Aktuell kann es beim Bürgerbüro mit Wartezeiten von bis zu 2 Stunden kommen.
Bei sehr starkem Besucheraufkommen und damit verbundenen längeren Warte- und Bearbeitungszeiten, muss regelmäßig schon vor der Schließzeit (Mo, Di, Mi, Fr 16.45 Uhr, Do 17.45 Uhr) die Ausgabe der Wartemarken gesperrt werden. Ohne Wartemarke kann eine Bearbeitung an diesem Tag nicht garantiert werden. Bitte nutzen Sie deshalb auch die Online-Terminvereinbarung.
Parkausweis für Schwerbehinderte
Blauer Schwerbehindertenparkausweise
Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterung für Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie (fehlende Arme und Hände), Phokomelie (verkürzte Arme) und Blinde
Menschen mit den Merkzeichen aG oder Bl und 80 % Grad der Behinderung können im Bürgerbüro einen blauen Schwerbehindertenparkausweis beantragen. Fehlt auf dem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG oder Bl ist eine Erteilung der Parkerlaubnis nur möglich, wenn entweder eine beidseitige Amelie oder Phokomelie (siehe oben) vorliegt.
Bearbeitungszeit: sofort
Gebühr: gebührenfrei
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Schwerbehindertenausweise
- 1 Lichtbild
Orangener Parkausweis – aG-Light
Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
Ein Antrag auf einen aG-Light-Parkausweis kann nur gestellt werden, wenn eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“) oder Blindheit („Bl“) im Sinne des Schwerbehindertengesetzes nicht vorliegt.
Folgenden Voraussetzungen müssen für die Antragstellung vorliegen:
1. ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein infolge Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie die Merkzeichen „G“ und „B“.
2. ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein infolge Funktionsstörungen der unteren Gliedmaße (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 infolge Funktionsstörung des Herzens oder der Atmungsorgane sowie das Merkzeichen „G“ und „B“.
3. Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt.
4. ein künstlicher Darmausgang und zugleich eine künstliche Harnableitung mit einem Grad der Behinderung hierfür von wenigstens 70.
Bearbeitungszeit:
Die Antragsstellung erfolgt über eine Antragsformular (Formular im Bürgerbüro erhältlich), sowie eine Beilblatt. Diese Unterlagen werden an das Landratsamt Ostalbkreis in Aalen gesandt.
Die Bearbeitungszeit beim Landratsamt Ostalbkreis erfragen Sie bitte direkt dort.
Gebühr: gebührenfrei
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Schwerbehindertenausweise
Wichtig:
Wenn die Ziffer 1 oder 2 zutreffen, müssen beide Merkzeichen „G“ und „B“ im Schwerbehindertenausweis eingetragen sein
Sind die Merkzeichen nicht eingetragen oder der Grad der Behinderung (GdB) niedriger wie in der obigen Aufzählung, ist erst ein Änderungsantrag bezüglich der Einstufung des GdB und / oder der Merkzeichen erforderlich.