Gesamtelternbeirat Kindertagesstätten
„Wenn Kinder das Humankapital einer Gesellschaft sind — und daran besteht offensichtlich kein Zweifel -, ...dann ist qualifizierte Kinderbetreuung eine zentrale Herausforderung zur Sicherung der eigenen Zukunftsfähigkeit und das gilt auch für unsere Stadt.“
Edgar Schurr
In diesen Worten sehen wir das Selbstverständnis unserer Arbeit und daher beginnt mit ihnen auch die am 04.03.2020 verabschiedete Satzung des Gesamtelternbeirats (GEB).
Aufgaben
- Der Gesamtelternbeirat vertritt die Interessen der Eltern/Erziehungsberechtigten und der Kinder in der Öffentlichkeit und gegenüber dem Träger.
- Die Mitglieder des GEBs sind Ansprechpartner für Eltern, Elternbeiräte und Elterninitiativen, für Träger und kommunale Entscheidungsgremien bei übergreifenden Problemen und grundsätzlichen Fragen, z.B. bei Gebührenfragen, bei der Neueinrichtung und/oder Schließung von Gruppen oder ganzen Einrichtungen, bei Schließ- bzw. Öffnungszeiten, bei Fragen der personellen und sachlichen Ausstattung.
- Der GEB verpflichtet sich, vor Entscheidungen die Elternbeiräte der einzelnen Einrichtungen zu informieren und auf einem gemeinsamen Treffen ein Meinungsbild zu erstellen.
- Der GEB setzt sich mit der Kindertagesstätten-Politik der Stadt Schwäbisch Gmünd auseinander und informiert die Eltern/Erziehungsberechtigten über wichtige Entwicklungen und Entscheidungen.
Ziele
- Der GEB setzt sich dafür ein, in der Öffentlichkeit Verständnis für Fragen der Kindererziehung bzw. des sog. Familienleistungsaufwands aus pädagogischer, logistischer und finanzieller Sicht zu wecken.
- Der GEB setzt sich dafür ein, in der Öffentlichkeit Verständnis für die Arbeit der Kindertagesstätten zu wecken, welche bei der Kindererziehung aktiv Mitwirken und setzt sich in diesem Sinne mit der Qualitätssicherung der Kinderbetreuung auseinander.
- Der GEB will bei Themen wie Bedarfsplanung, Kinderbetreuungsfinanzierung, Gebührenordnung, Betreuungsschlüssel u.a. auf der kommunalen Ebene mitreden.
- Der GEB setzt sich mit der Kindertagesstättenpolitik des Landes, der Kommune und der Träger auseinander und informiert die Elternschaft über wichtige Entwicklungen und Entscheidungen.
Zusammensetzung
Der GEB ist die Vertretung der Eltern(-beiräte) aller Kindertageseinrichtungen (städtischer, kirchlicher und freier Träger) in Schwäbisch Gmünd.
Der Elternbeirat jeder Kindertageseinrichtung entsendet einen Delegierten je Einrichtung in den GEB. Alle Delegierten des GEBs sind stimmberechtigt. Bei Ausscheiden eines Delegierten wird von dem betreffenden Elternbeirat ein neuer Delegierter entsandt.
Kindertageseinrichtungen im Sinne dieser Satzung sind Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte und Familienzentren mit einem Betreuungsangebot im Bereich U3 sowie Ü3.
Die Vollversammlung des GEB wählt aus den Delegierten alle zwei Jahre den Vorstand des GEB. Der Vorstand des GEB vertritt die Beschlüsse gegenüber den Trägern und in der Öffentlichkeit.
Termine
Der GEB tagt mindestens zweimal Jahr.
Zusammenarbeit mit anderen Organisationen
Der GEB Schwäbisch Gmünd arbeitet mit einer Reihe anderer Gremien und Organisationen zusammen und vertritt hier die Interessen von Kindern und Eltern im Raum Schwäbisch Gmünd. So finden z.B. regelmäßige Besprechungen mit der Stadtverwaltung statt.