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Die Kommunen Schwäbisch Gmünd, Lorch, Mutlangen und Waldstetten, sowie die Mitgliedskommunen des Gemeindeverwaltungsverbands Leintal - Frickenhofer Höhe (Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen) und die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein (Bartholomä, Böbingen/Rems, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen) haben in enger Kooperation auf der Grundlage einer repräsentativen Umfrage einen gemeinsamen Mietspiegel erstellt. Er basiert auf 1.240 Datensätzen, die von Februar bis März 2022 bei zufällig ausgewählten mietspiegelrelevanten Haushalten schriftlich erhoben wurden. An der Erstellung des Mietspiegels hat ein begleitender Arbeitskreis aus lokalen Wohnungsmarktexperten mitgewirkt.
Mit der Konzeption des Mietspiegels und der Auswertung der Daten war das EMA-Institut beauftragt. Die repräsentative Datenerhebung wurde von der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd mit Unterstützung des EMA-Instituts organisiert. Das dem Mietspiegel zugrundeliegende regressionsanalytische Auswertungsverfahren ermöglicht detaillierte und statistisch abgesicherte Ergebnisse für den freien Mietwohnungsmarkt in den Gebieten der beteiligten Kommunen.
Für den Zeitraum 2024 bis 2026 wurde die vom Gesetzgeber geforderte Fortschreibung nach zwei Jahren vorgenommen.
Der Mietspiegel für den Zeitraum 2024 bis 2026 wurde mit Hilfe einer reduzierten Stichprobenerhebung an die aktuelle Marktentwicklung angepasst. Der Mietspiegel 2022 sowie seine Fortschreibung 2024 wurden durch das EMA-Institut für empirische Marktanalysen erarbeitet.
Der Mietspiegel in der vorliegenden Form wurde im Vorfeld in allen beteiligten Gemeinden als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Er tritt rückwirkend am 1. Juli 2024 in Kraft mit einer Gültigkeit von zwei Jahren und wird zum 01. Dezember 2024 veröffentlicht.
Die Onlinemietrechner der beteiligten Kommunen finden Sie auf der jeweiligen Website.
Den Onlinemietrechner der Stadt Schwäbisch Gmünd können Sie unter folgendem Link anwenden:
Der Mietspiegel in der vorliegenden Form wurde im Vorfeld in allen beteiligten Gemeinden als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Er tritt rückwirkend am 1. Juli 2024 in Kraft mit einer Gültigkeit von zwei Jahren und wird zum 01. Dezember 2024 veröffentlicht.