Innenentwicklung

Das Thema Innenentwicklung gewinnt seit den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung.

Insbesondere die Anforderungen und Hintergründe des demographischen Wandels, der Klimaveränderung und der Energiewende, sind Gründe für diese Entwicklung. Deshalb sind Städte und Gemeinden aufgefordert, im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung, auf den Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ zu setzen.

Der Begriff Innenentwicklung beschreibt dabei neben der gezielten Nutzung von unbebauten Flächen (z.B. Baulücken innerhalb der Ortskerne) auch die Aktivierung von Nachverdichtungspotenzialen. Diese Potenziale bestehen oftmals in der Möglichkeit, vorhandene Gebäude durch Aufstockungen oder Umbauten effizienter zu nutzen.

Die Stadt Schwäbisch Gmünd widmet sich der Innenentwicklung unter anderem mit Hilfe des Förderprogramm „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)“ des Landes Baden-Württemberg.

ELR zielt auf die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer ab. Schwerpunktmäßig sollen Hilfen bei der Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (z. B. Dorfgemeinschaftshäuser) angeboten werden. Projektträger und Zuwendungsempfänger können somit sowohl Kommunen, als auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

ELR Jahresprogramm 2026

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Ausschreibung Jahresprogramm 2026

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2026 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 23. Mai 2025 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

Das ELR

Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2026 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.

Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (in der Regel ist dies der Baustoff Holz) besteht.

Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen max. 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2026 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.

CO2-Speicherzuschlag

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann einen Förderzuschlag von 5 % auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen der EU möglich ist.

Antragsverfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.

Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 29.08.2025 bei der Gemeinde vorliegen.

Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Frau Poulios, Tel. 07171 603-6101, E-Mail: mona.poulios@schwaebisch-gmuend.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.

Das MLR entscheidet im Frühjahr 2026 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2026 zu beginnen.

Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/

Schwäbisch Gmünd, 26.05.2025

 

STÄDTEBAULICHER RAHMENPLAN „WETZGAU MITTE“

Der Stadtteil Rehnenhof-Wetzgau grenzt unmittelbar nördlich an die Innenstadt an und hat rund 4.000 Einwohner. Dort beabsichtigt die Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd gemeinsam mit der Bürgerschaft das Gebiet rund um „Wetzgau-Mitte“ und die dortige St. Colomankirche weiterzuentwickeln.

Es handelt sich dabei um den ursprünglichen Ortskern Wetzgaus. Das Areal war in der Vergangenheit stark von Landwirtschaft geprägt - miteinher ging der Bau von großen Stallungen und Scheunen. Heutzutage stellt sich die Situation deutlich anders dar. Keiner der damals zahlreichen landwirtschaftlichen Betriebe ist noch aktiv. Zudem hat sich auch das Umfeld rund um den Dorfkern stark verändert. Während im Westen, Norden und Osten zahlreiche Siedlungserweiterungen aus unterschiedlichen Jahrzehnten teilweise unmittelbar an „Wetzgau-Mitte“ angrenzen, wurde im Rahmen der Landesgartenschau 2014 die südlich angrenzende Hochfläche zum Landschaftspark umgestaltet und damit der ganze Stadtteil deutlich aufgewertet.

Um diesen unterschiedlichen Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung tragen zu können, sollen planerische Ziele zur Erhaltung eines vitalen, lebenswerten und charakterstarken Ortskerns erarbeitet werden. Dazu wurde das Büro ZOLL ARCHITEKTEN STADTPLANER GMBH aus Stuttgart beauftragt gemeinsam mit dem Ortschaftsrat und den Bürgern Ideen zu entwickeln. Das am 22. April 2022 in der Öffentlichkeit vorgestellt Konzept kann hier aufgerufen werden.

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