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Wertermittlungen von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken werden auf schriftlichen Antrag des Eigentümers oder eines sonstigen Berechtigten durch den Gutachterausschuss erstellt.
Der Verkehrswert, das Ergebnis einer Wertermittlung, ist nach § 194 Baugesetzbuch wie folgt definiert: "Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."
Ziel jeder Verkehrswertermittlung ist es damit, einen möglichst marktkonformen Wert eines Grundstücks zu bestimmen. Ein Gutachten setzt sich i.d.R. aus den folgenden Kapiteln zusammen:
Die Berechnungen zur Ermittlung des Verkehrswertes sind nachvollziehbar dargestellt und erläutert. Für die Wertermittlung werden Gebühren fällig.