Abb1: Altes Schulgebäude Abb. 2: Nebengebäude Schule (Neubau) Konzeption der Schulkindbetreuung Grundschule Weiler in den Bergen Kontaktdaten: Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd Amt für Bildung und Sport Claudia Mantsch - Leitung Schulkindbetreuung GS Weiler - Pfarrer-Haug-Straße 11-13 73529 Schwäbisch Gmünd E-Mail: [email protected]
2 Inhaltsverzeichnis 1. Über uns/Vorwort ............................................................................................................... 4 2. Leitbild ................................................................................................................................. 4 3. Rahmenbedingungen .......................................................................................................... 4 3.1. Trägerschaft/Dienstaufsicht ................................................................................................ 4 3.2. Betreuungstage und -zeiten ................................................................................................ 4 3.3. Verpflegung und Ernährung ................................................................................................ 4 3.4. Raumkonzept....................................................................................................................... 4 3.5. Personalstruktur .................................................................................................................. 5 4. Betreuung ............................................................................................................................ 5 4.1. Tagesablauf.......................................................................................................................... 5 4.2. Lernzeit/Hausaufgabenbetreuung ...................................................................................... 5 4.3. AGs....................................................................................................................................... 6 4.4. Spiele und Materialien ........................................................................................................ 6 4.5. Freizeitgestaltung ................................................................................................................ 6 4.6. Jahreskalender..................................................................................................................... 6 5. Kooperationen..................................................................................................................... 6 5.1. Mit der Schule ..................................................................................................................... 6 5.2. Mit den Eltern...................................................................................................................... 6 5.3. Mit dem Träger.................................................................................................................... 6 5.4. Mit dem Kindergarten ......................................................................................................... 6 6. Qualitätssicherung............................................................................................................... 7 6.1. Fortbildungen ...................................................................................................................... 7 6.2. Dokumentation von Vorfällen, Unfällen und der Anwesenheit.......................................... 7 6.3. Beschwerdemanagement.................................................................................................... 7 6.4. Fachliteratur ........................................................................................................................ 7 6.5. Fallbesprechungen .............................................................................................................. 7 6.6. Inklusion .............................................................................................................................. 7 6.7. Partizipation ........................................................................................................................ 7 6.8. Jährliche Mitarbeitergespräche........................................................................................... 7 7. Öffentlichkeitsarbeit............................................................................................................ 7 8. Betreuungs-ABC................................................................................................................... 8 8.1. Anamnesebogen.................................................................................................................. 8 8.2. An- und Abmeldung............................................................................................................. 8 8.3. Ausschluss............................................................................................................................ 8
3 8.4. Aufsichtspflicht .................................................................................................................... 8 8.5. Datenschutz ......................................................................................................................... 8 8.6. Entschuldigung und Krankmeldung..................................................................................... 8 8.7. Ferienbetreuung.................................................................................................................. 8 8.8. Gebühren für die Betreuung ............................................................................................... 8 8.9. Haftung ................................................................................................................................ 8 8.10. Handy- bzw. Telefonnutzung............................................................................................... 8 8.11. Kindeswohlgefährdung........................................................................................................ 9 8.12. Krankheiten/Kopfläuse........................................................................................................ 9 8.13. Medikamentenvergabe ....................................................................................................... 9 8.14. Unfallversicherung .............................................................................................................. 9 Anhang .................................................................................................................................................. 10
4 1. Über uns/Vorwort Die Kernzeitbetreuung wurde in Weiler an der Grundschule im Schuljahr 2008/2009 eingeführt. Träger ist die Stadt Schwäbisch Gmünd/Amt für Bildung und Sport. Der Betreuungsraum befindet sich im 2. Stock des alten Schulhauses. Die Gruppengröße variiert von Schuljahr zu Schuljahr. In der Regel sind zwischen 10 und 24 Kinder in der Kernzeit angemeldet. Diese Konzeption richtet sich an die Eltern, die Schulleitung, die Lehrer und neue Mitarbeitende in der Schulkindbetreuung. 2. Leitbild In der Schulkindbetreuung sollen die Kinder verlässliche und auf Vertrauen basierende Beziehungen erfahren. Vielfältige Möglichkeiten erhalten die Kinder, um ihren Alltag in der Schule mitzugestalten. Innerhalb diesem verlässlichen Rahmen entscheiden die Kinder selbst, wie sie ihre Freizeit verbringen und an welchem Angebot sie teilnehmen möchten. Wichtig ist hier, demokratische Lernprozesse zu erfahren. Hierfür sind jedoch auch klare Regeln, zuverlässige Abläufe und Rituale wichtig, sie bieten Sicherheit und Orientierung. Zum Alltag gehören auch mal Meinungsverschiedenheiten, Unstimmigkeiten und Streitigkeiten. Es ist nötig, dass alle lernen, ihre eigene Meinung angemessen vertreten zu dürfen und gleichzeitig in der Lage sind, Ansichten und Perspektiven zu wechseln. Ein freundliches Miteinander, Hilfsbereitschaft und Zuhören können, sind zudem Voraussetzung für Konfliktlösung und positives Miteinander. Gemeinsame Aktivitäten und Zusammenarbeit fördern ein starkes Gemeinschaftsgefühl. Wir sind ein Team, wollen gemeinsam Spaß haben und ein humorvoller sowie freundlicher Umgangston sorgt untereinander für eine schöne Atmosphäre. 3. Rahmenbedingungen 3.1. Trägerschaft/Dienstaufsicht Der Träger der Schulkindbetreuung ist die Stadt Schwäbisch Gmünd. Die Dienstaufsicht und Fachaufsicht obliegt dem Amt für Bildung und Sport, Abteilung Schulische Bildung. 3.2. Betreuungstage und -zeiten Die Betreuungstage und -zeiten werden in jedem Schuljahr je nach Bedarf neu ermittelt. An allen Unterrichtstagen beginnt die Betreuungszeit nach Unterrichtsende um 11.20 Uhr/ 12.10 Uhr und endet um 14.00 Uhr. Die Kosten können der Homepage der Stadt Schwäbisch Gmünd entnommen werden. Die Betreuung an der Grundschule Weiler findet nur während der Schulzeit und nicht während der Ferienzeit statt. Für die Ferien bietet die Stadt Schwäbisch Gmünd eine separate Ferienbetreuung zentral an der Rauchbeinschule an. 3.3. Verpflegung und Ernährung Es ist angedacht, sporadisch Obst und Gemüse gemeinschaftlich zu schneiden und zu verzehren. Nach Bedarf wird Tee angeboten. 3.4. Raumkonzept Der Betreuungsraum mit seinem Nebenraum befindet sich im alten Schulhaus im zweiten Stock und wird zweigeteilt in Bücherei und Kernzeit. Der Betreuungsraum ist öffentlich, der Nebenraum kann bei Bedarf als separater abgeschlossener Raum (auch als Rückzugsmöglichkeit) genutzt werden. Die Räumlichkeiten bieten Platz für Gemeinschaft und Erholung. Der Raum bietet folgende Bereiche: Bastelecke, Bau- und Konstruktionsbereich, Leseecke und Treffpunkt der Gemeinschaft sowie Tische für Lern- und Brettspiele. Aktionstische, wie Tischkicker, Billard, Tischtennis etc,. stehen auch zur
5 Verfügung. Der Schulhof mit seinem Spielplatz lädt zu Bewegung und Spaß ein, sodass sich für die Kinder genügend Aktivitätsmöglichkeiten ergeben. Abb. 3: Gruppenraum (u. a. Leseecke) Abb. 4: Gruppenraum (u. a. Aktionstische/ Basteln) Abb. 5: Gruppenraum Gesamtübersicht 3.5. Personalstruktur Zuständig für die Betreuung sowie die Leitung und damit einhergehenden Leitungsaufgaben ist Claudia Mantsch. 4. Betreuung 4.1. Tagesablauf Die Betreuungszeiten beginnen um 11.20 Uhr/12.10 Uhr oder gemäß Bedarf. Wir begrüßen und verabschieden uns. Namensplakate zeigen auf, wer da ist und wer nicht. Die Kinder verwalten diese selber. Die Betreuung endet spätestens um 14.00 Uhr mit der Verabschiedung. 4.2. Lernzeit/Hausaufgabenbetreuung Auch die Hausaufgaben können – falls gewünscht – erledigt werden. Bei Fragen und notwendiger Unterstützung wird gerne geholfen, ein separater Raum bietet die Möglichkeit in Ruhe arbeiten zu können. Das Kontrollieren der Hausaufgaben obliegt den Eltern, für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt die Betreuung keine Verantwortung.
6 4.3. AGs Arbeitsgemeinschaften werden nicht angeboten, aber durch gezielte Angebote von gemeinsamen Spielaktionen drinnen wie draußen, Lernevents und gemeinschaftlichen Bastelaktionen, auch zur jahreszeitlichen Gestaltung des Raumes, soll ein starkes Gemeinschaftsgefühl gefördert werden. Teamarbeit und soziales Miteinander stärken somit die Bindungen. 4.4. Spiele und Materialien Für die kreative Entfaltung steht den Kindern viel zur Verfügung: ein reichhaltiges Mal-, Knet- und Bastelangebot mit den verschiedensten Materialien. Neben den vielen Brett- und Lernspielen sowie Puzzle kann zusätzlich mit vielen unterschiedlichen Bau- und Konstruktionssteinen (Clic, Lego, Magnetic, Holz etc.) gebaut und konstruiert werden. Gemeinschaftliche Projekte und Spiele finden im Kreis drinnen sowie draußen statt. Für die Zeit auf dem Schulhof stehen den Kindern eine Reihe von Spielmaterialien zur Verfügung. 4.5. Freizeitgestaltung Gemeinsame Projekte bieten unterschiedliche Aufgabenstellungen und fördern Kreativität und das Miteinander, z.B. Schulgarten, Teamspiele, Sachthemen bearbeiten etc. Das freie und eigenständige Spielen, Basteln und Bewegungsmöglichkeiten schaffen, ist für die Kinder wichtig und holt sie vom Schulalltag ab. Angebote und Ideen richten sich auch nach Jahreszeiten sowie Ereignissen im Jahr. Der Pausenhof wird ebenfalls regelmäßig genutzt. 4.6. Jahreskalender Für die Gestaltung des Jahreskalenders ist die Schule zuständig. Jedes Schuljahr beginnt und endet jeweils mit einem Gottesdienst, bei dem die Leitung der Schulkindbetreuung dabei ist, außerdem gibt es ein Schulfest und ein Abschlussfest der Viertklässler. Auch hierzu wird die Leitung immer eingeladen, was natürlich sehr erfreulich ist. Und wenn sonstige Veranstaltungen der Schule anstehen, ist die Leitung jederzeit gerne dabei. Beim ersten Elternabend informiert sie die Eltern über die Kernzeitbetreuung. 5. Kooperationen 5.1. Mit der Schule Die Leitung der Schulkindbetreuung ist im ständigen Austausch mit der Schule und der Schulleitung. Falls nötig geht die Leitung auf die Lehrkräfte bzw. die Schulleitung zu, um sich mit ihnen über wichtige Themen auszutauschen, wie z. B. über auffälliges Verhalten einzelner Kinder. 5.2. Mit den Eltern Zum Schuljahresanfang erhalten die Eltern Informationen über die Kernzeit und bei Fragen ist die Leitung jederzeit gerne zur Terminvereinbarung für ein Gespräch bereit. Außerdem können beim Bringen/Abholen bei Bedarf „Tür- und Angelgespräche“ mit den Personensorgeberechtigten stattfinden. 5.3. Mit dem Träger Zum Träger herrscht reger Austausch über Mailkontakt und Leitungskonferenzen, Gespräche mit der Verwaltung, Teilnahme an diversen Fortbildungen usw. Zur Etatverwaltung erhält die Leitung von der Verwaltung jährlich einen wechselnden Betrag zur Anschaffung von Spiel-, Bastel- und auch Büromaterial etc. 5.4. Mit dem Kindergarten Mit dem Kindergarten ist die Schule im Austausch.
7 6. Qualitätssicherung 6.1. Fortbildungen Die Leitung besucht regelmäßig Schulungen zu den Themen Aufsichtspflicht, Kindeswohlgefährdung, Datenschutz, Erste-Hilfe und Hygiene. Fortbildungen zu pädagogischen Themen, wie Konfliktgespräche, Stressbewältigung und experimentieren mit Kindern, finden nach Bedarf jährlich statt. 6.2. Dokumentation von Vorfällen, Unfällen und der Anwesenheit Die Leitung ist verpflichtet, falls Unfälle oder sonstige außergewöhnliche Vorkommnisse geschehen, diese zu dokumentieren. Natürlich ist sie bestrebt, gefährliche Situationen, die zu Unfällen führen können, so gut es geht gar nicht erst entstehen zu lassen bzw. zu verhindern. Es werden täglich Anwesenheitslisten geführt. 6.3. Beschwerdemanagement Falls es zu Beschwerden kommt, wird die Klärung der Situation sowie die Erarbeitung einer passenden Lösung angestrebt, d. h. die Beschwerden werden mündlich und/oder schriftlich aufgenommen und falls nötig an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. 6.4. Fachliteratur Die Stadtverwaltung besorgt regelmäßig adäquate Bücher und leitet auch fachspezifische Veröffentlichungen an die Leitung weiter. 6.5. Fallbesprechungen Diese finden nicht regelmäßig, aber immer bei Bedarf mit den betreffenden Lehrkräften, der Schulleitung oder falls erforderlich mit der Fachberatung Schulkindbetreuung der Stadtverwaltung statt. Auch können solche auf Wunsch bei Fortbildungen thematisiert werden. 6.6. Inklusion Inklusionskinder werden gefördert, unterstützt und die Leitung versucht, sie intensiv in die Gemeinschaft zu integrieren. Barrieren wie Sprache etc. sollen überwunden werden und mit Hilfestellungen und sozialer Teilhabe verbessert werden. 6.7. Partizipation Die Kinder sind nach ihrem Schulalltag überwiegend frei in ihrer Wahl der Beschäftigung. Aber es sollen auch immer wieder Anreize für die Gemeinschaft, Kreativität und Förderung geschaffen werden. Gemäß unserem Leitbild verfolgen wir ein demokratisches Miteinander: jeder kann und darf seinen Beitrag leisten und die Gestaltung seiner Zeit in der Betreuung selbst bestimmen. Wir treffen uns alle gemeinsam regelmäßig zum Austausch und Spiel im Kreis. 6.8. Jährliche Mitarbeitergespräche Es finden jährliche Mitarbeitergespräche mit der Fachberatung Schulkindbetreuung statt. 7. Öffentlichkeitsarbeit Es gibt in der Regel einmal jährlich zu Beginn des Schuljahrs einen Aushang mit nötigen Informationen, wie z. B. den aktuellen Betreuungszeiten und Telefonnummern. Dieser befindet sich im Erdgeschoss des alten Schulhauses. Neben dem Aushang gibt es mindestens einmal jährlich einen Elternbrief.
8 8. Betreuungs-ABC 8.1. Anamnesebogen Für jedes Kind, das zur Kernzeitbetreuung angemeldet wird, muss einmalig am Schuljahresanfang ein Anamnesebogen ausgefüllt werden. Diesen bewahrt die Leitung auf. Aus diesem sind u. a. gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, sonstige Besonderheiten sowie Notfallmedikamente des jeweiligen Kindes ersichtlich. 8.2. An- und Abmeldung Das Anmeldeformular der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd ist auszufüllen und zuerst an die Schule oder direkt an die Leitung der Schulkindbetreuung weiterzugeben. Diese leitet die Anmeldung dann an den Träger weiter. Ein Kind darf die Betreuung nur besuchen, wenn es ordnungsgemäß angemeldet ist. Das Formular ist auf der Homepage der Stadt Schwäbisch Gmünd oder bei der Leitung erhältlich. Eine Abmeldung bzw. Änderung ist in der Regel nur zum Halbjahr oder zum Schuljahresende möglich. Spätestens zum Ende des 4. Schuljahres muss eine schriftliche Abmeldung erfolgen. 8.3. Ausschluss Sollte das Verhalten eines Kindes trotz mehrmaligen Anmahnens nicht zu tolerieren sein, so kann ein Ausschluss aus der Betreuung erfolgen. 8.4. Aufsichtspflicht Sie beginnt mit dem Eintreffen der Kinder im Betreuungsraum sowie der Anmeldung bei der Leitung und endet spätestens um 14.00 Uhr mit dem Verlassen der Betreuungsräume bzw. des Schulhofs. Eine „Übergabe“ an die Eltern ist nicht notwendig. 8.5. Datenschutz Grundsätzlich gelten die bekannten datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 8.6. Entschuldigung und Krankmeldung Ein Kind, das krankheitsbedingt oder aus sonstigen Gründen nicht wie angemeldet zur Betreuung kommt, muss rechtzeitig immer bei der Leitung der Betreuung entschuldigt werden. Dies kann telefonisch oder über WhatsApp erfolgen. Bei datenschutzrechtlichen Bedenken bitte mit der Leitung absprechen, auf welchem Weg eine Entschuldigung stattfinden kann. 8.7. Ferienbetreuung In den Ferien bietet die Stadt Schwäbisch Gmünd eine separate Betreuung zentral an der Rauchbeinschule an. 8.8. Gebühren für die Betreuung Die Gebühren sind der Homepage der Stadt Schwäbisch Gmünd zu entnehmen. 8.9. Haftung Für den Verlust oder die Beschädigung von Garderobe und sonstigen Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen. 8.10. Handy- bzw. Telefonnutzung Für die Kinder gilt die Empfehlung, das Handy zuhause zu lassen. Die Leitung hat für die Betreuung ein von der Stadt gestelltes Handy. Dies ist für eine kurzfristige Erreichbarkeit sinnvoll, falls die Eltern eine Nachricht direkt an die Leitung senden müssen. Die Handynummer bekommen die angemeldeten Kinder mit einem Infobrief zu Beginn des Betreuungsjahres.
9 8.11. Kindeswohlgefährdung Die Leitung der Schulkindbetreuung nimmt an Fortbildungen diesbezüglich teil und wird bei Verdachtsfällen entsprechend tätig. 8.12. Krankheiten/Kopfläuse Kranke Kinder müssen grundsätzlich zuhause bleiben (Ansteckungsgefahr). Die Eltern sollen die Leitung darüber informieren, wenn ein Kind nicht zur Betreuung kommen kann. Siehe hierzu auch 8.6. 8.13. Medikamentenvergabe Die Leitung richtet sich nach den Vorgaben des Trägers. Danach dürfen Medikamente nur mit schriftlicher Bestätigung des behandelnden Arztes sowie der Sorgeberechtigten verabreicht werden. In der Regel werden keine Medikamente ausgegeben. 8.14. Unfallversicherung Eine separate Unfallversicherung besteht nicht. Es gilt die Schülerunfallversicherung für die Kernzeitbetreuung. Diese Konzeption wurde erstellt von Claudia Mantsch. Stand April 2026
10 Anhang Diagramm zu Beschäftigungsmöglichkeiten
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