Ferienbetreuungskonzeption gesamt Stand 2024

1 Stand 26.01.2024 Amt für Bildung und Sport Ferienbetreuungskonzept der Stadt Schwäbisch Gmünd

2 Stand 26.01.2024 Amt für Bildung und Sport Gliederung 1. Leitbild 5 2. Rahmenbedingungen 6 2.1. Träger und Dienstaufsicht 6 2.2. Zielgruppe 6 2.3. Betreuungstage 6 2.4. Betreuungszeiten 6 2.5. Betreuungskosten 6 2.6. Verpflegung 6 2.7. Gruppengröße 7 2.8. Schule und Räumlichkeiten 7 2.9. Betreuungspersonal 7 3. Ferienbetreuungsangebot 8 3.1. Tagesablauf 8 3.2. Spiele und Materialien 8 3.3. Freizeitgestaltung 8 4. Qualitätssicherung 9 4.1. Betreuungspersonal 9 4.2. Ferienbetreuungsordner 9 4.3. Dokumentation 9 4.3.1. Anwesenheitsliste 9 4.3.2. Anmeldeformulare 10 4.3.3. Vorfälle und Unfälle 10 4.4. Elterngespräche 10 4.4.1. Tür- und Angelgespräche 10 4.4.2. Einzelgespräche mit Eltern 10

3 Stand 26.01.2024 Amt für Bildung und Sport 4.5. Beschwerdemanagement 10 4.5.1. Umgang mit direkten Beschwerden 10 4.5.2. Umgang mit weitergeleiteten Beschwerden 10 4.5.3. Umgang mit internen Beschwerden 10 4.6. Umgang mit Kindeswohlgefährdung 11 5. Ferienbetreuungs-ABC 11 5.1. Abrechnung von Ferienbetreuungsaktionen 11 5.1.1. Kassenbon oder Quittung 11 5.1.2. Kauf auf Rechnung 11 5.2. Abholzeiten 11 5.3. Anmeldung 11 5.4. Aufsichtspflicht 12 5.5. Ausschluss 12 5.6. Datenschutz 12 5.7. Diensthandy 12 5.8. Einsatzplanung des Betreuungspersonals 12 5.9. Essen 13 5.10. Etat 13 5.11. Gebühren 13 5.12. Haftung 13 5.13. Handynutzung der Betreuungskinder 13 5.14. Hygieneplan 13 5.15. Kontaktdaten Ferienbetreuung 14 5.16. Krankheiten und Kopfläuse 14 5.17. Krankmeldung 14 5.17.1. Betreuungskinder 14 5.17.2. Betreuungspersonal 14

4 Stand 26.01.2024 Amt für Bildung und Sport 5.18. Materialliste 15 5.19. Medikamentengabe 15 5.20. Notfallnummern 15 5.21. Schlüssel für Schülerhaus 15 5.22. Unfallversicherung 15

5 Stand 26.01.2024 Amt für Bildung und Sport 1. Leitbild Ganzjähriges, verlässliches, qualitativ hochwertiges und nachhaltiges Betreuungsangebot Die Stadt Schwäbisch Gmünd bietet eine Ferienbetreuung für alle Grundschulkinder der Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Schwäbisch Gmünd an allen Ferien- und Brückentagen des Landes Baden-Württembergs unter Berücksichtigung der Mindestanmeldezahl von 5 Kindern/Tag, außer in der 3. und 4. Sommerferienwoche. Damit soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch der Freizeitbedarfe, gewährleistet werden. Die Ferienbetreuung findet ganztägig und zentral im Schülerhaus an der Rauchbeinschule mit dem qualifizierten Personal der städtischen Schulkindbetreuung statt. Eine individuelle Buchung der Ferienbetreuung – einzelne Tage, vormittags oder ganztägig – sowie des Mittagessens ist möglich, so dass die Ferienbetreuung an die Bedarfe der Eltern sowie Kinder angepasst ist. Das qualifizierte Betreuungspersonal bietet in der Ferienbetreuung gezielte sowie bedürfnisorientierte Freizeitgestaltung in den verschiedenen Funktionsräumen des Schülerhauses. Das Raumangebot ermöglicht Raum für Erholung, Gemeinschaft und Bewegung, damit flexibel auf die Bedürfnisse sowie Ideen der Kinder eingegangen werden kann und vorbereitete Freizeitangebote durchgeführt werden können. Ziele sind u. a. schöne Erlebnisse und Erinnerungen mitzunehmen sowie kreative und kulturelle Vielfalt in der Gemeinschaft zu erleben, aber auch ein bezahlbares Ferienangebot für alle Grundschulkinder der Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Schwäbisch Gmünd zu ermöglichen. In familiärer Atmosphäre Gemeinschaft erleben Unsere gemütlichen und ansprechend gestalteten Räume im Schülerhaus bieten Raum für Gemeinschaft, aber auch Rückzugsmöglichkeiten für Erholung und Entspannung. Die Terrasse, der Schulhof und die nahe Umgebung laden ein zu Bewegung und Spiel, so dass die Kinder ihrem Drang nach körperlicher Aktivität nachgehen können. Damit wir ein gutes und harmonisches Miteinander in der Gemeinschaft erleben, sind uns gemeinsame und transparente Regeln sowie ein offenes Ohr für Anliegen, Themen und Wünsche der Kinder wichtig. Dadurch wird ein sicherer Rahmen gegeben und die Kinder erfahren eine vertrauensvolle Beziehung zum Betreuungspersonal sowie zu den anderen Kindern. Zudem legen wir Wert auf einen strukturierten Tagesablauf mit unterschiedlichen Ritualen, um Verlässlichkeit und Sicherheit zu geben. Unter anderem durch gemeinsame Mahlzeiten, Ausflüge und Aktivitäten kann so Gemeinschaft aktiv gelebt und erlebt werden. Freizeitgestaltung und gemeinsam Spaß haben stehen im Mittelpunkt Die Kinder haben die Möglichkeit gemeinsam mit uns ihre freie Zeit in der Ferienbetreuung kreativ und aktiv zu gestalten, mit schönen Erlebnissen zu füllen und individuelle sowie gemeinschaftliche Erfahrungen zu sammeln.

6 Stand 26.01.2024 Amt für Bildung und Sport Wir orientieren uns dabei an den Bedürfnissen der Kinder – Freispiel und Angebote sowie Bewegung und Ruhephasen wechseln sich ab und ergänzen sich. Zusätzlich unternehmen wir nach Möglichkeit Ausflüge in die Natur, erkunden unsere Heimat und entdecken hierbei Neues. Die Kinder können je nach Rahmenbedingungen dabei selbst- und mitbestimmen, in wie weit sie teilnehmen möchten und haben so die Möglichkeit zur eigenen Entfaltung und Entwicklung. Unser Handeln wird geleitet durch Wertschätzung, Empathie und Flexibilität Eine Atmosphäre der Wertschätzung und des Wohlwollens ist uns im Umgang mit den Kindern, Eltern und untereinander gleichbedeutend und gleichwertig. Eltern und Kinder sind unsere Partner. Wir helfen und ergänzen uns, bringen unsere Stärken ein und haben ein offenes Ohr für die Themen, Anliegen und Wünsche. Bei uns ist niemand perfekt. Aus Fehlern und Unzulänglichkeiten lernen wir und gehen konstruktiv damit um. Gemeinsam und kompromissbereit suchen wir nach Lösungen, die alle mittragen können. 2. Rahmenbedingungen 2.1 Träger und Dienstaufsicht Träger der Ferienbetreuung ist die Stadt Schwäbisch Gmünd, Amt für Bildung und Sport. Das Amt für Bildung und Sport, Abteilung Schulische Bildung, hat die Dienstaufsicht. 2.1 Zielgruppe Alle Grundschulkinder der Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Schwäbisch Gmünd. Grundschüler aus Grundschulen in anderer Trägerschaft können nach Rücksprache mit dem Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung, ebenfalls an der Ferienbetreuung teilnehmen. 2.2 Betreuungstage Alle Ferien- und Brückentage des Landes Baden-Württembergs. Feiertage des Landes BadenWürttembergs sind ausgenommen. Zudem findet keine Ferienbetreuung in der 3. Und 4. Sommerferienwoche sowie keine in den Weihnachtsferien statt. 2.3 Betreuungszeiten Halbtags: 7.00-13.00 Uhr Ganztags: 7.00-17.00 Uhr 2.4 Betreuungskosten Halbtags: 6 Euro/ Tag Ganztags: 10 Euro/ Tag 2.5 Verpflegung Das warme Mittagessen wird über die Stadtverwaltung organisiert und vom Betreuungspersonal vor Ort zubereitet. Es fallen pro Mahlzeit 4,20 Euro an. Dies muss zusätzlich zur Betreuung gebucht werden. Etwaige Lebensmittelunverträglichkeiten können

7 Stand 26.01.2024 Amt für Bildung und Sport nicht berücksichtigt werden. In der Ferienbetreuung gibt es keine Menüwahl. Die Mahlzeit besteht aus einer warmen Hauptspeise (kein Schweinefleisch) und eine Nachspeise. Selbst mitgebrachtes Essen wird aus organisatorischen sowie hygienerechtlichen Gründen nicht vor Ort in der Mikrowelle erwärmt. Das Amt für Bildung und Sport bestellt das Essen vor Beginn der Ferienbetreuung. Die Kosten für das Mittagessen sind bei Krankmeldung des Kindes generell nicht erstattungsfähig. Im Rahmen der Ferienbetreuung wird auf eine gemeinsame Mahlzeit in familiärer Atmosphäre Wert gelegt. Die Betreuungskräfte können also selbst mitgebrachte Speisen gemeinsam mit den Kindern zu den Essenszeiten verzehren, wenn die Betreuungstätigkeit dies zulässt. 2.6 Gruppengröße Die Ferienbetreuung findet ab fünf angemeldeten Kindern/Tag statt. Pro Ferienwoche können maximal 15 Kinder betreut werden. Dies ist wichtig auf Grund der Tatsache, dass in der Ferienbetreuung täglich unterschiedliche Gruppenkonstellationen herrschen, die Kinder im Vorfeld dem Betreuungspersonal in der Regel nicht bekannt sind, in der Betreuung auch betreuungsintensive Kinder angemeldet werden und es sich um ein Freizeitangebot handelt, bei dem ein anderer Betreuungsschlüssel zur Wahrung der Aufsichtspflicht anzusetzen ist. Zudem gibt es auch eine Kapazitätsgrenze bezüglich der Zubereitungsmöglichkeit des Mittagessens. 2.7 Schule und Räumlichkeiten Die Ferienbetreuung findet in den Räumlichkeiten des Schülerhauses an der Rauchbeinschule, Rauchbeinstraße 6, 73525 Schwäbisch Gmünd, statt. Folgende Räume stehen im Erdgeschoss zur Verfügung: Gruppenraum mit Bauecke und Spielen, Kreativwerkstatt, Kickerraum, Raum für Rollenspiele und Puppenencke, Werkraum, Küche, Garderobe, Bad, Personal-WC und Terrasse. Im Obergeschoss befindet sich der Ruheraum. Der angrenzende Schulhof der Rauchbeinschule sowie der Sportplatz stehen als zusätzlicher Außenbereich zur Verfügung. Zudem kann der Schulbauernhof besichtigt werden. Eine Turnhallennutzung ist im Einzelfall mit dem Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung, zu klären. Die Turngeräte dürfen nicht genutzt werden (außer Matten, Bälle, kleiner Kasten) und es sind die Verhaltensregeln in der Turnhalle zu beachten (siehe Anhang)! Auf dem Schulgelände befindet sich zudem der Schulbauernhof. Die Tiere des Schulbauernhofs dürfen gestreichelt, aber nicht gefüttert werden. Ansonsten werden die Tiere krank und die Tierarztkosten sind zu übernehmen. 2.8 Betreuungspersonal Die Ferienbetreuung wird durch das qualifizierte Betreuungspersonal der Stadt Schwäbisch Gmünd geleistet. Die Betreuungskräfte wechseln wöchentlich. Die Einteilung des Personals findet in Betreuungstandems von 7.00-12.30 Uhr bzw.11.30-17.00 Uhr statt, so dass über die Mittagszeit vier Betreuungskräfte die Betreuung sowie die Vorbereitung und Ausgabe des Mittagessens gewährleisten können.

8 Stand 26.01.2024 Amt für Bildung und Sport Im Vertretungsfall gibt es pro Woche bzw. Tag Ferienbetreuungein bis zwei Vertretungskräfte, die von der ausfallenden Betreuungskraft benachrichtigt werden. 3. Ferienbetreuungsangebot 3.1 Tagesablauf 7.00-8.00 Uhr Bringzeit 8.00-8.30 Uhr Möglichkeit zum Frühstücken (selbst mitbringen) 8.30-12.00 Uhr Ferienbetreuungsprogramm 12.00 Uhr Mittagessen 13.00 Uhr Abholzeit Halbtagsbetreuung 13.00-16.30 Uhr Ferienbetreuungsprogramm 16.30-17.00 Uhr Abholzeit Ganztagesbetreuung Einen detaillierten Ablaufplan finden Sie im Anhang bzw. im Ordner der Ferienbetreuung. 3.2 Spiele und Materialien Für die Ferienbetreuung können das Material und die Spiele des Schülerhauses an der Rauchbeinschule genutzt werden. Die Bestellung und Kontrolle des Materialbestands obliegt der Leitung der Schulkindbetreuung an der Rauchbeinschule. Materialien sowie Spiele, die ausschließlich der Ferienbetreuung zur Verfügung steht, befindet sich in einem extra gekennzeichneten Schrank bzw. Fach im Eingangsbereich links. Die verwendeten Materialien und Spiele sind mit Sorgfalt zu behandeln sowie an den vorgegebenen Platz zurück zu räumen. Bei Beschädigung oder Verlust muss dies umgehend der Leitung der Schulkindbetreuung an der Rauchbeinschule und/ oder dem Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung, gemeldet werden. Die Geräte der Turnhalle dürfen nicht genutzt werden, außer Matten, Bälle und ein kleiner Kasten! Die Verhaltensregeln für die Turnhalle befinden sich im Anhang bzw. im Ordner der Ferienbetreuung. 3.3 Freizeitgestaltung Die Programmgestaltung obliegt den einzelnen, wöchentlich wechselnden Betreuungstandems und wird im Bedarfsfall mit dem Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung, abgestimmt. Die Abstimmung zu den geplanten Aktivitäten in der Ferienbetreuung findet im Vorfeld statt. Dazu setzen sich die Betreuungstandems vom Vor- und Nachmittag rechtzeitig gemeinsam zusammen, um abzuklären, wer sich inhaltlich wie einbringt und was in der Ferienwoche an Aktionen sowie Aktivitäten gemacht wird. Eine weitere Anpassung der geplanten Aktivitäten an die Bedarfe der Kinder sowie Gruppe kann nach dem ersten Ferienbetreuungstag stattfinden. Vertretungskräfte können an dem Vorbereitungstreffen teilnehmen. Die praktische Vorbereitung der Aktivitäten sowie Angebote sollte vor Ort erfolgen und nur in Ausnahmefällen Zuhause. Anregungen zur Freizeitgestaltung finden die Betreuungskräfte im Handout „Ideenpool zur Ferienbetreuung“. (siehe Ferienbetreuungsordner)

9 Stand 26.01.2024 Amt für Bildung und Sport Eltern müssen im Vorfeld über Ausflüge informiert werden. Eintrittsgelder etc. für bestimmte Freizeitaktionen müssen von den Eltern ebenfalls im Voraus eingesammelt werden. Für Freizeitaktionen wie Kochen und Backen steht ein Ferienbetreuungsetat zur Verfügung. (Hinweise zur Abrechnung sowie zum Etat siehe Ferienbetreuungs-ABC) 4. Qualitätssicherung 4.1 Betreuungspersonal Das Betreuungspersonal wird alle zwei Jahre zum Thema Hygiene, Erste-Hilfe, Aufsichtspflicht, Datenschutz und Kindeswohl geschult. Zudem werden alle Betreuungskräfte regelmäßig durch Fortbildungen zu verschiedenen betreuungsrelevanten Themen weitergebildet. Als Grundlage für alle neu eingestellten Betreuungskräfte ohne pädagogische Fachausbildung dient die „Qualifizierung für SchulkindbetreuerInnen“ in Kooperation mit der VHS Schwäbisch Gmünd. Außerdem holt das Betreuungspersonal rechtzeitig vor dem Dienst in der Ferienbetreuung aktuelle Informationen zur Ferienbetreuung im Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung, sowie bei der Leitung der Schulkindbetreuung an der Rauchbeinschule ein und besucht die Räumlichkeiten des Schülerhauses im Vorfeld. 4.2 Ferienbetreuungsordner Der Ferienbetreuungsordner wird vor Beginn der Ferienbetreuung aktualisiert und mit allen wichtigen Inhalten (u. a. Anwesenheitsliste, Kopien der Anmeldeformulare, Dokumentationsvorlagen, Notfallnummernliste, Speisepläne und die dazugehörigen Zubereitungsanweisungen) für die Ferienbetreuung vom Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung, versehen. Das Betreuungspersonal der Ferienbetreuung ist verpflichtet den Ferienbetreuungsordner zu führen und die Inhalte zu berücksichtigen. Der Ordner wird vor Beginn der Ferienbetreuung an die Leitung der Schulkindbetreuung an der Rauchbeinschule geschickt, so dass er vor Ort bereitliegt. Während der Ferienbetreuung ist darauf zu achten den Ferienbetreuungsordner gemäß den Datenschutzrichtlinien aufzubewahren und für fremde Personen unzugänglich zu machen. Nach der Ferienbetreuung schickt die Leitung der Schulkindbetreuung an der Rauchbeinschule den Ferienbetreuungsordner an das Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung, zurück. 4.3 Dokumentation 4.3.1 Anwesenheitsliste Eine Anwesenheitsliste der angemeldeten Kinder für die Ferienbetreuung wird vom Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung, erstellt und im Ferienbetreuungsordner hinterlegt. Die Anwesenheitsliste enthält den Vor- und Nachnamen des Kindes, die besuchte Grundschule, die Notfallnummern der Erziehungsberechtigten bzw. Ansprechpartner, die gebuchte Betreuungszeit sowie Mittagessensanmeldung, Hinweise zu Besonderheiten beim Kind sowie zur Entfernung von Zecken. Die Betreuungskräfte vor Ort kennzeichnen täglich die Anwesenheit des Kindes sowie Besonderheiten zur Anwesenheit. Auf der Anwesenheitsliste ist zudem notiert, welche Betreuungskräfte wann eingeteilt sind, deren

10 Stand 26.01.2024 Amt für Bildung und Sport Telefonnummern, die Vertretungskräfte mit Kontaktdaten sowie evtl. eingeteilte Praktikanten. 4.3.2 Anmeldeformular Kopien aller Anmeldeformulare der angemeldeten Kinder sind zusätzlich vor Ort im Ferienbetreuungsordner, um etwaige Rückfragen und Unklarheiten zur getätigten Anmeldung direkt zu klären. 4.3.3 Vorfälle und Unfälle Die Betreuungskräfte sind verpflichtet Vorfälle und Unfälle auf dem entsprechenden Formular (siehe Ferienbetreuungsordner) zu dokumentieren und im Einzelfall dem Amt für Bildung und Sport, Abteilung Schulische Bildung, sofort zu melden. Bei Unfällen des Personals (nicht bei Betreuungskindern der Ferienbetreuung) in entsprechendem Ausmaß muss eine Unfallanzeige (siehe Ferienbetreuungsordner) ausgefüllt werden und an das Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung, gesendet werden. 4.4 Elterngespräche 4.4.1 Tür- und Angelgespräche Beim Bringen und Abholen der Kinder finden bei Bedarf Tür- und Angelgespräche mit den Personensorgeberechtigten statt. Diese werden je nach Anliegen bzw. Thema im Ferienbetreuungsordner dokumentiert. 4.4.2 Einzelgespräche mit Eltern Im Bedarfsfall finden zudem Einzelgespräche mit den Personensorgeberechtigten statt, die ebenfalls im Ferienbetreuungsordner dokumentiert werden. Unter Umständen wird das Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung, hinzugezogen. 4.5 Beschwerdemanagement 4.5.1 Umgang mit direkten Beschwerden Klärung der Situation und des Beschwerdegrunds im direkten Gespräch mit der meldenden Person sowie die Erarbeitung einer adäquaten Lösung hierzu. Dies wird auf dem entsprechenden Formular dokumentiert (siehe Ferienbetreuungsordner). 4.5.2 Umgang mit weitergeleiteten Beschwerden Bewertung der Situation und des Beschwerdegrunds mit der meldenden Person. Je nach Sachlage Kontaktaufnahme und Gespräch mit betreffender/n Person/en. Dies wird auf dem entsprechenden Formular dokumentiert (siehe Ferienbetreuungsordner). 4.5.3 Umgang mit internen Beschwerden Klärung der Situation und des Beschwerdegrunds im direkten Gespräch mit der meldenden Person sowie die Erarbeitung einer adäquaten Lösung hierzu. Bei Bedarf hinzuziehen weiterer betreffender Personen. Dies wird auf dem entsprechenden Formular dokumentiert (siehe Ferienbetreuungsordner).

11 Stand 26.01.2024 Amt für Bildung und Sport 4.6 Umgang mit Kindeswohlgefährdung (detaillierter Umgang noch in Arbeit) Besprechung von Verdachtsfällen innerhalb des Teams der Ferienbetreuung sowie ausführliche Dokumentation von Beobachtungen sowie Besprechungen zum Verdachtsfall. Einbeziehen der Fachberatung Schulkindbetreuung um das weitere Vorgehen abzuklären. Besteht eine unmittelbare Gefahr für das Leben des Kindes sofortige Information des Jugendamts. Bei Verdachtsfällen innerhalb des Teams der Ferienbetreuung sofortige Meldung an das Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung. Jederzeit besteht die Möglichkeit die Insofern erfahrene Fachkraft der CanisiusBeratungsstelle, Herrn Seitzer, einzubeziehen. Kontakt: 07171-180826 5. Ferienbetreuungs-ABC 5.1 Abrechnung von Ferienbetreuungsaktionen 5.1.1 Kassenbon oder Quittung auf ein weißes, leeres Blatt Papier kleben und mit Name, privater Anschrift, Bankverbindung, Unterschrift sowie Verwendungszeck versehen. Jede Betreuungskraft gibt eine eigene Abrechnung ab. Abgabe der Abrechnung nach Beendigung der Ferienbetreuung im Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung. 5.1.2 Bei Kauf auf Rechnung muss die Rechnung im Original mit Kennzeichnung „sachlich und rechnerisch richtig“ sowie Unterschrift beim Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung, eingereicht werden. 5.10 Abholzeiten Die vorgegebenen Abholzeiten (13.00 Uhr bzw. 16.30-17.00 Uhr) sind von den Personensorgeberechtigten einzuhalten. In dringenden Fällen, wie z. B. Arzttermine, kann die Abholzeit nach vorheriger Absprache mit den zuständigen Betreuungskräften im Einzelfall verändert werden, wenn der Tagesablauf dies zulässt. 5.10 Anmeldung Die Personensorgeberechtigten füllen das entsprechende Anmeldeformular aus und geben dieses bis spätesten vier Wochen vor Ferienbeginn bzw. Brückentag beim Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung, ab. Der Anmeldeschluss ist hierbei maßgeblich. Das Anmeldeformular ist über die Homepage der Stadt Schwäbisch Gmünd, die Grundschulen der Stadt Schwäbisch Gmünd und beim Amt für Bildung und Sport, Abteilung Schulische Bildung, erhältlich. Angemeldet für die Ferienbetreuung sind zunächst alle Kinder, deren Anmeldung fristgerecht beim Amt für Bildung und Sport, Abteilung Schulische Bildung, eingeht. Wenn bereits vor dem Anmeldeschluss für die Ferienbetreuung die maximale Anmeldezahl von 15 Kindern erreicht ist, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen über die Teilnahme an der Ferienbetreuung. Bevorzugt werden Kinder der Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft der Stadt Schwäbisch Gmünd.

12 Stand 26.01.2024 Amt für Bildung und Sport Eine Betreuung kommt ab einer Mindestanmeldezahl von 5 Kinder am Tag zustande. Wird diese Anzahl nicht erreicht, wird die Ferienbetreuung spätestens 3 Wochen vor dem Starttermin abgesagt. Bei bestehender Anmeldung werden die Eltern über die Absage informiert. 5.10 Aufsichtspflicht (siehe auch „Richtlinien der Betreuung“) Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Eintreffen und der Anmeldung des Kindes in den Betreuungsräumen des Schülerhauses an der Rauchbeinschule und endet um 13.00 Uhr für die halbtägige bzw. um 17.00 Uhr für die ganztägige Ferienbetreuung. Eine Übergabe an die Eltern zum Betreuungsende ist nicht notwendig. 5.10 Ausschluss (siehe auch „Richtlinien der Betreuung“) Ein Ausschluss aus der Ferienbetreuung ist begründet, wenn zwei aufeinander folgende Elternbeiträge für die Schulkindbetreuung bzw. Essensgebühren nicht entrichtet wurden. Ein Ausschluss ist auch möglich, wenn das Kind wiederholt und in grober Weise gegen die Anordnungen der Aufsichtspersonen verstößt oder die Gruppenbetreuung unüberwindbar stören sollte. In diesem Fall entscheidet das Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung, in Rücksprache mit den betreffenden Betreuungskräften über die Frist und die Dauer des Ausschlusses. 5.10 Datenschutz Grundsätzlich gelten die bekannten datenschutzrechtlichen Bestimmungen, in denen die Betreuungskräfte im Rahmen ihrer Dienstausübung unterwiesen wurden. Im Hinblick auf Fotos gilt: Falls Fotos von Kindern in der Ferienbetreuung gemacht werden, muss im Vorfeld eine Abfrage bei den Eltern stattfinden, ob Fotos gemacht werden dürfen und es muss deren Verwendungszweck mitgeteilt bzw. abgefragt werden. Eine entsprechende Vorlage kann bei der Fachberatung Schulkindbetreuung angefragt werden. 5.10 Diensthandy Das Diensthandy der Ferienbetreuung ist stets bei sich, eingeschaltet, zu tragen. Es muss täglich am Ende der Betreuungszeit aufgeladen werden. 5.10 Einsatzplanung des Betreuungspersonals Die Einsatzplanung der Ferienbetreuung wird immer für das kommende Schuljahr (September bis September) gemacht. Wünsche zum Einsatz in der Ferienbetreuung können vom Betreuungspersonal bis Ende Februar an das Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung, gemeldet werden. Hier gilt, dass nur gemäßigte Wünsche geäußert und berücksichtigt werden können. Der Tausch von Einsatzzeiten ist nicht möglich, da jede Betreuungskraft mindestens vier Tage Ferienbetreuung leisten muss und eine komplexe Personalplanung zu Grunde liegt. Im März werden die Einsatzpläne über die Leitungen der Schulkindbetreuung ausgegeben.

13 Stand 26.01.2024 Amt für Bildung und Sport 5.9 Essen Die Menüplanung erfolgt über das Amt für Bildung und Sport. Die benötigten Lebensmittel werden am letzten Schultag vor den Ferien vom Personal der Verteilerküche des ParlerGymnasiums/Amt für Bildung und Sport dem Schülerhaus geliefert. Frische Komponenten wie Rohkost oder Obst werden am ersten Ferientag über die Leitung des Schülerhauses oder vom Amt für Bildung und Sport besorgt und vor Ort geliefert. Die Zubereitung erfolgt vom Personal in der Nachmittagsschicht. Eine Einweisung erfolgt über die Verpflegungsbeauftragte. Die Arbeits- und Zubereitungsanweisungen und Angaben zu Portionsgrößen sind im Ferienbetreuungsordner hinterlegt. 5.10 Etat Der Etat für die Ferienbetreuung kann beim Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung, in der Vorbereitung des Ferienprogramms abgefragt werden. Ein fester Etat kann für die Ferienbetreuung nicht zugesagt werden, da sich der Etat jährlich ändert und dieser erst Mitte des Jahres feststeht. Der Etat kann für Back- und Kochaktionen sowie Bastelmaterial genutzt werden, jedoch nicht für Eintrittsgelder, Eis essen oder ähnliches. Im Zweifelsfall im Vorfeld mit dem Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung, die Verwendung des Etats abklären. 5.11 Gebühren (siehe auch „Gebührenordnung der Schulkindbetreuung“) Halbtags: 6 Euro/Tag Ganztags: 10 Euro/Tag Mittagessen: 4,20/Mahlzeit 5.12 Haftung Für den Verlust, die Verwechslung und die Beschädigung von Garderobe sowie sonstigen Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Bei mutwilliger Beschädigung des Eigentums der Ferienbetreuung bzw. des Schülerhauses durch das Kind oder wenn das Kind einem anderen Kind Schaden zufügt, haften die jeweiligen Personensorgeberechtigten. 5.13 Handynutzung der Betreuungskinder Handys sind in der Ferienbetreuung grundsätzlich erlaubt, müssen aber während der Betreuungszeit lautlos im Rucksack/Tasche bleiben. Das Fotografieren sowie Versenden von Daten in jeglicher Form sind nicht erlaubt. Ebenso wie der Versuch ins Internet zu gelangen. Generell wird empfohlen das Handy Zuhause zu lassen. Eltern sollen Ihre Kinder darüber aufklären. 5.14 Hygieneplan  Vor Arbeitsbeginn in der Küche: Arm- Fingerschmuck ablegen, Hände gründlich waschen und gegebenenfalls Haare zusammenbinden  Saubere Geschirr- und Spültücher befinden sich im linken Hängeschrank  Für die Reinigung der Tische im Gruppenraum nur die roten Spültücher und den roten Eimer benutzen.  Für die Küche nur blaue Spültücher benutzen.

14 Stand 26.01.2024 Amt für Bildung und Sport  Die Temperatur vor der Essensausgabe kontrollieren und dokumentieren. Die Temperatur von Warmspeisen sollte mindestens 65°haben. (Thermometer und Dokumentenvorlage liegen auf der Arbeitsfläche, links vom Spülbecken)  Zeitnah mit den Kindern essen, um Temperaturverluste zu vermeiden.  Beim Nachschöpfen unbedingt frische Teller nehmen.  Speisereste kommen in den bereitgestellten Eimer, den Eimer nicht auf die Arbeitsfläche stellen oder die Speisereste direkt in die Refood-Tonne geben.  Die Refood-Tonne steht vor dem Kinderhaus Kunterbunt - rechts am Schülerhaus vorbei auf den Pausenhof laufen)  Das Tischgeschirr wird in der Spülmaschine bei 75°gespült. (Muss gegebenenfalls eingestellt werden – dazu Spülmaschine öffnen und an der Leiste den Knopf drücken, bis die gelbe LED bei 75 Grad leuchtet)  Geschirr- und Spültücher täglich wechseln  Benutzte und feuchte Tücher werden nachdem die Küche aufgeräumt wurde, in der Fahrradgarage auf den Wäscheständer gehängt (ist im Keller). Trockene Wäsche vom Vortag in einem Wäschekorb / Wäschebehälter sammeln.  Die Wäsche wird nach den Ferien bei 90° vom Hausmeister oder den Essenskräften in der Waschmaschine gewaschen. 5.15 Kontaktdaten Ferienbetreuung Rauchbeinschule „Schülerhaus“ Rauchbeinstraße 6 73525 Schwäbisch Gmünd Tel.:07171-1819950 Diensthandy: 0176-17071256 5.16 Krankheiten und Kopfläuse Kranke Kinder müssen grundsätzlich zuhause bleiben, um andere Kinder sowie die Betreuungskräfte nicht anzustecken. Wenn die Krankheit erst im Laufe des Tages zum Vorschein kommt, werden die Eltern informiert und das Kind muss zeitnah aus der Ferienbetreuung abgeholt werden. Hat das Kind eine ansteckende Krankheit wie Masern, Röteln, Scharlach, Hand-Mund-FußKrankheit, Windpocken oder Keuchhusten (vgl. auch § 35 IfSG) muss dies dem Betreuungspersonal der Ferienbetreuung mitgeteilt werden, da diese Krankheiten meldepflichtig gegenüber dem Gesundheitsamt sowie den anderen Eltern sind. Dies gilt ebenso für eine Bindehautentzündung sowie Kopfläuse. Das Kind darf die Ferienbetreuung erst wieder besuchen, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht und dies vom Arzt attestiert wurde. Das Attest muss in der Ferienbetreuung vorgelegt werden. 5.17 Krankmeldung 5.17.1 Betreuungskinder Eltern müssen ihr Kind direkt in der Ferienbetreuung krankmelden. Der bzw. die Fehltage müssen schriftlich auf der Anwesenheitsliste vermerkt werden.

15 Stand 26.01.2024 Amt für Bildung und Sport 5.17.2 Betreuungspersonal Das Betreuungspersonal, das für die Ferienbetreuung eingeteilt ist, meldet sich im Falle einer Krankmeldung direkt beim Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung. Die Vertretung der Schicht muss selbstständig organisiert werden, d. h. die entsprechende Vertretungskraft anrufen werden. 5.18 Materialliste Im Ferienbetreuungsordner muss das Material, welches gänzlich verbraucht wurde, auf der entsprechenden Liste notiert werden! 5.19 Medikamentengabe (siehe auch „Leitfaden zur Medikamentenvergabe“) Medikamente dürfen vom Betreuungspersonal nur mit schriftlicher Bestätigung des behandelnden Arztes sowie der Personensorgeberechtigten verabreicht werden. Das entsprechende Formular muss im Vorfeld der Ferienbetreuung ausgefüllt und beim Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung, abgegeben werden. Nimmt ein Kind das Medikament selbstständig, eigenverantwortlich und ohne die Hilfe des Betreuungspersonals ein, wird keine schriftliche Bestätigung des Arztes sowie der Eltern benötigt. In diesem Fall genügen der mündliche Hinweis bzw. der schriftliche Hinweis beim Anmeldeformular, dass das Kind ein Medikament nimmt. 5.20 Notfallnummern Hausmeister Rauchbeinschule: 0176-17071368 Maria Weber: 07171-603-4033 Barbara Bauer (Fachberatung Schulkindbetreuung): 07171-603-4037 Carina Meyer (Verpflegungsbeauftragte): 07171-603-4070 Sekretariat Amt 40/Frau Wischata: 07171-603-4010 Feuerwehr und Rettungsdienst. 112 Polizei: 110 Kommunaler Ordnungsdienst: 07171-603-3288 Technischer Dienst: 07171-6036815 (bei Telefonstörungen, keine Handyprobleme) 5.21 Schlüssel für Schülerhaus Der Schlüssel für das Schülerhaus muss eine Woche vor Ferienbeginn im Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung, abgeholt werden. Für die Sommerferien ist der ausgegebene Plan zur Schlüsselübergabe zu beachten. Grundsätzlich gilt, dass der Schlüssel persönlich abgeholt und gebracht werden muss, da eine Unterschrift zu leisten ist. Eine Abgabe über den Briefkasten ist unzulässig. 5.22 Unfallversicherung Die Kinder der Ferienbetreuung sind während der Teilnahme an der Betreuung beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Nicht versichert sind jedoch die Wege zur und nach der Ferienbetreuung.

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