Eheschließung im Ausland

Grundsätzlich werden in Deutschland auch Ehen anerkannt, die im Ausland geschlossen wurden, soweit die Eheschließung in der für das jeweilige Land vorgeschriebenen Form und durch die dort zuständige Stelle durchgeführt wurde.

Sie sollten sich jedoch rechtzeitig darüber informieren, welche Unterlagen Sie zur Eheschließung vorlegen müssen. Diese Information erhalten Sie bei der Stelle, bei der die Eheschließung vorgenommen werden soll oder auch evtl. bei der deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Land bzw. der Botschaft des betreffenden Landes in Deutschland.

Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, müssen bei bestimmten Staaten ein „Ehefähigkeitszeugnis“ (siehe unten) vorlegen. Die Frage, ob ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen ist, klären Sie bitte mit der Auslandsvertretung des jeweils in Frage kommenden Eheschließungsstaates. Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen Sie die gleichen Unterlagen, wie wenn Sie hier heiraten wollen.

Die ausländische Heiratsurkunde sollten Sie möglichst durch die Deutsche Botschaft oder das Deutsche Generalkonsulat im jeweiligen Land mit einer „Legalisation“ versehen lassen, je nach Land genügt auch eine sogenannte „Apostille“ (Überbeglaubigung) durch die dort zuständige Behörde.

Nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland sollten Sie mit Ihrer Heiratsurkunde bei Ihrem Wohnsitzstandesamt vorsprechen. Hier besteht zum einen die Möglichkeit, Namenserklärungen abzugeben, da im Ausland häufig nicht die nach deutschem Recht vorgesehenen Möglichkeiten zur Namensführung in der Ehe bestehen. Zum anderen können Sie bei ihrem Wohnsitzstandesamt in Deutschland ihre im Ausland geschlossene Ehe nachbeurkunden lassen.

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Für Deutsche die im Ausland heiraten möchten wird oftmals in vielen Staaten (z.B. Italien Österreich, Schweiz, etc.) die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses verlangt. Dieses Ehefähigkeitszeugnis kann Ihnen Ihr Wohnsitzstandesamt ausstellen. Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses sind die gleichen Unterlagen vorzulegen, wie wenn Sie hier heiraten wollen. Die Gebühr für die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses beträgt 40,00 €.

Die Frage, ob ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen ist, sollten Sie mit der Auslandsvertretung bzw. dem Standesamt, wo die Eheschließung stattfinden soll, abklären.

Die Gebühr für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beträgt 65,00 Euro, sofern beide Antragsteller deutsch sind, ansonsten 110,00 Euro.

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