Hier finden Sie eine Übersicht über freie Bauplätze.
Montag bis Mittwoch
08:00 - 12:00 und 14:30 - 16:30
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:30 - 18:00
Freitag
08:00 - 12:00
Unter dem Begriff „Liegenschaft“ versteht man ein „unbewegliches Sachgut“, oder auch: ein Grundstück. Die kommunale Einrichtung, die sich um Grundstücksangelegenheiten kümmert, wird allgemein als Liegenschaftsamt bezeichnet. Bei der Stadt Schwäbisch Gmünd ist dies das Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Liegenschaften, Bodenmanagement und Bauplatzmanagement.
Verwaltet werden hier unbebaute Grundstücke, die sich im Besitz bzw. Eigentum der Stadt befinden. Hierzu zählt bspw. auch der Kauf und Verkauf bzw. die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken.
Der Kauf und Verkauf von Grundstücken oder die Durchführung grundstücksgleicher Rechte (bspw. Geh- und Fahrrechte, Erbbaurechte, u.a.) müssen in einem schriftlichen Vertrag vor einem Notar beurkundet werden, sodass die neuen Rechte und Verhältnisse in das Grundbuch überführt werden können.
Das Bauplatzmanagement kümmert sich speziell um den Verkauf von städtischen Wohnbauplätzen in den neu erschlossenen Wohnbaugebieten und berät über die künftige Wohnbauentwicklung in unseren 11 Stadtteilen.