Auskunft aus dem Melderegister

Das Bundesmeldegesetz (BMG) hat mit dem § 34/34a und 39 BMG die Grundlage für eine effiziente Ausgestaltung des Meldewesens geschaffen und automatisierte Abrufverfahren ermöglicht. Das Meldeportal Baden-Württemberg wird von Komm.One, Anstalt des öffentlichen Rechts, im Auftrag der Kommunen betrieben. Auch unsere Verwaltung ist dem Portal angeschlossen.

Das Meldeportal ermöglicht allen registrierten Behörden sowie privaten Nutzern bundesweite Auskünfte.

Behörden und sonstige öffentliche Verwaltungen, auch Krankenkassen und Kirchen können nach Anmeldung bei diesem Portal einfache Behördenauskünfte über alle verfügbaren Melderegister Deutschlands online abrufen. Verfügbare Daten sind: Vor-  und Nachname, Geburtsdatum, aktuelle Adresse oder Wegzugsanschrift.

Sicherheitsbehörden stehen erweiterte Auskünfte entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung.

Gewerblichen und privaten Anfragern steht das Meldeportal nach § 44 und 49 BMG für die einfache Melderegisterauskunft zur Verfügung. Voraussetzung einer Auskunftserteilung ist die eindeutige Identifikation eines Einwohners. Sofern keine Hinderungsgründe vorliegen (z.B. Auskunftssperre) erhalten sie ggfs. den Hinweis, dass die Person verstorben ist, die aktuellen Namen und die aktuelle, bzw. die letzte bekannte Adresse.

Ihre Vorteile:

  • Ergebnis innerhalb weniger Sekunden
  • Abruf über Browser, keine Softwareinstallation nötig
  • Keine Wartezeit, 24/7 verfügbar

Effektive Kommunalverwaltung
Bitte beachten Sie, dass wir künftig keine schriftlichen Auskünfte mehr erteilen werden.

Portalanmeldung
Am schnellsten erreichen Sie Komm.One, wenn Sie über www.km-meldeportal.de das hinterlegte Kontaktformular verwenden.

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