Gebühren

Wie viel kostet die Betreuung?
Im Rahmen der Ganztagsschule ist die Betreuung ab Beginn des Unterrichts bis Schulschluss kostenfrei. Vor dem Unterricht wird in der Zeit von 7.00 Uhr bis Schulbeginn eine Frühbetreuung angeboten. Nach Schulschluss, kann ein zusätzliches kostenpflichtiges Betreuungsangebot bis 17.00 Uhr bzw.17.30 Uhr gebucht werden.
Die Kernzeitbetreuung (an Halbtagsgrundschulen) ist kostenpflichtig. Diese Angebote können die Kinder vor dem Unterricht und nach Unterrichtsende in Anspruch nehmen.
Die Elternbeiträge werden wie folgt festgesetzt und werden für 11 Monate im Jahr erhoben (Ferienmonat August ist beitragsfrei):

1. Regelbetrag              
  1. Kind 2. Kind* 3. Kind*        
  Euro Euro Euro        
vor der Schule              
5 Tage 40 34 29        
4 Tage 34 30 25        
3 Tage 27 23 19        
2 Tage 19 16 13        
1 Tag 12 9 8        
               
1. Regelbetrag              
  1. Kind 2. Kind* 3. Kind*        
  Euro Euro Euro        
nach der Schule              
5 Tage 40 34 29        
4 Tage 34 30 25        
3 Tage 27 23 19        
2 Tage 19 16 13        
1 Tag 12 9 8        

* Geschwisterkind, welches ebenfalls zur kommunalen Schulkindbetreuung in der Trägerschaft der Stadt Schwäbisch Gmünd angemeldet ist.

Ist das Essen im Preis inbegriffen?
Nein, das Essen wird extra berechnet.
An allen Schulen, ist das Abrechnungs- und Bestellsystem MensaMax eingerichtet und es werden Einzelabrechnungen getätigt. Für das Essen der Grundschüler fallen 4,00 €, für Sekundarschüler 4,30 € und für Lehrer 5,00 € an. Dazu gibt es ein gesondertes Informationsschreiben.

Gibt es vergünstigte Preise?
Familien mit sehr niedrigem Einkommen können über Ihre Leistungsstellen Hilfe bekommen.
- Eine komplette Übernahme der Betreuungskosten kann über die Wirtschaftliche Jugendhilfe (nach SGB VIII) beim Landratsamt/Jugendamt, Haußmannstraße 29, 73525 Schwäbisch Gmünd, beantragt werden.
- Für das Essen kann der Bezugspreis über Bildungs- und Teilhabeleistungen komplett von der Leistungsstelle übernommen werden. Hierfür muss entsprechend ein Antrag bei der zuständigen Stelle (Jobcenter, Wohngeldstelle…) gestellt werden.

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