Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss ist ein selbständiges und unabhängiges Gremium zur Ermittlung von Grundstückswerten. Dieses Gremium setzt sich aus Sachverständigen der Bereiche Bauwesen, Immobilienwirtschaft, Finanzwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Vermessungswesen und anderen Fachbereichen zusammen. Der Gutachterausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und weiteren Gutachtern, die ehrenamtlich tätig sind.

Aus dem einstmaligen Gutachterausschuss Schwäbisch Gmünd wurde der gemeinsame Gutachterausschuss Schwäbisch Gmünd mit nunmehr 19 Kommunen:

Historie:

  • 01.07.2016 Zusammenschluss mit der Gemeinde Waldstetten (Grundlage: vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft)
  • 01.07.2020 Stadt Lorch
    Gemeinden Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen
    (ehemals Gutachterausschuss Leintal-Frickenhofer Höhe)
  • 01.10.2021 Stadt Heubach; Gemeinden Bartholomä, Böbingen,
    Heuchlingen und Mögglingen (ehemals Gutachterausschuss Rosenstein)
  • 01.05.2022 Gemeinden Durlangen, Mutlangen, Ruppertshofen, Spraitbach und Täferrot

Die rechtliche Grundlage der letzten Zusammenschlüsse findet sich in der am 10.10.2017 in Kraft getretenen Novellierung der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg (GuAVO), welche Städten und Gemeinden Zusammenschlüsse im Bereich der Gutachterausschüsse von aneinandergrenzenden Kommunen innerhalb eines Landkreises ermöglicht. Dadurch soll die Schaffung von leistungsfähigen Einheiten erreicht werden, die in der Lage sind, alle gesetzlich geforderten Daten zu ermitteln und zu veröffentlichen.

Der aktuelle Gutachterausschuss setzt sich aus den Gutachtern der beteiligten Kommunen zusammen, besteht aus derzeit 64 Mitgliedern und ist noch bis zum 28. April 2027 bestellt. Der Vorsitzende ist Bernd Maier.
Für die Erledigung seiner Aufgaben nutzt der Gutachterausschuss die Dienste einer Geschäftsstelle. Diese ist in Schwäbisch Gmünd beim Amt für Stadtentwicklung eingerichtet.

Bei der Erstattung von Gutachten und bei der Ermittlung der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten wird der Gutachterausschuss in der Regel in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und zwei weiteren Gutachtern tätig. Zusätzlich ist noch ein Vertreter der Geschäftsstelle anwesend.

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