Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan umfasst das Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Gmünd/Waldstetten und den Gemarkungen von Schwäbisch Gmünd und Waldstetten.

Der Flächennutzungsplan, kurz FNP, ist ein Planungsinstrument der Bauleitplanung. Die Inhalte des Flächennutzungsplans, das entsprechende Aufstellungsverfahren und seine rechtlichen Folgewirkungen sind im Baugesetzbuch verankert.

Der Flächennutzungsplan wird von der jeweiligen Gemeinde aufgestellt und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet in ihren Grundzügen dar. Der Plan trifft Aussagen über die bestehenden sowie über die beabsichtigten zukünftigen Bodennutzungen, also die Verteilung und Zuordnung von Wohn-, Gewerbe-, Frei- und Sonderflächen sowie über Straßen- Bahn- und sonstigen Flächen.

Der FNP soll nicht nur die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde beachten, sondern auch die Vorgaben der überörtlichen Planung berücksichtigen, insbesondere die der Regional- und Landesplanung.

Im zweistufigen System der Bauleitplanung steht der Flächennutzungsplan auf Stufe 1 für die vorbereitende Bauleitplanung. Sämtliche nachfolgende Planungen und Maßnahmen innerhalb des Stadtgebietes gründen auf dem Inhalt des Flächennutzungsplans. So auch der Bebauungsplan welcher als verbindlicher Bauleitplan die 2. Stufe bildet und als rechtsverbindliche Satzung erlassen wird.

Flächennutzungsplan 2035

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 22.05.2025 die Genehmigung für den Flächennutzungsplan 2035 erteilt. Seit dem 03.07.2025 ist der Flächennutzungsplan 2035 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Gmünd – Waldstetten wirksam.

Unterlagen Flächennutzungsplan
Unterlagen Landschaftsplan
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