nicht notwendig. 8.4 Ausschluss Ein Ausschluss aus der Kernzeitbetreuung ist begründet, wenn zwei aufeinanderfolgende Elternbeiträge nicht entrichtet werden oder das Kind wiederholt und in grober Weise gegen die Anordnungen der Aufsichtspersonen verstößt oder die Gruppenbetreuung unüberwindbar stören sollte. (siehe „Richtlinien für die Teilnahme an den Betreuungsangeboten“ des Amtes für Bildung und Sport) 8.5 Datenschutz Grundsätzlich gelten die bekannten datenschutzrechtlichen Bestimmungen, in denen die Betreuungskräfte im Rahmen ihrer Dienstausübung unterwiesen wurden. Im Hinblick auf Fotos gilt: wir fragen bei den Eltern ab, ob Fotos gemacht werden dürfen und zu welchem Verwendungszweck sie genutzt werden dürfen. 8.6 Ferienbetreuung Die Ferienbetreuung für alle Grundschulkinder der Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Schwäbisch Gmünd findet zentral in den Räumlichkeiten des Schülerhauses an der
13 Rauchbeinschule, Rauchbeinstraße 6, 73525 Schwäbisch Gmünd an Ferien- und Brückentagen statt. Das Anmeldeformular ist über die Homepage der Stadt Schwäbisch Gmünd, die Kernzeitbetreuung oder das Sekretariat der Eichenrainschule sowie beim Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung, erhältlich. 8.7 Gebühren für Betreuung Siehe Gebührenordnung für Schulkindbetreuung: diese ist über die Homepage der Stadt Schwäbisch Gmünd bzw. über die Kernzeitbetreuung erhältlich. 8.8 Haftung Für den Verlust, die Verwechslung und die Beschädigung von Garderobe sowie sonstigen Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen. Bei mutwilliger Beschädigung des Eigentums der Betreuungseinrichtung bzw. der Außenanlagen durch das Kind, oder wenn das Kind einem anderen Schaden zufügt, haften die jeweiligen Personensorgeberechtigten. 8.9 Handynutzung der Betreuungskinder Handys und Smartwatches sind an der Eichenrainschule grundsätzlich nicht erlaubt. Ausgenommen davon sind Kinder, die mit dem Bus fahren. Die Handys bzw. Smartwatches müssen lautlos in der Schultasche bleiben. Das Fotografieren sowie Versenden von Daten in jeglicher Form sind nicht erlaubt, ebenso der Versuch, ins Internet zu gelangen. Sollten von den Betreuungskräften Handys oder Smartwatches bei den Kindern gefunden werden, werden diese einbehalten und können von den Personensorgeberechtigten wieder abgeholt werden. 8.10 Kindeswohlgefährdung Verdachtsfälle werden zunächst innerhalb des Teams besprochen sowie ausführlich dokumentiert. Gegebenenfalls wird der Klassenlehrer sowie die Schulleitung einbezogen und der Verdachtsfall besprochen. Die Fachberatung Schulkindbetreuung wird einbezogen, um das weitere Vorgehen abzuklären. Besteht eine unmittelbare Gefahr für das Leben des Kindes wird sofort das Jugendamt informiert. Bei Verdachtsfällen innerhalb des Teams der Betreuung erfolgt eine sofortige Meldung an das Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung. 8.11 Krankheiten/Kopfläuse Kranke Kinder müssen grundsätzlich zu Hause bleiben, um andere Kinder sowie die Betreuungskräfte nicht anzustecken. Wenn die Krankheit erst im Laufe des Tages zum Vorschein kommt, werden die Eltern informiert und das Kind muss zeitnah aus der Betreuung abgeholt werden. Hat das Kind eine ansteckende Krankheit wie Masern, Röteln, Scharlach, Hand-Fuß-MundKrankheit, Windpocken oder Keuchhusten (vgl. auch §35 IfSG) muss dies dem Betreuungspersonal mitgeteilt werden, da diese Krankheiten meldepflichtig gegenüber dem Gesundheitsamt sowie anderen Eltern sind. Dies gilt ebenso für eine bakterielle Bindehautentzündung und Kopfläuse.
14 Das Kind darf die Betreuung erst wieder besuchen, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht und dies vom Arzt attestiert wurde. 8.12 Krankmeldungen Sollte ein Kind die Betreuung nicht besuchen können, sollte es möglichst zeitnah direkt bei der Kernzeitbetreuung telefonisch abgemeldet werden. 8.13 Medikamentenausgabe Medikamente dürfen vom Betreuungspersonal nur mit schriftlicher Bestätigung des behandelnden Arztes sowie der Personensorgeberechtigten verabreicht werden. Das entsprechende Formular muss im Vorfeld der Vergabe ausgefüllt und in der Betreuung abgegeben werden. Nimmt ein Kind das Medikament selbständig, eigenverantwortlich und ohne Hilfe des Betreuungspersonals ein, wird keine schriftliche Bestätigung des Arztes sowie der Eltern benötigt. In diesem Fall genügen der mündliche Hinweis bzw. der schriftliche Hinweis im Aufnahme- und Anamnesebogen, dass das Kind ein Medikament nimmt. 8.14 Unfallversicherung Die Kinder gehören während der Betreuung und auf den unmittelbaren Schulwegen – wie auch während der Schulzeit – dem bei der Unfallkasse Baden-Württemberg versicherten Personenkreis an. (siehe dazu §2Abs. 1 Nr. 8b Sozialgesetzbuch VII)
15 Wenn ein Kind kritisiert wird, lernt es zu verurteilen. Wenn ein Kind angefeindet wird, lernt es zu kämpfen. Wenn ein Kind verspottet wird, lernt es schüchtern zu sein. Wenn ein Kind beschämt wird, lernt es sich schuldig zu fühlen. Wenn ein Kind verstanden und toleriert wird, lernt es geduldig zu sein. Wenn ein Kind ermutigt wird, lernt es sich selbst zu vertrauen. Wenn ein Kind gelobt wird, lernt es sich selbst zu schätzen. Wenn ein Kind gerecht behandelt wird, lernt es gerecht zu sein. Wenn ein Kind geborgen lebt, lernt es zu vertrauen. Wenn ein Kind anerkannt wird, lernt es sich selbst zu mögen. Wenn ein Kind in Freundschaft angenommen wird Lernt es in der Welt Liebe zu finden. aus einer tibetischen Schule
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