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Digitaler Bauantrag
Mit dem Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg kann der Bauantrag vollständig digital eingereicht werden.
Antragstellung für Privatpersonen:
Für die Antragstellung als Privatperson wird eine BundID benötigt. Die BundID ist ein von der Bundesregierung angebotenes, zentrales Konto, mit dem digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch genommen werden können. Mehr Informationen zur BundID finden Sie auf der Website des Bundesministeriums.
Antragstellung für die Vertretung eines Unternehmens:
Für die Antragstellung als Unternehmen wird ein Unternehmenskonto benötigt. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer kann ein ELSTER-Konto erstellt werden. Dazu erhält das Unternehmen ein ELSTER-Zertifikat, mit dem sich Vertreter des Unternehmens anmelden können. Weitere Informationen zum ELSTER-Konto.
Die einreichende Person ist die alleinige Ansprechperson im gesamten Verfahren.
Alle Nachrichten, auch die Bescheide und Gebührenfestsetzungen, können ausschließlich von der einreichenden Person gelesen und beantwortet werden. Falls Sie als Bauherrschaft die Nachrichten erhalten möchten, müssen Sie den Antrag selbst einreichen. Im Falle der Einreichung durch den Entwurfsverfasser oder sonstigen Vertreter, wird eine Empfangsvollmacht benötigt. Dasselbe gilt für Bauherrengemeinschaften, die einen Vertreter zu bestellen haben.
Anforderungen an die Antragsunterlagen:
- Die Bauvorlagen sind ausschließlich im archivfähigen PDF/A-1a-Format einzureichen.
- Jede Bauvorlage muss als Einzeldatei eingereicht werden. Bauzeichnungen dürfen nicht als mehrseitiges Dokument zusammengefasst werden.
- Der Dateiname sollte selbsterklärend sein. Die Verwendung von gängigen oder leicht verständlichen Abkürzungen ist möglich.
- Bei Nachreichungen ist auf ein aktuelles Datum zu achten.
- Die Dokumente sind in Leserichtung hochzuladen.
- Es ist bei Planunterlagen auf den korrekten Maßstab zu achten. Planunterlagen können nur bearbeitet werden, wenn der korrekte Maßstab angegeben wurde.
- Die Bearbeitungsrechte dürfen nicht eingeschränkt sein.
- Es ist ein aus sich heraus verständlicher Vorgangstitel für das Bauvorhaben zu verwenden.
Vordrucke des Landes Baden-Württemberg:
Falls die Vordrucke im Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg nicht über die angegeben Links abrufbar sind, können diese auch über die Website des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen heruntergeladen werden.