1 Öffentlichkeitsinformationen der Stadtverwaltung zum Bürgerentscheid Fahrradstraße Klarenbergstraße - Untere Zeiselbergstraße in Schwäbisch Gmünd am 19.10.2025 nach § 21 Absatz 5 Gemeindeordnung Hinweis: Die gesamten Informationen mit den Stellungnahmen von Oberbürgermeister Arnold, den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens und den Fraktionen und Gruppierungen des Gemeinderats finden Sie auf www.schwaebisch-gmuend.de Inhalt Worum geht es?..................................................................................................................... 2 Beschlussantrag „Verbesserung der Fußgängersituation und Umsetzung der Fahrradstraße Untere Zeiselbergstraße/ Klarenbergstraße“ ............................................................................. 4 Was ist eine Fahrradstraße? .................................................................................................... 5 Was ist geplant? ..................................................................................................................... 6 Welche Kosten kommen auf die Stadt Schwäbisch Gmünd zu?................................................ 8 Häufige Fragen & Antworten .................................................................................................. 9
2 Worum geht es? Der Gemeinderat hat es in seiner Sitzung vom 5. Februar 2025 abgelehnt, in der Klarenbergstraße und Unteren Zeiselbergstraße eine Fahrradstraße einzurichten (Unterlagen Gemeinderatsdrucksache Nr. 173/2024). Daraufhin hat eine Bürgerinitiative das Bürgerbegehren „Sicher ins Städtle“ auf den Weg gebracht, mit dem Ziel, diesen Beschluss des Gemeinderats rückgängig zu machen, um den Vorschlag der Verwaltung doch noch umzusetzen. Bereits im Jahr 2022 hat der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates einen Radwegezielplan beschlossen, der sowohl einen Radring Altstadt als auch Hauptrouten für den Radverkehr in Form von Fahrradstraßen beinhaltet (Gemeinderatsdrucksache Nr. 033/2022; Abbildung 1). Die Fahrradstraßen sollen die Innenstadt mit der Südstadt, Oststadt und Weststadt verbinden. Der Ausschuss hat die Verwaltung mit der Umsetzung des Altstadtrings und den Fahrradstraßen beauftragt. Die Verwaltung ist daraufhin in die Planungen zur Einrichtung einer Fahrradstraße in der Klarenbergstraße eingestiegen. Das Projekt wurde in das Sonderprogramm des Landes „Stadt und Land“ aufgenommen. Eine Förderung in Höhe von 90% der förderfähigen Investitionskosten kann durch Bundes- und Landesmittel gewährt werden, wenn mit der Projektumsetzung bis Ende 2025 begonnen wird. Ein Bewilligungsbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Auch ist nur ein Teil der Kosten förderfähig. Weitere Infos dazu finden Sie im Abschnitt „Kosten“ Im ersten Halbjahr 2023 war die Planung abgeschlossen. Diese sah vor, alle vorhandenen Parkplätze am Straßenrand zu erhalten. Dies wurde auch gegenüber der Bürgerschaft in den Stadtteilforen der Südstadt so kommuniziert. Das Stadtteilforum ist ein offenes Format, an dem jeder teilnehmen und sich einbringen kann. Bei der Prüfung durch das Regierungspräsidium Stuttgart als Fördergeber ist in der Folge aufgefallen, dass mit der eingereichten Planung die Anforderungen an einen sicheren, behinderungsfreien Radverkehr nach den Vorgaben für eine Fahrradstraße nicht erfüllt werden können. Demnach wird die Maßnahme nur gefördert, wenn eine bestimmte Fahrbahnbreite eingehalten wird und dann aber eine bestimmte Zahl Parkplätze wegfallen. Der Gemeinderat wurde am 19.07.2023 und 25.10.2023 durch Bekanntgaben über den notwendigen Entfall der Parkplätze und die erforderliche Umplanung, inklusive erneuter Bürgerbeteiligung informiert. Die überarbeitete Planung wurde am 22.04.2024 im Südstadt-Forum vorgestellt. Sie berücksichtigt, dass der nördliche Teil der Fahrbahn nicht zum Parken von Kfz verwendet werden kann. Dadurch entfallen rund 40 Parkplätze. Dies führte bei einigen Anliegern zu Bedenken und Ablehnung. Eine weitere überarbeitete Planung stieß im Forum am 21.11.2024 bei den anwesenden Bürgern auf Zustimmung. Ergänzend zur Planung in der Klarenbergstraße hat die Verwaltung zur Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs am Knotenpunkt Gutenbergstraße/Untere Zeiselbergstraße die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Unteren Zeiselbergstraße mit Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) und Gehwegverbreiterungen auf der südlichen Straßenseite vorgesehen. Für die ergänzende Planung ist eine Förderung über das Programm des Landes für die Anlage kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur in Höhe von 50 % bis 75% der förderfähigen Investitionskosten möglich. Auch hier ist nur ein Teil der anfallenden Kosten förderfähig.
3 Abbildung 1: Übersichtsplan Radring Altstadt und geplante Fahrrad-Hauptrouten Quelle: Radwegezielplan der Stadt Schwäbisch Gmünd, Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd
4 Beschlussantrag „Verbesserung der Fußgängersituation und Umsetzung der Fahrradstraße Untere Zeiselbergstraße/ Klarenbergstraße“ Der Gemeinderat Schwäbisch Gmünd hat in seiner Sitzung am 5.2.2025 den von der Verwaltung vorgelegten Beschlussantrag mehrheitlich abgelehnt. Dieser lautete: 1. Der Gemeinderat beschließt die Planung zur Umgestaltung des Knotenpunktes Gutenbergstraße / Klarenbergstraße sowie die Einrichtung einer durchgehenden Fahrradstraße Klarenbergstraße / Untere Zeiselbergstraße im Rahmen des Radwegezielplans 2030. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Fördermittel. Die Ausschreibung erfolgt erst nach Vorliegen der Förderbescheide. 2. Zur Finanzierung der Maßnahme werden aus den für die Umsetzung der Fahrradstraßen für das Jahr 2024 eingestellten Mittel (Ergebnishaushalt –Teilhaushalt 8) bis zu 350.000 € gemäß §21 Abs. 1 GemHVO in das Jahr 2025 übertragen. 3. Es wird im Haushaltsjahr 2025 eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von bis zu 164.500 € bei der Budgeteinheit THH8-54.10-66 genehmigt. Die Deckung erfolgt durch überplanmäßige Erträge aus den Förderanträgen. Quelle: Sitzungsvorlage Gemeinderatsdrucksache Nr. 173/2024
5 Was ist eine Fahrradstraße? Eine Fahrradstraße ist eine Art Hauptstraße für Radverkehr, dieser soll dadurch gebündelt werden. In der Fahrradstraße darf nebeneinander geradelt werden. Kraftfahrzeuge sind erlaubt, wenn dies durch ein Zusatzzeichen (z.B. „Kfz frei“) beschildert ist – dies ist im zur Abstimmung vorliegenden Vorschlag so vorgesehen. Anlieger- und Lieferverkehr wäre demnach, wie bisher auch, möglich. Autos und andere Kraftfahrzeuge müssen sich dem Radverkehr allerdings unterordnen. In einer Fahrradstraße gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Radfahrer dürfen mit 1,50 m Abstand überholt werden. Autos und Motorräder können in einer Fahrradstraße parken, sofern die Fahrbahn ausreichend breit ist und das Parken nicht durch Verkehrszeichen eingeschränkt wird. Innerhalb einer Fahrradstraße gilt rechts vor links, wenn nicht anderes angeordnet ist. Gemäß dem zur Abstimmung vorliegenden Vorschlag soll die Klarenbergstraße jedoch bevorrechtigt werden. Fußgänger müssen weiterhin den Gehweg benutzen, ebenso wie Rad fahrende Kinder unter acht Jahren. Beginn und Ende einer Fahrradstraße werden durch spezielle Schilder gekennzeichnet Abbildung 2: Beschilderung Beginn und Ende einer Fahrradstraße
6 Was ist geplant? Die Planung der Verwaltung sieht vor, die Klarenbergstraße und den südöstlichen Bereich der Unteren Zeiselbergstraße als Fahrradstraße auszuweisen, mit Verbesserung des Fußverkehrs am Knotenpunkt Gutenbergstraße (Abbildung 3). Damit soll der Radverkehr auf eine Hauptachse gebündelt werden. Eine Fahrradstraße muss die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung einhalten und darüber hinaus gehende Anforderungen des Fördermittelgebers erfüllen. Die Ausweisung als Fahrradstraße ist mit Unterbau-, Belags- und Markierungsarbeiten verbunden und umfasst auch Änderungen bei der Beschilderung. In Abhängigkeit der Straßenbreite müssen auch Parkplätze entfallen. In der vom Gemeinderat ablehnten Planung ist der Wegfall von rund 40 Parkplätzen auf der nördlichen Seite der Klarenbergstraße notwendig (Beispielhaft in Abbildung 4). Abbildung 3: Geplanter Knotenpunkt Klarenbergstraße – Gutenbergstraße – Untere Zeiselbergstraße Quelle: Auszug Entwurfsplanung Fahrradstraße Klarenbergstraße - Untere Zeiselbergstraße Ingenieurbüro Klinger und Partner für die Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd
7 Abbildung 4: Auszug geplante Fahrradstraße Klarenbergstraße Quelle: Auszug Entwurfsplanung Fahrradstraße Klarenbergstraße - Untere Zeiselbergstraße Ingenieurbüro Klinger und Partner für die Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd
8 Welche Kosten kommen auf die Stadt Schwäbisch Gmünd zu? Die Bezifferung der Kosten ist vielschichtig und wegen noch offener Fragen nicht abschließend geklärt. Eine Umsetzung des Vorschlags wird derzeit geschätzt auf 615.500 €. Die Maßnahme ist jedoch nach den derzeit geltenden Förderprogrammen teilweise förderfähig. Es liegt noch kein Bewilligungsbescheid vor, auch ist nicht klar, in welchem Umfang die Stadt Fördermittel erhalten würde. Die Verwaltung rechnet mit 432.875 Euro Förderung. Demnach entfielen auf die Stadt ca. 182.000 €. Insgesamt stellt sich die Fördersituation aber als ungewiss dar. Zusätzliche Kosten kommen auf die Stadt für die Sanierung der Straßen zu. Die vollständige Sanierung ist nicht Gegenstand des Beschlussvorschlags, um den es im Bürgerentscheid geht. Jedoch wäre es unvernünftig, bei der Einrichtung einer Fahrradstraße und den notwendigen Arbeiten die Straße nicht gleichzeitig zu sanieren. Für die Untere Zeiselbergstraße lassen sich die Kosten erst beziffern, wenn der Sanierungsbedarf im Detail untersucht wurde. Die Verwaltung schätzt die Sanierungskosten für die Klarenbergstraße auf 254.000 Euro. Auch diese Kosten könnten anteilig gefördert werden. Die Höhe einer Förderung lässt sich derzeit nicht belastbar schätzen. Die Straße müsste sowieso einmal saniert werden, wobei dies ohne Einrichtung einer Fahrradstraße erst Jahre später notwendig wäre. Zu den Kosten der Einrichtung der Fahrradstraße wie vorgeschlagen: Die Förderung beläuft sich für die Fahrradstraße Klarenbergstraße auf 90 % der förderfähigen Kosten. Voraussetzung ist allerdings, dass bis Ende des Jahres das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren abgeschlossen werden kann. Für die Fahrradstraße Untere Zeiselbergstraße beläuft sich die Förderung auf 50 – 75 % der förderfähigen Kosten. Die oben angegebene Förderung enthält zusätzlich eine geförderte Planungspauschale. Hinweis: Alle angegebenen Kosten basieren auf Berechnungen und Preisen aus den Jahren 2023/24. Zu den Kosten der Sanierung der Klarenbergstraße/ Untere Zeiselbergstraße: Zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrags für die Klarenbergstraße waren mögliche Sanierungskosten für den Straßenbelag, Tragschicht bzw. Unterbau im Bereich der Kreuzungen nicht in der Kostenschätzung enthalten, da diese nicht förderfähig waren. Diese Sanierungskosten würden sich auf insgesamt ca. 254.000 Euro belaufen und sind aufgrund geänderter Förderbestimmungen nunmehr anteilig förderfähig. Sollte der Bürgerentscheid erfolgreich ausfallen und der Gemeinderat sich zusätzlich für eine Sanierung der Straße aussprechen, könnte beim Regierungspräsidium ein Antrag auf Aufstockung der förderfähigen Investitionskosten gestellt werden. Somit könnten diese zusätzlichen Sanierungskosten anteilig gefördert werden. Die Kostenschätzung für die Untere Zeiselbergstraße enthält die Sanierung der Asphaltdeckschicht, nicht jedoch erforderliche Kosten im Zusammenhang mit der Sanierung des Unterbaus. Eine anteilige Förderung der Sanierungskosten der Asphalttragschicht wäre möglich. Die förderfähigen Investitionskosten müssten vor Einreichung des Förderantrags kalkuliert und dahingehend angepasst werden. Gegebenenfalls müsste eine erneute Aufnahme in das Landesförderprogramm mit einer Aufstockung der förderfähigen Investitionssumme beantragt werden.
9 Häufige Fragen & Antworten Welche Änderungen ergeben sich konkret durch eine Umsetzung des Bürgerbegehrens? Klarenbergstraße: Die Fahrgasse wird verbreitert Um die Sicherheitsanforderungen gegenüber parkenden Fahrzeugen auf einer Fahrradhauptachse zu erfüllen. Ca. 40 Parkplätze würden wegfallen Um die Verbreiterung des Fahrgasse zu ermöglichen, müssten die Parkplätze am Fahrbahnrand auf der nördlichen Fahrbahnseite (Hangseite) entfallen. Die Klarenbergstraße erhält gegenüber den Seitenstraßen Vorfahrt Um den Ansprüchen einer durchgehenden Führung einer Radhauptachse gerecht zu werden und um die Unfallgefahr zu reduzieren. Poller dienen als modaler Filter Um Kfz-Durchgangsverkehr in der Klarenbergstraße zu verhindern, werden auf Höhe Klarenbergstraße Nr. 47 Sperrpfosten (Poller) installiert. Stellplätze werden neu markiert Um die Breite aktueller Fahrzeuge zu berücksichtigen. Sicherheitsräume zu Parkplätzen werden markiert Um für ausreichend Sicherheitsabstand zwischen fahrenden und parkenden Fahrzeugen zu sorgen. Kreuzungsbereiche werden rot markiert Um von den Seitenstraßen kommenden Verkehr auf den bevorrechtigten, querenden Radverkehr besonders hinzuweisen. Markierung des Fahrbahnrandes Um den durchgehenden Charakter der Fahrradstraße zu verdeutlichen Untere Zeiselbergstraße: Die Kurvenführung wird angepasst Um Gehwege zu verbreitern und überhöhte Geschwindigkeiten des Kraftverkehrs zu verhindern. Wechselseitiges Parken wird eingeführt Parkplätze bleiben erhalten und werden am Fahrbahnrand links und rechts abwechselnd angeordnet. Sicherheitsräume zu Parkplätzen werden markiert Um für ausreichend Sicherheitsabstand zwischen fahrenden und parkenden Fahrzeugen zu sorgen. Markierung des Fahrbahnrandes Um den durchgehenden Charakter der Fahrradstraße zu verdeutlichen Der Gehweg am südlichen Fahrbahnrand wird verbreitert Um sichere und barrierefreie Wege herzustellen, wird der vorhandene Gehweg auf das Mindestmaß für Gehwege auf 2,5 m verbreitert. Dies ermöglicht die behinderungsfreie Nutzung der Gehwege auch durch Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen,
10 sowie ein sicheres nebeneinander Gehen von Fußgängern, zum Beispiel Elternteil mit Kind. Am Knotenpunkt zur Gutenbergstraße werden zwei barrierefreie Fußgängerübergänge (Zebrastreifen) mit Aufstellflächen auf vorgezogenen Seitenräumen hergestellt Um eine sichere Querung an der derzeit unübersichtlichen Kreuzung zu ermöglichen, insbesondere für Schülerverkehr und Menschen mit Bewegungseinschränkungen. Die Klarenbergstraße erhält Vorrang vor der Gutenbergstraße Um die Sicherheit an der schwer einsehbaren Kreuzung zu gewähren wird an der Gutenbergstraße ein Stoppschild aufgestellt. Wo kann zukünftig geparkt werden? Anlieger sollten, wenn möglich, eigene Stellplätze bzw. Garagen zum Parken nutzen. Stellplätze auf öffentlichen Flächen gibt es in der Gutenbergstraße, der Klarenbergstraße und den dazwischenliegenden Querstraßen. In der Unteren Zeiselbergstraße können weiterhin die markierten Stellplätze, in der Klarenbergstraße die markierten Stellplätze auf der Südseite (Seite in Richtung Weißensteiner Straße) zum Parken genutzt werden. Soll die komplette Klarenbergstraße als Fahrradstraße ausgewiesen werden? Nein, die geplante Fahrradstraße Klarenbergstraße reicht von der Einmündung Mozartstraße bis zur Einmündung Gutenbergstraße. Zieht die Ausweisung als Fahrradstraße Fahrverbote nach sich? Nein, es wird keine Fahrverbote geben, alle Kraftfahrzeuge dürfen weiterhin die Straße befahren. Allerdings wird in der Klarenbergstraße auf Höhe von Gebäude Nr. 47 ein Poller eingebaut. Dies geschieht, um den Durchgangsverkehr von Kraftfahrzeugen zu unterbinden und damit die Fahrradstraße sicherer zu machen. Fahrzeuge Richtung Innenstadt müssen daher den Weg über die Gutenbergstraße bzw. Weißensteiner Straße nehmen. Kann ich als Anlieger mein Grundstück weiterhin anfahren? Alle Anlieger können Ihre Grundstücke weiterhin anfahren. Zur Verhinderung von Durchgangsverkehr in der Klarenbergstraße werden Poller in der Klarenbergstraße auf Höhe des Grundstücks Nr. 47 (zwischen Johann-Sebastian-Bach-Straße und Robert-Schumann-Straße) eingebaut. Die Zufahrt für alle westlich davon, also Richtung Innenstadt liegenden Grundstücke erfolgt über die Rappenstraße bzw. Johann-Sebastian-Bach-Straße. Ist Lieferverkehr möglich? Ja, Lieferverkehr, auch Schwerlastverkehr, wäre nach wie vor möglich. Allerdings gilt der Vorrang des Radverkehrs in einer Fahrradstraße. Dürfen kleine Kinder mit ihrem Fahrrad auf der Straße fahren? Radfahrende Kinder unter acht Jahren müssen weiterhin den Gehweg benutzen. Welche Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen hat die Ausweisung als Fahrradstraße? Es wird von einer Verlagerung des Kraftfahrzeugverkehrs in die Weißensteiner Straße ausgegangen. Der Verkehr in der Weißensteiner Straße nimmt voraussichtlich um rund 1.000 Kraftfahrzeuge auf 14.000 Kraftfahrzeuge in 24 Stunden zu. Durch die Ausweisung der Klarenbergstraße als Fahrradstraße wird zudem eine Bündelung des Radverkehrs erwartet, mit einer Verringerung des Radverkehrs in der Weißensteiner Straße und in der Gutenbergstraße.
11 Wie schnell darf ich in einer Fahrradstraße fahren? Sowohl in der Klarenbergstraße als auch in der Unteren Zeiselbergstraße gilt schon heute eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h pro Stunde. Dies ändert sich durch die Einrichtung der Fahrradstraße nicht. Die Fahrgeschwindigkeit muss sich darüber hinaus immer am Verkehrsaufkommen und der jeweils spezifischen Verkehrssituation ausrichten. Darf ich als Autofahrer Radfahrer in der Fahrradstraße überholen und welchen Abstand muss ich einhalten? Wenn es die Verkehrssituation zulässt, dürfen Autofahrer auch in einer Fahrradstraße Radfahrer überholen. Allerdings haben Radfahrer Vorrang und dürfen dauerhaft nebeneinander fahren. Autofahrer müssen beim Überholen von Fahrrädern innerorts einen Abstand von mindestens 1,50 m einhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Straße eine Fahrradstraße ist oder nicht. Welche Änderungen wird es bei den Vorfahrtsregeln geben? An der Einmündung der Klarenbergstraße in die Gutenbergstraße sind Fahrzeuge auf der Gutenbergstraße in Zukunft wartepflichtig (Stoppschild), Fahrzeuge in der Klarenbergstraße haben Vorrang. Die Rechts-vor-links-Regel in der Klarenbergstraße wird aufgehoben. Vorfahrtsberechtigt ist in Zukunft die Klarenbergstraße. Ist eine Fahrradstraße für die Sicherheit des Fahrradverkehrs in der Klarenbergstraße notwendig? Die Regelungen einer Fahrradstraße machen das Radfahren sicherer. Zur Sicherheit sollte zwischen parkenden Fahrzeugen und Radfahrern stets ein Sicherheitsraum eingehalten werden. Dies vermeidet schwere Unfälle durch sich öffnende Autotüren. Um dies zu erreichen, muss keine Fahrradstraße eingerichtet werden. Die Voraussetzungen dazu können auch ohne das Einrichten einer Fahrradstraße geschaffen werden, indem der Straßenraum entsprechend aufgeteilt wird. Welche Alternative steht im Raum, wenn das Bürgerbegehren abgelehnt wird? Ein erster Entwurf zur Verbesserung der Fußgängersituation Untere Zeiselbergstraße/Klarenbergstraße wurde am 19.03.2025 im Klima-, Umwelt-, Energie und Bauausschuss und am 26.03.2025 im Gemeinderat vorgestellt (Gemeinderatsdrucksache Nr. 041/2025). Dieser sieht ein besseres Miteinander der Verkehrsteilnehmer und bessere Querungen am Kreuzungspunkt Gutenbergstraße/Klarenbergstraße für Fußgänger und Radfahrer vor. Der Gehweg auf der Nordseite (Hangseite) der Unteren Zeiselbergstraße soll saniert werden. Die Parkplätze müssten entfallen und dafür Schutzstreifen für den Radverkehr angelegt werden.
RkJQdWJsaXNoZXIy NzQyOTY2