Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen, Benutzungsordnung sowie Gebührenverzeichnis
Montag bis Mittwoch
08:00 - 12:00 und 14:30 - 16:30
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:30 - 18:00
Freitag
08:00 - 12:00
Für den Besuch der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in Schwäbisch Gmünd werden Elternbeiträge erhoben, die u.a. von der jeweiligen Betreuungsform, der Öffnungszeit und dem Alter des Kindes abhängig sind.
Der Kindergarten- bzw. Krippen-Elternbeitrag fällt monatlich an. Ein Kindergartenjahr hat bei allen kommunalen und kirchlichen Trägern sowie bei den allermeisten freien bzw. privaten Trägern elf Beitragsmonate. Der Monat August ist beitragsfrei. Bei Einrichtungen ohne Schließtage werden 12 Monatsbeiträge berechnet. Das Kindergartenjahr beginnt regelmäßig im September. Anmeldungen bzw. Platzvergaben sind während des laufenden Kindergartenjahres möglich.
Die Elternbeiträge sind nach Anzahl der Kinder in der Familie, die unter 18 Jahre alt und im selben Haushalt der Eltern wohnhaft sind, abgestuft.
In allen städtischen Kindertagesstätten gilt ein einheitlicher Verpflegungskostenbeitrag für die Verpflegung mit warmen Mahlzeiten:
1 x Essen pro Woche 19 € monatlich
2 x Essen pro Woche 38 € monatlich
3 x Essen pro Woche 57 € monatlich
4 x Essen pro Woche 76 € monatlich
5 x Essen pro Woche 95 € monatlich
Zur Information sind nachstehend die derzeit gültige Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Stadt Schwäbisch Gmünd und das Gebührenverzeichnis aufgeführt.