Konzeption FS_GS_komplett März 2022.docx

1 Konzeption der Schulkindbetreuung Friedensschule/Grundschule Kontaktdaten: Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd Amt für Bildung und Sport Sieglinde Wieser - Leitung Schulkindbetreuung Friedensschule/ Grundschule – Karlsbader Str.25, 73527 Schwäbisch Gmünd

2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort ..........................................................................................................................................3 1.1 Lage ..........................................................................................................................................3 1.2 Unsere Schule ...........................................................................................................................3 1.3 Schulkindbetreuung ..................................................................................................................3 2. Leitbild............................................................................................................................................3 3. Rahmenbedingungen ......................................................................................................................4 3.1 Trägerschaft / Dienstaufsicht.....................................................................................................4 3.2 Betreuungstage und -zeiten.......................................................................................................4 3.3 Verpflegung und Ernährung.......................................................................................................5 3.4 Raumkonzept ............................................................................................................................5 3.5 Personalstruktur........................................................................................................................6 3.5.1 Leitung...........................................................................................................................6 3.5.2 Betreuungskräfte ...........................................................................................................6 3.5.3 Mensakräfte ..................................................................................................................6 3.5.4 Aufgabenverteilung .......................................................................................................6 4. Angebote in der Betreuung .............................................................................................................7 4.1 Tagesablauf ...............................................................................................................................7 4.1.1 Kostenpflichtige Frühbetreuung.....................................................................................7 4.1.2 Kostenfreie Betreuung bis 16:00 Uhr .............................................................................7 4.1.3 Kostenpflichtige Spätbetreuung .....................................................................................8 4.1.3 Kostenpflichtige Betreuung am Freitag ..........................................................................8 4.2 Lernzeit / Hausaufgabenbetreuung ...........................................................................................8 4.3 AGs ...........................................................................................................................................8 4.4 Spiele und Materialien ..............................................................................................................9 4.5 Freizeitgestaltung......................................................................................................................9 4.6 Jahreskalender ..........................................................................................................................9 5. Kooperationen ..............................................................................................................................10 5.1 mit der Schule .........................................................................................................................10 5.2 mit der Schulsozialarbeit .........................................................................................................10 5.3 mit den Eltern .........................................................................................................................10 5.4 mit dem Träger........................................................................................................................10 5.5 mit externen Einrichtungen .....................................................................................................11 6. Qualitätssicherung ........................................................................................................................11 6.1 Partizipation............................................................................................................................11 6.2 Beschwerdemanagement ........................................................................................................11

3 6.3 Schulungen / Weiterbildung ....................................................................................................11 6.4 Fachliteratur............................................................................................................................12 6.5 Teamsitzungen / Fallbesprechungen .......................................................................................12 6.6 Mitarbeitergespräche..............................................................................................................12 6.7 Dienstbeginn ...........................................................................................................................12 6.8 Übergabebuch.........................................................................................................................12 6.9 Dokumentation .......................................................................................................................12 6.10 Inklusion................................................................................................................................12 7. Öffentlichkeitsarbeit .....................................................................................................................13 8. Betreuungs-ABC............................................................................................................................13 8.1 An- und Abmeldung.................................................................................................................13 8.2 Anwesenheitsliste ...................................................................................................................13 8.3 Aufsichtspflicht........................................................................................................................13 8.4 Ausschluss...............................................................................................................................13 8.5 Datenschutz ............................................................................................................................13 8.6 Etat .........................................................................................................................................13 8.7 Elterngespräche ......................................................................................................................13 8.8 Ferienbetreuung......................................................................................................................14 8.9 Getränke .................................................................................................................................14 8.10 Gebühren ..............................................................................................................................14 8.11 Haftung .................................................................................................................................14 8.12 Handy....................................................................................................................................14 8.13 Kleidung ................................................................................................................................14 8.14 Krankheiten / Kopfläuse ........................................................................................................14 8.15 Kindeswohl............................................................................................................................14 8.16 Kontaktdaten ........................................................................................................................15 8.17 Medikamentengabe ..............................................................................................................15 8.18 Smartwatch ...........................................................................................................................15 8.19 Unfallversicherung ................................................................................................................15 Herausgeber / Verantwortliche.........................................................................................................15 Anhang .............................................................................................................................................16 Entgeltordnung .............................................................................................................................17 Richtlinien.....................................................................................................................................18

4 1. Vorwort 1.1 Lage Die Friedensschule befindet sich im Stadtteil Wetzgau – Rehnenhof, der zur Stadt Schwäbisch Gmünd gehört. Der Stadtteil liegt in nordwestlicher Lage und verfügt über eine sehr gute Infrastruktur mit Handel und Gewerbe. In der Nähe liegt der auf dem ehemaligen Landesgartenschaugelände entstandene Familienpark mit vielen Attraktionen und Veranstaltungen, der zum Besuchermagnet geworden ist. Die Stauferklink und mehrere große Lebensmittelgeschäfte sind ganz in der Nähe. 1.2 Unsere Schule 1948 wurde die Schule als Grundschule gegründet. Im Laufe der Jahre wurde das Schulgebäude erweitert. 1966 kam die Hauptschule dazu und entwickelte sich über Jahre kontinuierlich weiter. Seit September 2012 ist die Friedensschule eine offene Ganztagesschule für den Grundschulbereich in Klasse 1 – 4. Gleichzeitig startete zu diesem Zeitpunkt die Gemeinschaftsschule mit Klasse 5 im Sekundarbereich. Im Schuljahr 2011/12 wurden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Schule aufgenommen. Somit ist die Friedensschule eine „Schule Für Alle“ geworden. Der Grundschulbereich ist in der Regel zweizügig. In den letzten Jahren zeitweise auch mit einer Klassenstufe dreizügig. 1.3 Schulkindbetreuung Im Jahre 2000 startete die Kernzeitbetreuung erstmalig mit einer Gruppe und einer Betreuungskraft. Die Nachfrage stieg und eine zweite Gruppe kam 2002 mit einer weiteren Betreuungskraft hinzu. Im Laufe der Jahre entwickelte sich eine Hortgruppe mit erweiterten Betreuungszeiten bis 17 Uhr. Als die Grundschule im Jahr 2012 in eine offene Ganztagesbetreuung umgewandelt wurde, stieg der Bedarf sehr stark an. Größere Betreuungsräume und mehr Betreuungskräfte wurden eingesetzt, um das neue Betreuungsangebot umsetzen zu können. Im Schuljahr 2019/20 besuchten 202 Schüler/innen die Grundschule in der Friedensschule. 170 dieser Kinder wurden in der Schulkindbetreuung von 7 MitarbeiterInnen betreut. Wir sind ein multiprofessionales Team, das sich aus Fachkräften und Quereinsteigern zusammensetzt. Die Leitung obliegt Frau Wieser (Erzieherin). Die Stellvertretung hat Frau Franke (Kinderpflegerin). In der Mensa sind 3 Mitarbeiterinnen beschäftigt, die ebenfalls zum Team gehören. Unterstützt werden wir jedes Jahr durch eine FSJ-Kraft. 2. Leitbild Die verlässliche Ganztagsschule unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das bedeutet, dass für alle Kinder das gleiche Recht auf ganzheitliche Bildung gilt und kein Kind ausgegrenzt wird. Etwa 150 – 170 Kinder aus unterschiedlichen Kulturen, Kinder mit und ohne Behinderung, verbringen hier gemeinsam einen großen Teil ihrer freien Zeit. In unseren bedürfnisorientierten, gemütlich gestalteten Räumen können sich die Kinder wohl fühlen. Es sind Räume für gemeinsames Spiel, Bildung, Erholung, Entspannung und Rückzugsorte vorhanden. Im Schulalltag wird die meiste Zeit der Kinder durch die enge Taktung fremdbestimmt. Uns ist es in der Betreuung wichtig dafür einen Ausgleich zu schaffen. Die Kinder entscheiden selbst, mit wem sie was tun möchten.

5 Unser strukturierter Tagesablauf und klare Regeln vermitteln den Kindern Orientierung, Verlässlichkeit und Sicherheit. Auf dem großzügig gestalteten Schulhof haben die Kinder die Möglichkeit ihren Bewegungsdrang auszuleben. Kinder dürfen auch zeitweise alleine auf den Pausenhof, wenn sie verlässlich sind. Täglich halten wir uns mindestens zwei Stunden dort auf. Auf Bäume klettern ist bei den Kindern sehr beliebt. Dabei geben wir keine Hilfestellung. Sie versuchen es solange bis es klappt. Wenn es ihnen dann gelungen ist, sind sie sehr froh es ganz alleine, ohne Hilfe, geschafft zu haben. Betreuungskräfte tragen auf dem Pausenhof immer eine gelbe Sicherheitsweste um von den Kindern schnell gesehen zu werden, wenn sie Unterstützung oder Hilfe brauchen. Unsere Aufgabe ist es, jedes Kind so anzunehmen, wie es ist. Wir begleiten es durch den Schulalltag, geben Hilfestellung, wenn nötig, und erweitern die Selbstständigkeit der Kinder. Erstklässler bekommen anfangs Unterstützung um sich im Betreuungsalltag zurechtzufinden. In der ersten Schulwoche holen wir die Kinder im Klassenzimmer ab und machen sie mit Abläufen in der Betreuung bekannt. Dabei sind auch gerne ältere Kinder behilflich und werden mit einbezogen. Die Entwicklung der Persönlichkeit und soziales Lernen werden somit gefördert. Wir geben Hilfestellung, ihre eigenen Stärken und Fähigkeiten weiter zu entwickeln. Durch Beobachten, Einfühlungsvermögen und Zuhören erfahren wir, was die Kinder brauchen und unterstützen sie dementsprechend. Die Vermittlung elementarer Sozialerfahrungen, wie Zugehörigkeit in einer Gemeinschaft, Freundschaften zu schließen und Selbsterprobung wirken Vereinzelung vieler Kinder entgegen. Konflikte sollen die Kinder versuchen selbstständig zu klären. Wenn sie Hilfe benötigen, unterstützen wir sie eine Lösung zu finden. Dabei werden Sozialkompetenzen, Kompromissbereitschaft, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft, Einfühlungsvermögen und Konfliktfähigkeit unter Achtung der kulturellen Unterschiede eingeübt. Kreativangebote und Freispielzeit regen Selbstwirksamkeit, Sinneswahrnehmung und Fantasie an. Jedes Kind entscheidet sich eigenständig in welchem Bereich es sich bilden möchte. Ausgewähltes Material und Bildungsräume sind ausreichend dazu bereitgestellt. Unser Handeln wird somit geleitet durch Wertschätzung, Empathie, Achtsamkeit und Flexibilität. Betreuungskräfte sind Vorbild, Ansprechpartner, Vertrauensperson, Zuhörer und schaffen für die Kinder Freiräume und beteiligen das Kind soweit es möglich ist. 3. Rahmenbedingungen 3.1. Trägerschaft/Dienstaufsicht Träger der Schulkindbetreuung ist die Stadt Schwäbisch Gmünd, Amt für Bildung und Sport. Die Dienstaufsicht liegt beim Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung. 3.2. Betreuungstage und -zeiten Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr kostenfrei. Kostenpflichtige Betreuung: Montag bis Freitag von 07:00 – 8:30 Uhr Montag bis Donnerstag von 16:00 – 17:00 Uhr Freitag nach Schulschluss bis 17:00 Uhr

6 Es ist möglich einzelne Tage zu buchen und die Betreuung kann halbjährlich geändert oder gekündigt werden. An Brückentagen und in den Ferien wird eine zentrale Ferienbetreuung an der Rauchbeinschule angeboten. (Siehe Ferienbetreuungskonzeption der Stadt Schwäbisch Gmünd). 3.3. Verpflegung und Ernährung Gemeinsames Mittagessen ist Bestandteil des Konzepts der Ganztagesschule. Beim Mittagessen geht es ums gesunde Sattwerden in ruhiger, entspannter, gemütlicher Atmosphäre. Es ist Zeit für Gespräche, Austausch und Entspannung in geselliger Runde. In der Schulmensa wird täglich ab 12.30 Uhr ein warmes Mittagessen angeboten. Es stehen zwei Menüs zur Auswahl. Ein Menü ist fleischhaltig und eines vegetarisch. Zum Menü gehört ein Nachtisch. An einem fest installierten Trinkbrunnen können sich die Kinder kostenlos mit gekühltem Wasser versorgen. Das Essen wird über das Online-Bestellsystem „MensaMax“ abgewickelt. Caterer für das Mittagessen ist die ortsansässige Firma „Maultäschle“, die mit dem DGE-PREMIUM-Zertifikat für Caterer ausgezeichnet ist und somit für zielgruppenspezifischen Qualitätsstandard sorgt. Weitere Informationen über die Mensaverpflegung sind in der Mensakonzeption der Friedensschule zu finden. Kinder, die nicht in die Mensa zum Essen gehen, haben die Möglichkeit ihr mitgebrachtes Vesper ab 12.30 Uhr in den Betreuungsräumen, an extra dafür vorgesehenen Tischen, einzunehmen. Sollten die Kinder kein Essen oder zu wenig dabei haben, bekommen sie kostenfreies Knäckebrot und Obst aus dem Schulobstprogramm. Wenn das oft vorkommt, wenden wir uns an die Personensorgeberechtigten, damit sie ihrem Kind mehr Essen mitgeben. Softgetränke und übermäßige Süßigkeiten empfehlen wir den Personensorgeberechtigten nicht mitzugeben. Tee und Wasser wird im Betreuungsraum bereitgestellt. Uns ist wichtig, dass alle Kinder sich sattessen und ihren Durst stillen können. Am Nachmittag bekommen die Kinder Obst aus dem Schulobstprogramm. 3.4. Raumkonzept Der Betreuungsraum befindet sich ebenerdig im Erdgeschoss des Holzgebäudes und ist über die Kalthalle, die mit dem Grundschulgebäude verbunden ist, leicht zu erreichen. Zwei Türen führen in den Pausenhof. Durch die hohen Glasfenster ist der Raum lichtdurchflutet. Durch eine Trennwand wird der ca. 100 qm große Saal in zwei Räume geteilt, die durch einen Gang miteinander verbunden sind. Wir haben eine offene Betreuungsgruppe und die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder in die Raumplanung mit einbezogen. Im Betreuungsraum sollen sich die Kinder wohl und willkommen fühlen. Die Raumaufteilung durch Regale, Schränke und Pflanzen vermittelt Geborgenheit, Sicherheit und mindert den Lärm. Obwohl sich viele Kinder im Betreuungsraum aufhalten, können sich Kleingruppen abgrenzen und ungestört ihrer Beschäftigung nachgehen. Der Raum wurde nach ästhetischen Grundlagen geplant und eingerichtet. Auf knallige Farben wurde bewusst verzichtet, um Reizüberflutung zu vermeiden. Bei der Dekoration des Betreuungsraums werden die Kinder mit einbezogen. Im Eingangsbereich ist die Garderobe mit Kleiderhaken, Regale für Schulranzen und persönliche Dinge untergebracht. Für Kinder der 1. Klasse steht eine mobile Garderobe bereit, damit sie sich besser zurechtfinden. Tische und Stühle sind auf die durchschnittliche Größe von Grundschülern abgestimmt. Um die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder zu berücksichtigen, ist der Raum in mehrere Spiel- und Aktionsbereiche unterteilt. Die Kinder haben die Möglichkeit selbst zu

7 entscheiden, in welchen Bereichen sie sich ihren Bedürfnissen entsprechend aufhalten und mit wem sie spielen möchten. In den unterschiedlichen Ruheecken, die mit Teppich, Sofas, Sitzsäcken oder Hängehöhle ausgestattet sind, können sich die Kinder ausruhen, lesen, gemeinsam reden, Rollenspiele entwickeln oder sich zurückziehen. Für gestalterische Tätigkeiten steht ein großer Tisch und ein Regal mit unterschiedlichen Bastel- und Malmaterialien zur Verfügung. Mehrere Tische laden ein mit Konstruktionsspielzeug zu bauen, verschiedenes auszuprobieren, Bauwerke zu erschaffen und ihrer Fantasie freien Lauf zu lassen. Brettspiele, Gesellschaftsspiele und Puzzle werden an dafür vorgesehen Tischen gespielt. In drei weiteren Spiellandschaften (Lego- Bau- und Pferde/Puppenecke), die mit Teppich ausgelegt sind, können die Kinder auf dem Boden spielen. Eine Küchenzeile ist fest eingebaut. An den angrenzenden Tischen essen die Kinder ihr Vesper und stillen ihren Durst. Für Betreuungskräfte und die Leitung wurden folgende Bereiche im Betreuungsraum integriert: Der Personalschrank, mit Platz für Post und persönliche Dinge, steht beim Gang und ist gleichzeitig Abgrenzung zur Leseecke. Ein mobiles Stehpult für Unterlagen und Listen ist in der Nähe platziert. Das Büro der Leitung ist durch Schränke und Regale abgegrenzt. Als Besprechungstisch dient ein großer Tisch neben der Küchenzeile. Eine Abstellkammer für Materialen ist fest eingebaut. Dort ist auch ein Waschbecken, das zum Händewaschen genutzt wird. Die Toiletten für Kinder und Betreuungspersonal befinden sich im Grundschulgebäude. 3.5. Personalstruktur 3.5.1. Leitung Frau Wieser ist Erzieherin und seit 2002 in der Friedensschule tätig. Sie ist Vollzeit beschäftigt. Ihr Aufgabenbereich umfasst 90% Leitungsaufgaben und 10% Arbeit am Kind. 3.5.2. Betreuungskräfte Alle Betreuungskräfte sind in Teilzeit in unterschiedlichem Umfang beschäftigt. Die stellvertretende Leitung ist Kinderpflegerin und seit 2015 an der Friedensschule. Eine weitere Betreuungskraft hat Lehramt studiert bis Abschluss erstes Stattsexamen und ist seit 2015 im Team. Drei Betreuungskräfte haben bei der VHS die „Qualifikation für Schulkindbetreuung“ erworben. Davon sind zwei Betreuungskräfte seit 2017 und eine seit 2020 in der Betreuung tätig. 3.5.3 Mensakräfte In der Mensa sind 3 Mitarbeiterinnen in Teilzeit beschäftigt. 3.5.4. Aufgabenverteilung Jede Betreuungskraft hat während der Betreuungszeit einen festen Arbeitsbereich, für den sie zuständig ist. In der kostenpflichtigen Frühbetreuung ist immer eine feste Betreuungskraft eingesetzt. Arbeitsbereiche zwischen 11:55 Uhr und 14:00 Uhr - Begrüßung und Hilfestellung im Eingangsbereich - Anmeldung der Kinder der 1. und 2. Klasse an einem festen Anmeldeplatz - Anmeldung der Kinder der 3. und 4. Klasse an einem festen Anmeldeplatz - Kinder zum Händewaschen auffordern und in die Mensa schicken - Begleitung der Kinder während des Mensaaufenthalts - Betreuung am Vespertisch und medizinische Versorgung

8 - Sportliche Aktivitäten im Pausenhof oder Sporthalle anbieten - Kinder in die Mittagsschule oder Hausaufgabenbetreuung schicken Am Nachmittag arbeitet ein Viererteam zusammen. Das bedeutet, dass immer zwei Betreuungskräfte in unterschiedlicher Zusammensetzung an verschiedenen Tagen tätig sind. Im Wechsel ist eine Betreuungskraft für den organisatorischen Ablauf zuständig und die andere für die Arbeit am Kind. 4. Angebote in der Betreuung 4.1. Tagesablauf 4.1.1 Kostenpflichtige Frühbetreuung 7:00 Uhr Kinder kommen in die Betreuungsräume und werden persönlich begrüßt. Kinder, die noch nicht gefrühstückt haben, können das tun. Morgens kocht die Betreuungskraft Tee und wenn es ausreichend Obst aus dem Schulobstprogramm gibt, wird dies aufgeschnitten und angeboten. Morgens ist Freispielzeit. Kinder, die noch müde sind können sich zurückziehen und ausruhen. Aus Rücksicht auf andere Kinder verhalten sich alle leise und spielen ruhig. Es ist Zeit für Gespräche und gemütliches Zusammensein. Nach Bedarf bietet die Betreuungskraft Bastelangebote an, an denen die Kinder freiwillig teilnehmen können. 8:25 Uhr Kinder werden rechtzeitig zum Unterricht geschickt. 4.1.2 Kostenfreie Betreuung bis 16:00 Uhr 11:55 Uhr Schulende, die Kinder kommen in die Betreuung. Eine Betreuungskraft begrüßt die ankommenden Kinder persönlich. Die Jacken werden an den Kleiderhacken gehängt und die Schulranzen im Regal abgestellt. Dabei werden die Kinder nach Bedarf von der Betreuungskraft unterstützt. Kinder, die ihre Jacke vergessen haben, oder noch die Hausschuhe anhaben, gehen nochmal zum Klassenzimmer zurück um das Vergessene zu holen. Alle Kinder melden sich bei der zuständigen Betreuungskraft an und gehen in den Pausenhof. 12:30 Uhr Mittagessen in der Mensa oder im Betreuungsraum. 12:55 Uhr Schulende, die Kinder kommen in der Betreuung an. Sie melden sich an und gehen sofort zum Essen in die Mensa oder im Betreuungsraum. 13:00 Uhr große Mittagspause im Pausenhof 14:00 Uhr freiwillige Hausaufgabenbetreuung im jeweiligen Klassenzimmer bis durch Lehrkräfte, FSJ oder Schulbegleiter, am Montag und Mittwoch. 14:45 Uhr Am Donnerstag nur für die 1. und 2. Klasse

9 14:00 Uhr Mittagsschule für alle Kinder am Dienstag; für die 3. und 4. Klasse bis zusätzlich auch am Donnerstag 15:30 Uhr 14:45 Uhr unterschiedliche AG-Angebote; Kinder, die in der Betreuung bleiben, haben die Möglichkeit zum Freispiel, Teilnahme an freiwilligen pädagogischen Angeboten oder „Bewegung an der frischen Luft“ 16:00 Uhr kostenfreie Betreuung endet. 4.1.3. Kostenpflichtige Spätbetreuung 16:00 Uhr es ist Zeit für Freispiel, Vorlesen, Ausruhen, Gespräche und was sonst noch Freude macht. 17:00 Uhr Kostenpflichtige Spätbetreuung endet. 4.1.4. Kostenpflichtige Betreuung am Freitag 11:55 Uhr gleicher Ablauf wie von Mo-Do 12:30 Uhr Essen in der Mensa oder in den Betreuungsräumen 13:00 Uhr Pause im Schulhof 14:00 Uhr Hausaufgabenbetreuung und AGs gibt es nicht und somit können an diesem Tag Angebote, die sonst nicht möglich sind, durchgeführt werden. Selbstverständlich bleibt Raum fürs Freispiel. Pädagogische Angebote sind immer freiwillig. 4.2. Lernzeit/Hausaufgabenbetreuung Zum Konzept der Ganztagesschule gehört, dass die Kinder ihre Hausaufgaben in der Schule erledigen. Die Hausaufgabenbetreuung (HAB) ist ein freiwilliges Angebot der Schule. Am Anfang des Schuljahres und zum Schulhalbjahr werden die Kinder dazu angemeldet. Zuständig sind Klassenlehrer, die durch eine FSJ-Kraft und Schulbegleiter/innen unterstützt werden. Kinder, die ihre Hausaufgaben erledigt haben, bleiben in der Betreuung. Kinder dürfen, wenn sie mit ihren Aufgaben fertig sind, in die Betreuung zurückkehren. Werden Kinder in der Hausaufgabenbetreuung nicht fertig, können sie im Betreuungsraum ab 16 Uhr und Freitag am Nachmittag weiterarbeiten. Die Betreuungskräfte achten darauf, dass die Kinder genügend Pause und Bewegung an der frischen Luft haben. Im Betreuungsraum können die Hausaufgaben an einem Platz, an dem die Kinder ungestört sind, erledigt werden. Die Hausaufgaben werden nach Möglichkeit selbstständig gemacht. Die zu bearbeitende Menge wird mit der Betreuungskraft besprochen. Bei Fragen sind sie behilflich. Die bearbeiteten Aufgaben werden nicht korrigiert. Über die Bearbeitung der Hausaufgaben wird mit den Lehrern/Innen und Eltern Rücksprache gehalten. 4.3. AGs Die AGs werden von der Schule angeboten. Sie werden von Lehrern/innen, Vereinen und Musikschullehrern geleitet. Die Anmeldung findet halbjährlich statt. Zwei AGs werden in der Betreuung angeboten. Die Filz AG für die 1. und 2.Klasse sowie die Zauber AG für die 3. und 4. Klasse. Eine Betreuungskraft begleitet die Kinder zu den AGs und hält nach Bedarf mit den jeweiligen AG-Leitern/innen Rücksprache. Pädagogische Angebote in der Betreuung finden am Nachmittag statt. Die Teilnahme ist immer freiwillig.

10 4.4. Spiele und Materialien Spiele und Materialien werden sorgfältig nach pädagogisch wertvollen Gesichtspunkten, Nachhaltigkeit und den Bedürfnissen sowie Wünschen der Kinder ausgewählt. Der größte Teil der Spielmaterialen ist für die Kinder frei zugänglich. Sie werden übersichtlich und einladend platziert. In Abständen werden Spiele und Materialien ausgetauscht, um Langeweile entgegenzuwirken. Besonderes Spielmaterial wird auf Nachfrage herausgegeben und nur in der kostenpflichtigen Betreuungszeit eingesetzt. Es gibt auch Spiele und Materialien, die aus pädagogischen Gründen gezielt angeboten werden. Einige Spielmaterialien sind nur für bestimmte Altersgruppen geeignet. Altersangaben sind deutlich gekennzeichnet. Die Kinder werden dazu angehalten sorgfältig mit den Spielmaterial umzugehen. Folgende Materialeien/Spiele stehen zur Verfügung:  Konstruktionsmaterial: Lego, Fischertechnik, Clics, Zahnradbaukasten, unterschiedliche Magnetbausteine, Holzbausteine, Kugelbahn, Kappla Bauklötze, Holzeisenbahn, Spinifex Cluster.  Rollenspielmaterial: Kaufladen, Puppenhaus aus Holz, Playmobil – Wohnhaus und Ritterburg, Bauernhof mit Bauernhoftieren, Kostüme zum Verkleiden.  Puppenspiel: Puppen, Therapiepuppen, Handpuppen, Barbiepuppen, Kuscheltiere.  Physikalisches Spielmaterial, IQ-Spiele, Geschicklichkeitsspiele, Brett- und Gesellschaftsspiele, Kartenspiele, Puzzles.  Zum Kräftemessen: verschiedene Box-Säcke, Antiaggressionsschläger, Fandango, Tischfußballspiele.  Kreativmaterialien: Papier, Stifte, Pappe, Scheren, Klebstoffe, Wolle, ungesponnene Wolle, Web-, Strick- Kordel und Häckelmaterialien, Faltpapier, Filzzubehör, Knete.  Außenmaterial: Bälle, Sandspielzeug, Wasserspiele, Pedalo, Stelzen, Federballspiele, Tennisschläger, Malkreide, Pferdeleinen, Seile, Wurfspielzeuge, Jonglier- Materialien 4.5. Freizeitgestaltung Schwerpunkte in unserer Betreuung sind das Freispiel, die Bewegung an der frischen Luft und an den Bedürfnissen sowie Neigungen der Kinder ausgerichtet. Der Tagesablauf der Kinder ist durch die enge Taktung fremdbestimmt. In der Zeit, die sie bei uns verbringen, können sie selbst entscheiden mit wem und was sie machen möchten. Die Bewegung an der frischen Luft ist als Ausgleich zum Schulalltag ein wichtiges Element. Die Kinder können sich austoben, dabei Stress, Ärger und Frust abbauen und ihrem Bewegungsdrang nachgehen. Sie werden in ihren Bewegungsabläufen sicherer, was das Selbstbewusstsein und die innere Zufriedenheit steigert. Sie können sich ausprobieren und ihre Grenzen austesten. In der Nachmittagsbetreuung bietet eine Betreuungskraft ein pädagogisches Angebot an, das freiwillig in Anspruch genommen werden kann. Kinder, die sich zurückziehen oder entspannen möchten, dürfen das gerne tun. 4.6. Jahreskalender Der Jahreszeit entsprechend werden Bastelangebote und Dekorationen durchgeführt.  Unterschiedliche Aktionen, wie zum Beispiel Faschingsaktionen am pädagogischen Tag sind Tradition. Es ist schon seit vielen Jahren üblich, dass wir Waffeln backen und Kinder fantasievoll geschminkt werden.

11  Am „Tag der offenen Tür“ haben auch wir unsere Türen geöffnet. Am Nachmittag startet unser Waffelverkauf, bei dem die Kinder mit viel Freude und voller Eifer mithelfen.  Am letzten Tag vor den Osterferien veranstalten wir eine Ostereiersuche auf dem Schulhof.  In der warmen und heißen Sommerzeit sind Spiele mit Wasser sehr beliebt.  Im Advent wird gebastelt, vorgelesen und bei Kerzenlicht viel Gemütlichkeit vermittelt. 5. Kooperationen… 5.1. ...mit der Schule Eine gute Zusammenarbeit mit der Schule hat für uns einen hohen Stellenwert. Regelmäßige Planungs- und Informationsgespräche, intensiver Austausch in Bezug auf organisatorische und pädagogische Themen finden regelmäßig mit den LehrerInnen, der Schulleitung und der Schulsekäterin statt. Die Teilnahme an Lehrerkonferenzen, Fallbesprechungen, Elternabenden und Runden Tischen ist für eine gelungene Kooperation wichtig, um die bestmögliche Entwicklung der Kinder zu ermöglichen. 5.2. …mit der Schulsozialarbeit Mit der Schulsozialarbeiterin findet regelmäßig alle 2 Wochen ein Austausch statt. Sie unterstützt die Kinder in Konfliktsituationen und bietet während der Betreuungszeit Angebote in Kleingruppen in ihren Räumlichkeiten an. In der großen Mittagspause besucht sie mit den Kindern in einer Kleingruppe die Schulhühner im Kleintierzuchtgelände. 5.3. …mit den Eltern Eine partnerschaftliche, vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit ist für uns zum Wohle des Kindes sehr wichtig. Wir haben gemeinsam das Wohl des Kindes im Blick und begegnen ihnen mit Anerkennung und Wertschätzung. Wir informieren die Eltern über unsere Arbeit und schaffen somit Transparenz. Beim 1. Elternabend und dem persönlichen Anmeldegespräch nehmen wir den ersten Kontakt auf. Für Fragen und bei Problemen sind wir gerne zu einem Gespräch bereit. Bei der Anmeldung sind wir behilflich und beraten die Eltern. 5.4. ….mit dem Träger Zum Gelingen einer guten Schulkindbetreuung ist die Zusammenarbeit mit dem Träger sehr wichtig. Die Verwaltung und Fachberatung übernehmen unterschiedliche Aufgaben. Sie sind zuständig für die Qualitätssicherung, organisatorische und personelle Sicherstellung des Personals in der Betreuung, effiziente Nutzung der Ressourcen, An- und Abmeldung des kostenpflichtigen Betreuungsangebots sowie der Ferienbetreuung. Es fördert das Zusammenwachsen von Einrichtung und Träger, gegenseitige Kenntnis und Verständnis. Mit der Fachberatung findet ein regelmäßiger Austausch in Arbeitsgruppen statt, Arbeitsprozesse und pädagogische Konzepte werden gemeinsam erarbeitet und weiterentwickelt. Beim jährlichen Gesamtbetreuertreffen wird die Arbeit reflektiert und mit dem Amt weiterentwickelt und somit die Mitarbeiterzufriedenheit gefördert.

12 5.5. ….mit externen Einrichtungen Einige AGs werden von externen Musikschulen und Sportvereinen angeleitet. Mit den jeweiligen AnleiterInnen sind organisatorische Absprachen notwendig, um einen geregelten Ablauf sicher zu stellen. Ein Austausch mit anderen Schulkindbetreuungen findet regelmäßig statt. Mit dem Caterer des Mittagessens sind gelegentlich Absprachen zu treffen. Mit St. Loreto, dem Institut für Soziale Berufe, besteht eine gute Zusammenarbeit, da regelmäßig SchülerInnen ihr Praktikum hier bei uns absolvieren. 6. Qualitätssicherung 6.1 Partizipation Die altersgerechte Beteiligung der Kinder ist eine der Hauptaufgaben in der Schulkindbetreuung. Kinder haben laut der UN-Kinderrechtskonvention sowie Kinder- und Jugendhilfe (§ 8 Absatz I SGB VIII) das Recht, dass ihre Meinung in allen sie betreffenden Angelegenheiten berücksichtigt wird. Beteiligung ist als pädagogisches Grundprinzip zu verstehen, dem die Überzeugung zugrunde liegt, dass Kinder eigenaktive und eigenständige Personen mit eigenen Rechten, Bedürfnissen und Wünschen sind. Im Schulalltag werden sie durch die enge Taktung die meiste Zeit fremdbestimmt. In der Schulkindbetreuung ist es unsere Aufgabe dafür einen Ausgleich zu gestalten. Die Kinder entscheiden, was sie in der Betreuung machen möchten und mit wem sie spielen möchten. Sie können mitentscheiden, welches Spielmaterial angeschafft wird und Wünsche für Freizeitaktivitäten äußern. Die Kinder werden beim Erarbeiten von Regeln mitbeteiligt. Beim Mittagessen in der Mensa lernen sie zu sagen, was sie essen möchten und was nicht. Anschließend bewerten sie das Menü. Sie haben das Recht auf freie Meinungsäußerungen und dürfen sich auch beschweren. Gemeinsam nach Lösungen zu suchen wird eingeübt und führt zu mehr Zufriedenheit und Demokratiebildung. 6.2 Beschwerdemanagement Beschwerden bieten Chancen für positive Veränderungen. Alle Arten von Beschwerden werden gehört, ernstgenommen und auf dem entsprechenden Formular dokumentiert. Je nach Schwere der Beschwerde kann im direkten kurzen Gespräch eine für beide Seiten zufriedene Lösung gefunden werden. Bei weitergeleiteten Beschwerden wird die Situation und der Beschwerdegrund bewertet und je nach Sachlage mit der betreffenden Person Kontakt aufgenommen. Es wird ein Gesprächstermin vereinbart und das Gespräch auf dem entsprechenden Formular protokolliert. Bei internen Beschwerden wird nach einer adäquaten Lösung im direkten Gespräch gesucht. Bei Bedarf werden betreffende Personen hinzugezogen und das Gespräch auf dem entsprechenden Formular dokumentiert. 6.3. Schulungen/Weiterbildung Die Umsetzung und Weiterentwicklung unserer Konzeption, Fort-, Weiterbildungen und Inhouse-Schulungen mit externen Referenten sind ein Bestandteil unserer Arbeit. Jährlich bietet der Träger für die Leitungen verpflichtende ganztägige Leitungsfortbildungen in Zusammenarbeit mit dem Institut für soziale Berufe, St. Loreto, an, die die Fachberatung plant und organisiert. Alle Betreuungskräfte werden durch Fortbildungen zu verschiedenen betreuungsrelevanten Themen geschult. Als Grundlage für alle neu eingestellten Betreuungskräfte ohne

13 pädagogische Fachausbildung dient die „Qualifizierung für die Schulkindbetreuung“ in Kooperation mit der VHS Schwäbisch Gmünd. Im Mai 2019 haben alle Betreuungskräfte an der Schulungsreihe „DIAschulisch – Mit Diabettes in KiTa und Schule“ teilgenommen. Dafür hat unsere Betreuung eine Auszeichnung bekommen. Alle Betreuungskräfte werden im Abstand von zwei Jahren zum Thema Datenschutz, Aufsichtspflicht, Kindeswohl, Hygiene und Erste Hilfe verpflichtend geschult. 6.4. Fachliteratur Alle Betreuungskräfte bilden sich selbständig durch das Lesen von Fachbüchern und Texten weiter. 6.5. Teamsitzungen/Fallbesprechungen Eine gut gelingende Zusammenarbeit in den Teams ist Grundvoraussetzung für die Umsetzung des pädagogischen Konzepts. Unsere Dienstbesprechung findet einmal pro Woche statt. Am Anfang des Schuljahres gibt es eine mehrstündige Planungssitzung, an der Neuigkeiten, die das neue Schuljahr betreffen, besprochen und in die Arbeitsplanung mit einbezogen werden. Regelmäßige Teil-Teamsitzungen, insbesondere für die Zusammenarbeit und Aktionen, die am Nachmittag stattfinden, gibt es im zweiwöchigem Rhythmus. Mit allen Betreuungs- und Mensakräften, die den Mensaablauf organisieren und durchführen, werden regelmäßig Dienstbesprechungen abgehalten. Dazu gehören auch die Betreuungskräfte und Leitung der Sekundarstufe. 6.6. Mitarbeitergespräche In den jährlichen Mitarbeitergesprächen wird die Arbeit reflektiert und das persönliche Weiterkommen besprochen. Somit tragen sie zu einer gut funktionierenden Zusammenarbeit bei. 6.7. Dienstbeginn Alle Betreuungskräfte sind 10 Minuten vor Dienstbeginn in der Betreuungseinrichtung und informieren sich im Tagebuch über besondere Informationen und Ereignisse, die für einen geregelten Ablauf in der Betreuung wichtig sind. 6.8. Übergabebuch Alle Informationen, die Eltern, Lehrer, Schulleitung und Betreuungskräfte an Betreuungskräfte weitergeben, werden im Übergabebuch dokumentiert und berücksichtigt. 6.9. Dokumentation In die Anwesenheitslisten werden die Kinder täglich eingetragen. Die Betreuungskräfte sind verpflichtet Vorfälle und Unfälle auf dem entsprechenden Formular zu dokumentieren und an die entsprechenden Stellen weiter zu leiten. 6.10. Inklusion Seit dem Schuljahr 2011/2012 werden in der Friedensschule Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschult. Das Schulgebäude wurde barrierefrei umgebaut. Gemeinsam lernen Kinder mit und ohne Handicap miteinander und voneinander.

14 Für uns bedeutet das jedes Kind mit seinen Bedürfnissen, Rechten und individuellen Unterschieden wahrzunehmen, Hilfestellung zu geben und auf seinem Weg zu begleiten. 7. Öffentlichkeitsarbeit Am „Tag der offenen Tür“ haben wir für alle Interessierten unsere Betreuung geöffnet. Mit den Kindern backen wir Waffeln und verkaufen sie. Wir informieren über unsere Arbeit und beantworten Fragen. An Schulfesten nehmen wir ebenfalls teil. Wichtige Infos sind im Eingangsbereich ausgehängt. 8. Betreuungs – ABC 8.1. An- und Abmeldung An- und Abmeldungen werden mit der Leitung im persönlichen Anmeldegespräch getätigt, sowohl für das kostenpflichtige als auch für das kostenfreie Betreuungsangebot. 8.2. Anwesenheitsliste Alle Kinder werden täglich in die Anmeldeliste eingetragen und Besonderheiten berücksichtigt. 8.3. Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht beginnt beim Eintreffen und der Anmeldung des Kindes in den Betreuungsräumen und endet Montag – Donnerstag bei der kostenlosen Betreuung um 16:00 Uhr. Die kostenpflichtige Betreuung endet Montag – Freitag um 17:00 Uhr. 8.4. Ausschluss Siehe Richtlinien für die Teilnahme an Betreuungsangeboten im Anhang. 8.5. Datenschutz Grundsätzlich gelten die bekannten datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die den Betreuungskräften im Rahmen ihrer Dienstausübung bekannt sind. 8.6. Etat Ein fester Etat wird jährlich der Betreuung vom Amt für Bildung und Sport zugewiesen und muss bis zum Rechnungsschluss ausgegeben werden. Mit diesem Etat werden Spiel- und Verbrauchsmaterial sowie Möbel und Mensabedarf angeschafft. 8.7. Elterngespräche Bei Tür- und Angelgesprächen werden wichtige Informationen über die Kinder an die Eltern weitergegeben und umgekehrt. Telefonischer Austausch ist eine weitere Form von Elterngesprächen, wenn diese nicht persönlich in die Betreuung kommen können. Bei Bedarf finden nach Terminvereinbarung Einzelgespräche mit Eltern statt, die dokumentiert werden. Je nach Schwere einer zu besprechenden Situation, ist unter Umständen ein runder Tisch mit Schulsozialarbeit, KlassenlehrerIn, Schulleitung und/ oder Fachberatung möglich.

15 8.8. Ferienbetreuung An Ferien- und Brückentagen findet in der Rauchbeinschule die Ferienbetreuung statt. In der 3. und 4. Ferienwoche in den Sommerferien gibt es keine Ferienbetreuung. Die Anmeldung erfolgt über das Amt für Bildung und Sport. 8.9. Getränke In der Betreuung gibt es Wasser und in der kalten Jahreszeit zusätzlich Tee für die Kinder. 8.10. Gebühren Gebühren für die kostenpflichtige Betreuung entnehmen sie der Tabelle im Anhang. Ein Mittagessen kostet 3,40 € und wird über das Bestellsystem „Mensamax“ abgerechnet. 8.11. Haftung Für den Verlust, die Verwechslung und die Beschädigung von Garderobe sowie sonstigen Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen. Bei mutwilliger Beschädigung fremden Eigentums der Schulkindbetreuung durch das Kind oder der Schädigung anderer Kinder haften die Erziehungssorgeberechtigten. 8.12. Handy In den Betreuungsräumen und auf dem gesamten Schulgelände ist die Benutzung von Handys nicht gestattet. 8.13. Kleidung Bitte zeichnen Sie Kleidungsstücke mit Namen aus. Ziehen sie ihr Kind wetterentsprechend an. Wir gehen täglich auf den Pausenhof. 8.14. Krankheiten/Kopfläuse Kranke Kinder müssen grundsätzlich zuhause bleiben, um andere Kinder sowie die Betreuungskräfte nicht anzustecken. Wenn die Krankheit erst im Laufe des Tages zum Vorschein kommt, werden die Eltern informiert und das Kind muss zeitnah aus der Betreuung abgeholt werden. Hat das Kind eine ansteckende Krankheit wie Masern, Röteln, Scharlach, Hand-Mund-FußKrankheit, Windpocken oder Keuchhusten (§ 35 ISG) muss dies dem Betreuungspersonal mitgeteilt werden, da diese Krankheiten meldepflichtig gegenüber dem Gesundheitsamt sowie anderen Eltern sind. Dies gilt ebenso für Bindehautentzündung sowie Kopfläuse. Das Kind darf erst wieder in die Betreuung, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht und dies vom Arzt attestiert wurde. Das Attest muss in der Betreuung vorgelegt werden. 8.15. Kindeswohl Das Betreuungspersonal wird regelmäßig alle 2 Jahre zu diesem Thema geschult. Gibt es Hinweise auf Kindeswohlgefährdung wird die Schulleitung und Schulsozialarbeit sowie die KlassenlehrInnen informiert, die Anhaltspunkte gemeinsam besprochen und dokumentiert. Die Fachberatung wird ebenfalls informiert. Bei akuter Gefahr wird sofort das Jugendamt hinzugezogen.

16 8.16. Kontaktdaten Leitung Schulkindbetreuung Friedensschule/Grundschule Karlsbader Straße 25 73527 Schwäbisch Gmünd Telefon: 07171-770543 8.17. Medikamentengabe Medikamente dürfen vom Betreuungspersonal nur mit schriftlicher Bestätigung des behandelnden Arztes sowie der Personensorgeberechtigten verabreicht werden. Das entsprechende Formular muss bei der Anmeldung ausgefüllt und wieder in der Betreuung abgegeben werden. Nimmt ein Kind das Medikament selbstständig, eigenverantwortlich und ohne Hilfe des Betreuungspersonals ein, wird keine Bestätigung des Arztes sowie der Personensorgeberechtigten benötigt. In diesem Fall genügt der mündliche Hinweis bzw. der schriftliche Hinweis im Anamnesebogen. 8.18. Smartwatch Die Smartwach ist in der Betreuung ebenfalls, wie das Handy, nicht erlaubt. 8:19. Unfallversicherung Angemeldete Kinder sind in der Betreuung gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch für den Weg von der Schule und zur Schule. Herausgeber/Verantwortliche Sieglinde Wieser - Leitung Schulkindbetreuung- Friedensschule Grundschule Ausgabe 2021

17 Anhang

18

19 Stadt Schwäbisch Gmünd Amt für Bildung und Sport Richtlinien für die Teilnahme an den Betreuungsangeboten (gültig ab 1.April 2021) Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule, im Rahmen des Ganztagsbetriebs, Trägerschaft Den Grundschülern in Schwäbisch Gmünd wird eine zusätzliche Betreuung innerhalb gewisser Kernzeiten vor und nach dem Schulunterricht am Vormittag und auch am Nachmittag (Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule) und auch an weiterführenden Schulen eine flexible Nachmittagsbetreuung (Betreuung im Rahmen des Ganztagsbetriebs) angeboten. Träger dieser Betreuungsangebote ist die Stadt Schwäbisch Gmünd. Betreuungsinhalt Die Betreuungsangebote orientieren sich an den Bedürfnissender SchülerinnenundSchüler sowie anden örtlichen und situationsbedingten Gegebenheiten. Den Schüler/innen werden insbesondere sinnvolle spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten angeboten. Bei derNachmittagsbetreuunganGanztagsschulenwirdden Kindern ein Mittagsessen angeboten. Bei der Nachmittagsbetreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule kann eventuell auch ein Mittagessen angeboten werden. Der Preis pro Mahlzeit variiert je nach Anbieter. Hausaufgabenbetreuung undUnterricht findenwährend der Betreuungszeiten in der Regel nicht statt. 1 Aufnahme, Abmeldung, Ausschluss, Kündigung (1) In eine Betreuungsgruppe werden die Schüler aufgenommen, die die Schule besuchen, an der eine Betreuungsgruppe eingerichtet ist. Die Aufnahme erfolgt nach Unterzeichnung des Anmeldeformulars durch die (beiden)ErziehungsberechtigtenundimÜbrigennachden vonder StadtfestgelegtenRichtlinien, wobeiSchüler/innen der ersten Klasse Vorrang gewährt wird, sofern die Nachfrage größer ist, als das Angebot. Die Anmeldung ist verbindlich. Das Anmeldeverfahren erfordert ebenso ein ordnungs- und wahrheitsgemäßes Ausfüllen des Anamnesebogens in der Betreuungseinrichtung. Über weitere Bedarfe kontaktieren die Eltern die Leitung der Schulkindbetreuung. Bevorzugt aufzunehmen sind Kinder von Alleinerziehenden und Kinder aus sozial schwachen Familien. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Kinder werden mit Eingang des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars in der Schulkindbetreuung vor Ort aufgenommen. (2) Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich zum Schuljahresbeginn (spätestens 01.10.). Eine Neuanmeldung, Abmeldung, bzw. eine Änderung des Betreuungsumfangs kann erstwieder zumzweiten Halbjahr (spätestens 01.02.) erfolgen. In Ausnahmefällen (z. B. bei Zuzug in die Gemeinde) kannnachRücksprachemit demAmt für Bildung und Sport eine Anmeldung innerhalb dieser Frist erfolgen, sofern der Betreuungsschlüssel nicht überschritten wird.

20 (3) DieAbmeldungmuss schriftlichunter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum 31.01. oder 31.07. erfolgen. Eine schriftliche Abmeldung muss ebenfalls bei Wegzug, Schulwechsel etc. erfolgen. (4) Die Anmeldung verlängert sich automatisch für dasnachfolgendeBetreuungsjahr,wenndiesenicht vorher fristgerecht schriftlich gekündigt wird. Damit ist aucheine AbmeldungnachBeendigungdes4. Schuljahressowiebei einem außerordentlichen Schulwechsel notwendig! (5) Wenn ein/e Schüler/in länger als vierWochen der Betreuungsgruppe ferngeblieben ist oder wenn zwei aufeinander folgende Elternbeiträge nicht entrichtet worden sind, kann der Platz anderweitig belegt werden. Ein Ausschluss ist auch bei wiederholter Nichtbeachtung sonstiger PflichtendieserGrundsätze möglich.Hierunter fällt auch, wenn das Kind wiederholt und in grober Weise gegen die Anordnungen der Aufsichtspersonen verstößt oder die Gruppenbetreuung unüberwindbar stören sollte. Der Ausschluss ist von der Stadtmit einer Frist von vier Wochen zumEndedesFolgemonatsschriftlichzuerklären.BeiGefahr für die Gesundheit der Mitschülerinnen und Mitschüler/Betreuungspersonal ist auch ein fristloser Ausschluss möglich. 1. Betreuungszeit und Besuch der Betreuungsgruppen, Ferienbetreuung (1) Die Betreuung findet an Schultagenstatt: Die Betreuung imRahmen der verlässlichenGrundschule findet von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis Unterrichtsbeginn und von Unterrichtsende bis 14.00 Uhr statt. An Ganztagesschulen ist die Betreuung von 7.00 Uhr bisUnterrichtsbeginn sowie amNachmittag imRahmendes Ganztagsbetriebsvon Unterrichtsende bis 17.00 Uhr an der Rauchbeinschule bis17.30 Uhr. (2) Die Schüler/innen sollen bei der Vormittagsbetreuung möglichst zu Beginn der morgendlichen Kernzeiterscheinen. Änderungensindmit der Leitung der Schulkindbetreuung abzusprechen. (3) Sollte ein Kind einen odermehrere Tage fehlen (z. B. wegen Krankheit), ist die Betreuungseinrichtung zu benachrichtigen. Eine Benachrichtigungnur ander Schule ist nicht ausreichend. (4) Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, das Kind pünktlichvondenRäumlichkeitender Betreuungseinrichtung abzuholen oder abholen zu lassen, sollte es den Heimweg nicht selbst antreten dürfen. Es besteht kein Anspruch auf Betreuung außerhalb der vereinbarten Betreuungszeiten. (5) Eine eventuell erforderliche Verpflegung ist von den Kindern mitzubringen. Kinder, die an der GanztagsbetreuungundanderFerienbetreuung teilnehmen, können – gegen Bezahlung – amMittagessen teilnehmen. (6) Die Ferienbetreuung findet für alle Schülerinnen und Schüler der städtischen Grundschulen zentral an der Rauchbeinschule, Rauchbeinstraße 6 in Schwäbisch Gmünd statt. Die Betreuung erfolgt Montag bis Freitag halbtags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr oder ganztags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Die Kinder sind jeweils rechtzeitig, bis spätestens zwei Wochen vor Ferienbeginn (angegebene Anmeldefrist auf Formular beachten!), beim Amt für Bildung und Sport schriftlich anzumelden. Das Angebot der Ferienbetreuung gilt für alle Grundschüler im Stadtgebiet. Eine Anmeldung ist auch für einzelne Tage möglich.

21 2. Aufsicht, Haftung (1) Während der Betreuungszeiten sind die Betreuungskräfte grundsätzlich für die Schüler/innen ihrer Gruppe verantwortlich. Die Aufsichtspflicht des Schulträgers beginnt mit der Übernahme der Schüler/innen durch die Betreuungskräfte der Betreuungseinrichtung. Bis zur Übergabe an die Betreuungskräfte in der Betreuung/Ferienbetreuungbzw. der AnkunftdesKindes im BetreuungsraumsinddieSorgeberechtigten verantwortlich. Sie entlassen daher die Schüler/innen unmittelbar nach Ende der Betreuung/Ferienbetreuung ander Türeder Einrichtung. Schüler/innen, die nicht abgeholt werden, werden zu den festgelegten Zeiten entlassen. Eineweitere Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals besteht nicht. Die Schüler/innen, die an der Schulkindbetreuung teilnehmen, sind gegen Unfall versichert. Bei der Schulkindbetreuung erstreckt sich der gesetzliche Unfallversicherungsschutz auf die Betreuungszeit und auf den Weg zwischen Wohnung und Schule. Die Schüler sind während der Ferienbetreuung ebenfalls gesetzlich unfallversichert. Unfälle, die eine ärztlicheBehandlung nach sich ziehen, sind sofort zu melden. Die Betreuungskräfte können für denWeg keine Verantwortung übernehmen. (2) Die Stadt haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer Gegenstände der Schüler/innen. Es wird empfohlen, diese Gegenstände mit dem Namen des Schülers/der Schülerin zu kennzeichnen. (3) Eine generelle Pflicht zur Übernahme von notwendiger Medikamentengabe besteht nicht. Somit ist die Gabe vonMedikamentenwährendder Betreuungszeit eine individuelle schriftliche Vereinbarung zwischen Eltern, Träger und Betreuungspersonal. 3. Elternbeiträge (1) Die Stadt erhebt für den Besuch einer Betreuungsgruppe für 11 Monate einen monatlichen Elternbeitrag; der Sommerferienmonat ist beitragsfrei (Höhe der Elternbeiträge: siehe Entgeltordnung). DieElternbeiträge für dieFerienbetreuungwerdengesondert in Rechnung gestellt. (2) Beitragsschuldner sind der/die Erziehungsberechtigte(n) der Schüler/in. Die Erziehungsberechtigten haften gesamtschuldnerisch. (3) Der Betrag wird am Monatsende eines jeden Kalendermonats zur Zahlung fällig. Dies gilt auchbei Beginn oder Beendigung der Betreuung imLaufeeinesMonats und beiUnterbrechung der Betreuung durchdie Schulferienoder durch Fernbleiben des Schülers. (4) Für eine Ermäßigung des Elternbeitrags ist das Jahresbruttoeinkommen des abgelaufenen Kalenderjahres vorderEntstehungdesBeitragsmaßgebend. Inbegründeten Ausnahmefällen kann das Einkommen des laufenden Kalenderjahres zugrunde gelegt werden. (5) Bruttoeinkommen imSinnedieser Richtlinien sind alle Einkünfte aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit und alle sonstigen Einkünfte (z.B. Unterhaltszahlungen,Wohngeld) inGeld oder Geldwert. Kindergeld bleibt bei den sonstigen Einkünften unberücksichtigt. (6) Bei einem Antrag auf Ermäßigung der Elternbeiträge ist das Jahresbruttoeinkommen grundsätzlich

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