Verfahrensfreie Bauvorhaben

Wollen Sie ein Gartenhaus, ein Gewächshaus oder eine Terrassenüberdachung bauen? Dann müssen Sie in der Regel kein Genehmigungsverfahren durchlaufen.

Folgende Bauvorhaben sind ebenfalls verfahrensfrei:

  • Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40 m³, im Außenbereich bis 20 m³ Bruttorauminhalt (Achtung: gilt nicht bei Bauverboten, Natur- und Landschaftsschutzgebieten)
  • Vorbauten ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich bis 40 Kubikmeter Bruttorauminhalt (nicht im Bauverbot)
  • Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 Quadratmeter Grundfläche (nicht im Bauverbot)
  • Außenwandverkleidungen einschließlich Maßnahmen der Wärmedämmung, ausgenommen bei Hochhäusern, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen
  • Anlagen zur fotovoltaischen und thermischen Solarnutzung auf oder an Gebäuden sowie eine damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt des Gebäudes; gebäudeunabhängig nur bis 3 m Höhe und einer Gesamtlänge bis 9 m
  • Öffnungen in Außenwänden und Dächern von Wohngebäuden und Wohnungen wie z.B. Fenster, soweit die Abstandsvorschriften eingehalten sind.

Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass auch die verfahrensfreien Vorhaben ebenso wie die verfahrenspflichtigen Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen müssen. Beispielsweise müssen Brandschutzvorschriften oder die Bestimmungen bezüglich der Abstandsflächen beachtet werden. Es ist auch möglich, dass Festsetzungen des Bebauungsplanes (Bauverbot), Vorschriften der Landesbauordnung, Denkmalschutzbestimmungen, Wasserschutz- und Landschaftsschutzgebietsbestimmungen oder sonstige Vorschriften dem Bauvorhaben entgegenstehen.

Sie sind als Bauherr dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Befreiungen oder Genehmigungen von den jeweils zuständigen Behörden vorliegen. Im Zweifelsfall ist es daher besser, sich vorher an das Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Bauordnung und Baurecht zu wenden.

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