Konzeption-Schulkindbetreuung-Roemerschule-2024

Konzeption der Schulkindbetreuung an der Römerschule Straßdorf Abb.1: Römerschule Straßdorf (Quelle - Römerschule Strassdorf) Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd Amt für Bildung und Sport Andrea Schmid -Leitung Schulkindbetreuung- Wallenstraße 21 73529 Schwäbisch Gmünd Telefon: 07171 / 49061 betreuungskraft.roemerschulestrassdorf@schwaebisch-gmuend.de

2 Inhaltsverzeichnis 1. Über uns/ Vorwort 4 2. Leitbild 4 3. Rahmenbedingungen 6 3.1. Trägerschaft/ Dienstaufsicht 6 3.2. Betreuungstage und -zeiten 6 3.3. Verpflegung und Ernährung 7 3.4. Raumkonzept 7 3.5 Personalstruktur 8 4. Angebote der Betreuung 8 4.1. Tagesablauf 8 4.2. Lernzeit/ Hausaufgabenzeit 9 4.3. AGs 9 4.4. Spiele und Materialien 9 4.5. Freizeitgestaltung 10 4.6. Jahreskalender 10 5. Kooperationen 11 5.1. …mit Schule 11 5.2. …mit den Eltern 11 5.3. …mit dem Träger 11 5.4. …mit dem Kindergarten 11 5.5. …mit externen Einrichtungen 11

3 6. Qualitätssicherung 12 6.1. Anwesenheitsliste 12 6.2. Vorfälle und Unfälle 12 6.3. Beschwerdemanagement 12 6.4 Partizipation 12 6.5 Personal 13 7. Öffentlichkeitsarbeit 13 8. Betreuungs-ABC 14 8.1. An- und Abmeldung 14 8.2. Aufsichtspflicht 14 8.3. Datenschutz 15 8.4. Ferienbetreuung 15 8.5. Gebühren für Betreuung 15 8.6. Haftung 15 8.7. Handynutzung der Betreuungskinder 15 8.8. Kindeswohlgefährdung 15 8.9. Krankheit/ Kopfläuse 16 8.10 Medikamentenausgabe 16 8.11 Unfallversicherung 16

4 1. Über uns / Vorwort Die Römerschule Straßdorf ist eine reine Grundschule mit aktuell 153 Schülerinnen und Schülern. Die Schule liegt in sonniger Halbhöhenlage über Schwäbisch Gmünd mit Blick auf den Hohenrechberg und den Hohenstaufen. Optimal ist die Lage der Schule direkt am Sportplatz und der Römersporthalle umgeben von viel Natur. Das "Grüne Klassenzimmer", die Außenarena und viele Spiel- und Klettermöglichkeiten laden zum Aufenthalt im Grünen auch als Unterrichtstätte ein. Ein besonderes Merkmal der Römerschule stellt die langjährige und durchaus erfolg- reiche Kooperation und intensive musikalische Zusammenarbeit mit der Klosterberg- schule dar. Musik und Bewegung werden an der Römerschule großgeschrieben. Es bestehen bewährte Kooperationen mit verschiedenen Sportvereinen, der Städtischen Musik- schule Schwäbisch Gmünd und dem örtlichen Musikverein Straßdorf. Seit ca. 10 Jahren findet die Erstausbildung des Musikvereins mit den Bläserklassen der Römerschüler auf hohem Niveau statt und weckt die Freude am gemeinsamen Musizieren. In Form einer Kernzeitbetreuung durch die Stadt Schwäbisch Gmünd, sowie verschiedene AG´s durch Jugendbegleiter werden den Schülerinnen und Schülern auch nach dem Unterricht attraktive Betreuungsmöglichkeiten geboten. An den Mittagschultagen gibt es für angemeldete Kinder ein warmes Mittagessen. 2. Leitbild „Jedes Kind ist einzigartig in seiner Persönlichkeit mit seinen individuellen Besonderheiten, Interessen und Fähigkeiten.“ Abb 2: Quelle – www.lien-art.de

5 Unsere Betreuung soll ein lebendiger und kreativer Ort sein, an dem die Kinder in einer vertrauten, wohlwollenden Atmosphäre, miteinander spielen, essen, lernen, gestalten, sich austauschen und entdecken. Wir orientieren uns an den Ressourcen, Stärken und Fähigkeiten jedes einzelnen - begegnen uns wertschätzend, respektvoll und achten aufeinander. Dabei sind uns folgende Eigenschaften und Werte sehr wichtig: Selbstständigkeit und Eigenverantwortung sind wichtige Grundlagen unserer pädagogischen Arbeit. Sie fördern sowohl die Eigenständigkeit als auch das Selbstvertrauen der Kinder. Beispiele dafür sind, die Auswahlmöglichkeiten beim Mittagessen, die selbst bestimmte Auswahl der Spiel- und Kreativangebote in den Gruppenräumen oder im Freigelände des Pausenhofs, freiwilliges Erledigen der Hausaufgaben. Kreativität und Bewegung- die Kreativität und Bewegung wird in unserer Betreuung sehr gefördert. Dies geschieht im gestalterischen Bereich, in der Kommunikation und der sinnvollen Gestaltung der Spiel- und Bastelangebote. Wertschätzung und Achtsamkeit - die Kinder lernen, miteinander zu spielen, Rücksicht auf andere zu nehmen. Das gibt ihnen die Möglichkeit, Gefühle und Bedürfnisse miteinander zu besprechen und abzustimmen. Auch der achtvolle Umgang mit den Spiel- und Bastelmaterialen gehören dazu. Respekt und Akzeptanz - die unterschiedlichen Charaktere der Kinder, die ver- schiedenen Religionen und Kulturen geben ihnen die Möglichkeiten, neue Sicht- und Denkweisen zu erwerben. Soziale Kompetenzen - für die Kinder ist es wichtig, soziale Kompetenzen zu er- werben, damit sie sich in unserer Gesellschaft orientieren können und sich in der Betreuung wohlfühlen. Dazu gehört die Wahrnehmung der Bedürfnisse der anderen Kinder - konstruktiver Umgang mit Konflikten - Einhalten von Grenzen und vorhandenen Regeln – Wertschätzung der Natur - Kooperation mit anderen. Um sich persönlich ein Bild von unserer Betreuung zu machen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und vereinbaren mit ihrem Kind einen „Schnuppertermin“.

6 3. Rahmenbedingungen 3.1 Trägerschaft und Dienstaufsicht Die Trägerschaft für die Kernzeitbetreuung liegt bei der Stadt Schwäbisch Gmünd, Amt für Bildung und Sport. Das Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung hat die Dienstaufsicht. 3.2 Betreuungstage und Betreuungszeiten Unser Betreuungsangebot findet mit dem schulischen Betrieb von Montag bis Freitag statt. Dabei werden folgende Öffnungszeiten angeboten: Montag - Freitag: vor der Schule: 7.00 - 8.30 Uhr Montag - Freitag: nach der Schule: 12.10 - 14.00 Uhr An- und Abmeldungen können zum Schuljahresbeginn und zum Schulhalbjahr erfolgen. Während der schulfreien Tage bietet die Stadt Schwäbisch Gmünd eine Ferienbetreuung an, die extra gebucht werden muss. 3.3 Verpflegung und Ernährung Es können alle angemeldeten Kinder am Mittagessen teilnehmen. Familien mit sehr geringen Einkommen bekommen über einen Bildungs- und Teilhabeantrag das Mittagessen kostenlos. Die Kinder dürfen in der Betreuung natürlich auch ihr eigenes Vesper essen. Auch hier legen wir Wert darauf, dass möglichst gesunde Vesper mitgegeben werden. Aber gegen einen süßen Nachtisch ist nichts einzuwenden. Ab September 2022 erfolgt die Bestellung und Abrechnung des Essens über das Chipsystem Mensa Max. Dort können Sie als Eltern die Bestellungen und Ihr Gut- haben selbst verwalten. So bekommt Ihr Kind das zu essen, was Sie spätestens eine Woche vorab bestellt haben. Bestellen Sie bitte im Idealfall gemeinsam mit

7 Ihrem Kind zusammen das Essen bzw. in Absprache mit Ihrem Kind, um Enttäuschung beim Kind direkt an der Essensausgabetheke zu vermeiden. Wöchentlich dienstags und donnerstags findet das Mittagessen in der Mensa statt. Die Schüler können zwischen einem Fleisch- oder einem vegetarischen Gericht selbst entscheiden. Dazu gibt es jeweils einen Salat und einen Nachtisch. Dabei wird Wert auf abwechslungsreiche und regionale Kost gelegt, sowie auf individuelle Bedürfnisse (Allergien, Unverträglichkeiten, religiöse Vorgaben, etc.) eingegangen. Die Speisen werden bei uns ansehnlich gerichtet und kindgerecht portioniert. Wichtig sind uns die Einhaltung der Tischmanieren und Regeln beim Essen. Dabei soll trotzdem eine gemütliche familiäre Atmosphäre herrschen. Wir achten stets auf Hygiene und Nachhaltigkeit. Von den Betreuungskräften und den Mitarbeitern der Essensausgabe werden daher regelmäßig Fortbildungen und Schulungen besucht. 3.4. Raumkonzept Die Räume der Schulkindbetreuung befinden sich auf der linken Seite vor dem Haupteingang der Schule (rote Türe). Es gibt einen großen Gruppenraum (ca. 60 qm), in dem die Kernzeitbetreuung stattfindet, und ein Mensaraum (ca.60 qm) mit Lehrküche, in dem zweimal wöchentlich zu den Mittagschultagen ein Mittagessen eingenommen werden kann. Der Gruppenraum ist für die Kinder in vier Bereiche aufgeteilt – Spieleecke, Ruhe-/Leseecke, Bauecke, Kreativecke. Ein offenes Büro der Betreuungs- leitung und Betreuungskräfte befindet sich ebenfalls dort. Vor den Gruppenräumen gibt es auch eine Garderobe. Dort haben die Kinder die Möglichkeit Jacken, Ranzen und sonstige Taschen aufzuhängen und abzustellen. Ein Werkraum kann je nach Anzahl der angemeldeten Kinder zusätzlich als „Stilles Zimmer“ und Rückzugsort mitgenutzt werden.

8 3.5. Personalstruktur Unser Betreuungsteam besteht derzeit aus einer Leitung, vier Betreuungskräften und einer Essenskraft. Die Leitung ist zuständig für die Organisation / Struktur und Abläufe in der Betreuung sowie Mitarbeiterführung. Die vier Betreuungskräfte sind je nach Anzahl der angemeldeten Kinder morgens bzw. an vier oder fünf Nachmittagen im Einsatz. Die Essenskraft ist wöchentlich dienstags und donnerstags für die Küchenabläufe und Essensausgabe in unserer Mensa zuständig. 4. Angebote der Betreuung 4.1 Tagesablauf 7.00 Uhr: Beginn der Betreuung – Ankommen – Freispiel mit kleineren Bastel-/ Malangeboten (Mo + Di) 7.30 Uhr: Aufräumen und Anziehen – die Kinder werden in den Unterricht (Mi - Do) geschickt 8.20 Uhr: 12.10 Uhr: Die ersten Kinder kommen zur Betreuung – Ankommen – Freispiel drinnen oder draußen, Bastel-/Malaktionen, Hausaufgaben können gemacht werden Dienstags und donnerstags können angemeldete Essenskinder klassenweise in der Mensa ein Mittagessen einnehmen. Auch findet an diesen Tagen um 13.45 Uhr Nachmittagsunterricht statt.

9 13.00 Uhr: An ausgewählten Tagen finden AG’s in der Schule statt, zu denen die Kinder geschickt werden Kinder werden abgeholt bzw. dürfen alleine nach Hause gehen 13.45 Uhr Aufräum-, Anzieh- und Abholphase bzw. Kinder werden nach Hause geschickt 14.00 Uhr: Ende der Betreuungszeit 4.2 Lernzeit / Hausaufgabenzeit Bei uns können die Kinder ihre Hausaufgaben freiwillig und eigenständig erledigen. Wir bieten den Kindern, soweit es möglich ist, unsere Hilfe an. Auf Vollständigkeit und Richtigkeit müssen die Hausaufgaben von den Sorgeberechtigten kontrolliert werden. 4.3 AG’s An der Römerschule werden für bestimmte Klassenstufen Musik-, Sport- und Kreativ AG’s angeboten. Die Kinder werden von uns verlässlich dorthin geschickt. 4.4 Spiele und Materialien Unsere Spiele und Materialien werden nach den Bedürfnissen der Kinder und situationsorientiert ausgewählt. Ebenfalls stehen Qualität und umweltfreundliche Herstellung der Materialien im Vordergrund. Für unsere Betreuungskinder stehen folgende Materialien und Spiele zur Verfügung: - Tischspiele, die Spaß und Denkarbeit bereiten - Puzzles für die Ausdauer und Konzentration - Vielseitige Bücher für kurze Verweilpausen - Konstruktions-und Stapelspiele, z.B. Lego, Clicks, Jenga für ein kreatives Spielen

10 - Bewegungsspiele für den Außenbereich, z.B. Seile, Fußball, Stelzen, Tischtennis, Federball, etc., um die Energie raus zu lassen - Holzstifte, Buntstifte, Filzstifte, Scheren, Klebstoff, Papiere verschiedener Arten, Ausmalbilder, Wolle, für die kleinen Künstler Wir legen großen Wert auf einen sachgerechten und wertschätzenden Umgang mit den Spielen und Materialien. 4.5 Freizeitgestaltung Die Kinder haben die Möglichkeit sich selbst Spiele und Materialien für den Innen- und Außenbereich auszuwählen, oder sich angebotenen Aktivitäten der Betreuungskräfte anzuschließen. - verschiedene Bastel-/und Malangebote unter anderem mit ausgefallenen Materialien für Upcycling (Dosen, Gläser, Papierrollen, Plastikbehälter, etc.) – auch passend zu den Jahreszeiten - Kreisspiele, Ballspiele, Rätsel, kooperative Spielrunden (z.B. Twister, Schwedenschach, etc.) 4.6 Jahreskalender Veranstaltungen und Feste finden immer in Kooperation mit der Schule statt. - Einschulungsfeier der Erstklässler - Die neuen Erstklässler werden in den ersten 4 Wochen von den Betreuungskräften persönlich abgeholt - vor den Faschingsferien feiern wir eine kleine Faschingsparty - Abschlussfeier und Verabschiedung der Viertklässler mit einem kleinen Geschenk

11 5. Kooperationen 5.1 …mit der Schule Für eine gute Zusammenarbeit ist es wichtig, dass Schule und Schulkindbetreuung inhaltlich voneinander wissen und aufeinander zugehen. Deshalb streben wir eine kontinuierliche Kooperation mit der Schulleitung und den Lehrkräften unserer Schule an. Dazu gehören Absprachen, wie z.B. die Koordination der AG-Angebote, Beson- derheiten bei den Unterrichtsabläufen und wichtigen Terminen. Ein wichtiges Ziel ist es, gemeinsam geeignete Lösungen zu finden und zu erarbeiten, die zum Wohl des Kindes beitragen. 5.2 …mit den Eltern Der Kontakt zu den Eltern ist uns äußerst wichtig und wir freuen uns sehr, wenn Eltern sich mit ihren Fragen an uns wenden. Auch kurze Tür-und Angelgespräche sind erwünscht. Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit ist, dass Sie uns auch relevante Informationen zukommen lassen, z.B. wer darf unser Kind abholen, Krankmeldung, damit wir das Kind nicht suchen müssen, usw. Darüber hinaus benötigen wir für den Notfall und um mir Ihnen Kontakt aufnehmen zu können immer eine aktuelle Telefonnummer, die in der Betreuung hinterlegt wird. 5.3 …mit dem Träger Von großer Bedeutung ist die Zusammenarbeit mit dem Träger, insbesondere mit unserem Fachamt, dem Amt für Bildung und Sport sowie mit der Abteilungsleitung, der Fachberatung und den verschiedenen Verwaltungsbereichen, wie Personal und IT. Mit der Fachberatung werden pädagogische Themen besprochen oder Fortbildungen abgestimmt. Auch das jährliche Mitarbeitergespräch und regelmäßige Hospitationen vor Ort, gehören zu einer guten Weiterentwicklung in der Schulkindbetreuung und dem Qualitätsmanagement. 5.4 …mit externen Einrichtungen Weitere Kooperationspartner über die Schule: Musikschule, Musikverein Straßdorf, DRK Schwäbisch Gmünd, St. Loreto- Institut für soziale Berufe, KAPS-

12 Kreativ- und Bildungszentrum für Kinder, Teilnahme am Lehrbeauftragen- und Jugendbegleiterprogramm mit wechselnden Angeboten, Klosterbergschule, Sportangebote der Stadt. 6. Qualitätssicherung 6.1 Anwesenheitsliste Eine Anwesenheitsliste der angemeldeten Kinder wird von den Betreuungskräften morgens und mittags geführt, um zu kontrollieren und zu dokumentieren, welche Kinder anwesend sind. 6.2 Vorfälle und Unfälle Die Betreuungskräfte sind verpflichtet, Vorfälle und Unfälle auf dem entsprechen- den Formular zu dokumentieren. Im Einzelfall werden sie der Schulleitung bzw. dem Klassenlehrer und dem Amt für Bildung und Sport, Abteilung Schulische Bildung, sofort gemeldet. Falls ein Arzt konsultiert wird, muss eine Unfallanzeige ausgefüllt werden und über das Sekretariat an die Unfallkasse weitergeleitet werden. Bei Unfällen des Personals im entsprechendem Ausmaß muss ebenfalls eine Unfallanzeige ausgefüllt werden und an das Amt für Bildung und Sport, Abteilung Schulische Bildung, gesendet werden. 6.3 Beschwerdemanagement Sollte es zu Beschwerden kommen, werden diese im Idealfall mit den betreffenden Personen direkt geklärt und nach einer Lösung gesucht. Bei Bedarf können weitere Personen hinzugezogen werden. Alle Beschwerden werden auf einem entsprechenden Formular dokumentiert. 6.4 Partizipation Uns ist es wichtig, dass die Kinder an der Gestaltung des Betreuungsalltags aktiv mit beteiligt sind und eigene Ideen mit einbringen dürfen, z.B. bei der Auswahl der Spieleangebote, Spielbereiche, Mal- und Bastelangebote und Materialien. Für Entscheidungsfindungen und Mitbestimmung werden Möglichkeiten wie eine

13 „Wünschebox“ für die Auswahl des Lieblingsessens oder zur Anschaffung von neuen Spiel- und Bastelmaterialien zur Gestaltung des Betreuungsraums eingesetzt. 6.5 Personal Das Personal der Schulkindbetreuung besteht aus geschulten Fachkräften. Neben einer Grundqualifikation, die in Kooperation mit der Volkshochschule erworben wird, werden diese Kenntnisse in regelmäßigen Abständen wiederholt und vertieft. Pflichtfortbildungen sind ein Erste-Hilfekurs, Schulungen zur Aufsichtsplicht, Datenschutz und zur Kindeswohlgefährdung. Ergänzt werden diese durch freiwillige oder Pflichtfortbildungen zu allen betreuungsrelevanten und pädagogischen Themen. 6.6 Medikamentenvergabe Medikamente können vom Betreuungspersonal nach Abstimmung und Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verabreicht werden. Allerdings können nur medizinisch unvermeidliche und organisatorisch auch durch die Personen- berechtigten bzw. durch das Kind selbst durchführbare Medikamentengaben in der Betreuung erfolgen. (Siehe Leitfaden zur Medikamentenvergabe, Amt für Bildung und Sport). Eine enge und individuelle Zusammenarbeit zwischen den Betreuungskräften und den Personensorgeberechtigten ist in diesem Fall unabdingbar. 7. Öffentlichkeitsarbeit Mit verschiedenen Projekten wird die Öffentlichkeit durch Beiträge im Internet oder den ortsansässigen Zeitungen/Anzeiger über die jeweilige Aktivität informiert. Zudem wird unsere Schulkindbetreuung auf den Webseiten der Römerschule und der Stadt Schwäbisch Gmünd vorgestellt.

14 8. Betreuungs-ABC 8.1 Abholregeln Die Kinder können jederzeit aus der Kernzeitbetreuung abgeholt werden. Die Betreuungskräfte sind allerdings in jedem Fall zu informieren. Auf Wunsch und in Rücksprache mit uns, können Kinder zu bestimmten Zeiten von uns nach Hause geschickt werden. Die Betreuung endet um 14.00 Uhr, eine Übergabe an die Personensorgeberechtigten ist nicht notwendig. 8.2 An- und Abmeldung Das aktuellen Formulare für die Betreuung und Anamnesebogen finden Sie auf der Homepage der Stadt Schwäbisch Gmünd https://www.schwaebisch-gmuend.de/Betreuungsangebote.html Die Personensorgeberechtigten füllen das entsprechende Anmeldeformular aus und geben dieses spätestens vier Wochen nach Schuljahres- oder vor Schulhalbjahresbeginn in der Betreuung oder im Sekretariat der Römerschule ab. Die Abmeldung muss zum Ende des Schuljahres bzw. zum Schulhalbjahr erfolgen. Ansonsten sind Abmeldungen und Änderungen während des Schuljahres nur in dringenden Fällen möglich. 8.3 Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Eintreffen des Kindes in den Betreuungs- räumen der Römerschule und endet um 14.00 Uhr. Eine Übergabe an die Eltern zum Betreuungsende ist nicht notwendig. 8.4 Ausschluss Ein Ausschluss aus der Kernzeitbetreuung ist begründet, wenn zwei aufeinander- folgende Elternbeiträge nicht entrichtet werden oder das Kind wiederholt und in grober Weise gegen die Schul- und Kernzeitregeln bzw. den Anordnungen des Betreuungs-und Aufsichtspersonals verstößt. (siehe Richtlinien für die Teilnahme an den Betreuungsangeboten beim Amt für Bildung und Sport),

15 8.5 Datenschutz Grundsätzlich gelten die bekannten datenschutzrechtlichen Bestimmungen, in denen die Betreuungskräfte im Rahmen ihrer Dienstausübung unterwiesen wurden. Daten von angemeldeten Betreuungskindern werden somit nicht an Dritte weiter- gegeben, unter Verschluss aufbewahrt und nach Abmeldung entsprechend gelöscht bzw. vernichtet. 8.6 Ferienbetreuung Die Ferienbetreuung für alle Grundschulkinder der Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Schwäbisch Gmünd findet ab 5 angemeldeten Kindern zentral in den Räumlichkeiten des Schülerhauses an der Rauchbeinschule, Rauchbeinstraße 6, 73525 Schwäbisch Gmünd an allen Ferien- und Brückentagen statt. Das aktuelle Anmeldeformular ist über die Homepage der Stadt Schwäbisch Gmünd, die Kernzeitbetreuung oder im Sekretariat der Römerschule sowie beim Amt für Bildung und Sport, Abteilung Schulische Bildung erhältlich. 8.7 Gebühren für die Betreuung Die aktuelle Gebührenverordnung ist über die Homepage der Stadt Schwäbisch Gmünd https://www.schwaebisch-gmuend.de/gebuehren-2.html oder über die Kernzeitbetreuung erhältlich. 8.8 Haftung Für den Verlust, die Verwechslung und die Beschädigung von Garderobe sowie sonstigen Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen. Bei mutwilliger Beschädigung des Eigentums der Betreuungseinrichtung bzw. der Außenanlagen durch das Kind, oder wenn das Kind einem anderen Schaden zufügt, haften die jeweiligen Sorgeberechtigten.

16 8.9 Handynutzung der Betreuungskinder Handys und Smartwatches sind an der Römerschule grundsätzlich nicht erlaubt und müssen ggf. lautlos in der Schultasche bleiben. 8.10 Kindeswohlgefährdung Alle Betreuungskräfte werden regelmäßig zum Thema Kindeswohlgefährdung geschult. Verdachtsfälle werden zunächst innerhalb des Teams besprochen und ausführlich dokumentiert. Gegebenenfalls, wird der Klassenlehrer sowie die Schulleitung einbezogen und der Verdachtsfall besprochen. Auch die Fachberatung Schulkindbetreuung beim Amt für Bildung und Sport, Abteilung Schulisch Bildung, wird über das Vorgehen informiert und zur weiteren Klärung einbezogen. Besteht unmittelbare Gefahr für das Leben des Kindes wird sofort das Jugendamt informiert. 8.11 Krankheiten / Kopfläuse Kranke Kinder müssen grundsätzlich zu Hause bleiben, um andere Kinder sowie die Betreuungskräfte nicht anzustecken. Wenn die Krankheit erst im Laufe des Tages zum Vorschein kommt, werden die Eltern informiert und das Kind muss zeitnah aus der Betreuung abgeholt werden. Bei meldepflichtigen Krankheiten, die dem Infektionsschutz (siehe §35 IfSG) unterliegen, sind die Eltern verpflichtet, dies umgehend der Betreuung mitzuteilen, dies gilt auch bei Kopfläusen und Bindehautentzündung. Die Einrichtung darf erst wieder besucht werden, wenn die Krankheit ausgeheilt ist, keine Ansteckungsgefahr mehr besteht und dies von einem Arzt attestiert ist. 8.12 Krankmeldungen Sollte ein Kind die Betreuung nicht besuchen können, sollte es möglichst zeitnah direkt bei der Kernzeitbetreuung telefonisch oder per Mail abgemeldet werden. 8.13 Medikamentenausgabe Medikamente dürfen vom Betreuungspersonal nur mit schriftlicher Bestätigung des behandelten Arztes, sowie der Personensorgeberechtigten verabreicht

17 werden. Nimmt ein Kind das Medikament selbständig, eigenverantwortlich und ohne Hilfe des Betreuungspersonals ein, wird keine schriftliche Bestätigung des Arztes sowie der Eltern benötigt. In diesem Fall genügen der mündliche Hinweis bzw. der schriftliche Hinweis im Aufnahme- und Anamnesebogen, dass das Kind ein Medikament nimmt. 8.14 Unfallversicherung Die Kinder gehören während der Betreuung und auf den unmittelbaren Schulwegen – wie auch während der Schulzeit – dem bei der Unfall- kasse Baden-Württemberg versicherten Personenkreis an. (siehe §2 Abs. 1 Nr. 8b Sozialgesetzbuch VII) Abb.3: Quelle - Zitate Lebensfreude Kinder Stand: November 2024

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