Änderungen der Lebensumstände
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert beziehungsweise verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, unverzüglich mitzuteilen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, muss die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.
Gesetzeskonkurrenz bei Studenten und Auszubildenden
Es besteht kein Wohngeldanspruch, wenn alle Haushaltsmitglieder dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG bzw. BAB haben oder Ihnen im Falle Ihres Antrages dem Grunde nach zustehen würden. Ausführliche Informationen zum Wohngeld kann Ihnen im Zweifel die Wohngeldbehörde erteilen.
Kinderzuschlag
Wenn Sie Wohngeld beziehen, können Sie Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben. Informationen dazu erhalten Sie beim Landratsamt Ostalbkreis, Soziales.
Wenn Sie im Bezug von Wohngeld stehen und Kindergeld erhalten, besteht eventuell auch ein Anspruch auf Kinderzuschlag. Ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben, können Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen und den Antrag direkt online stellen.
Online-KiZ-Lotse der Familienkasse
Weiterführende Informationen
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Wohngeldbehörde der Stadt Schwäbisch Gmünd. Zudem stellt Ihnen u. a. das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf seiner Internetseite noch weitere Informationen zur Verfügung.
Internetseite des Bundesministeriums.