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08:00 - 12:00 und 14:30 - 18:00
Wohngeld Plus
Mit dem Wohngeld Plus hat der Bund im Jahr 2023 eine umfassende Wohngeldreform auf den Weg gebracht. Aufgrund der seither gestiegenen Mieten und Preise wurde das Wohngeld Plus zum 1. Januar 2025 angepasst, so dass viele Haushalte ein höheres Wohngeld als bisher beziehen können.
Hinweis: Die hier angegebenen Informationen gelten nur für Wohnraum in Schwäbisch Gmünd einschließlich aller Teilorte.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld für einen Wohnraum in Schwäbisch Gmünd erhalten, hängt ab von
- der Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts
- der Anzahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Personen
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Es gelten Höchstgrenzen für das Einkommen und die zuschussfähige Miete beziehungsweise Belastung bei selbst genutztem Wohneigentum.
Beispiele für Einkommensgrenzen - Aufstellung zu berücksichtigendes Gesamteinkommen
Kein Wohngeld erhalten Empfängerinnen und Empfänger folgender Transferleistungen:
- Bürgergeld (SGB II)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung („Sozialhilfe“, SGB XII)
- Übergangsgeld und Verletztengeld jeweils in Höhe des Bürgergeldes, auch bei Vorschüssen und Abschlagszahlungen auf Übergangs- oder Verletztengeld
- Zuschüsse zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft für Auszubildende und Studierende
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere Hilfen in einer stationären Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
- Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinder- und Jugendhilfe, wenn im Haushalt ausschließlich Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistungen leben
Ausnahmen:
- Sie erhalten die Transferleistung ausschließlich als Darlehen oder die Transferleistung wurde abgelehnt, entzogen oder versagt.
- Sie wechseln vom Bezug einer Transferleistung in das Wohngeld.
- Personen, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und daher bei der Berechnung der Transferleistung berücksichtigt worden sind.
Wohngeld können Sie frühestens ab dem Monat erhalten, in dem Ihr Antrag eingeht.
Wohngeld erhalten Sie in der Regel für zwölf Monate. Im Einzelfall kann dieser Zeitraum länger oder kürzer sein. Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiter beziehen, müssen Sie es neu beantragen. Einen Antrag auf Weiterleistung können Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes stellen.
Änderungen der Lebensumstände
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert beziehungsweise verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, unverzüglich mitzuteilen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, muss die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.
Gesetzeskonkurrenz bei Studenten und Auszubildenden
Es besteht kein Wohngeldanspruch, wenn alle Haushaltsmitglieder dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG bzw. BAB haben oder Ihnen im Falle Ihres Antrages dem Grunde nach zustehen würden. Ausführliche Informationen zum Wohngeld kann Ihnen im Zweifel die Wohngeldbehörde erteilen.
Kinderzuschlag
Wenn Sie Wohngeld beziehen, können Sie Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben. Informationen dazu erhalten Sie beim Landratsamt Ostalbkreis, Soziales.
Wenn Sie im Bezug von Wohngeld stehen und Kindergeld erhalten, besteht eventuell auch ein Anspruch auf Kinderzuschlag. Ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben, können Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen und den Antrag direkt online stellen.
Online-KiZ-Lotse der Familienkasse
Weiterführende Informationen
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Wohngeldbehörde der Stadt Schwäbisch Gmünd. Zudem stellt Ihnen u. a. das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf seiner Internetseite noch weitere Informationen zur Verfügung.
Internetseite des Bundesministeriums.
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Wohngeldverordnung (WoGV)
- Wohngeldverwaltungsvorschrift (WoGVwV)
- Wohngeldgesetz-Ausführungsgesetz (WoGGAG BW)
Online-Service
Sie können Erst‐ oder Weiterleistungsanträge für Wohngeld in Form eines Mietzuschusses bequem online – auch mit Ihrem Smartphone oder Tablet - beantragen. Voraussetzung ist, dass es sich um Wohnraum in Schwäbisch Gmünd handelt.
Hinweise zur Onlineantragstellung
Sie geben Ihre Daten auf der Plattform des Serviceportals des Landes Baden‐Württemberg ein: Serviceportal Service-BW
Für die Antragstellung müssen Sie, sofern noch nicht vorhanden, auf dem Serviceportal ein persönliches Servicekonto einrichten. Damit können Sie Ihren Antrag starten, bearbeiten, zwischenspeichern und auch abschicken. Für die Verarbeitung Ihrer Daten im Servicekonto ist das Innenministerium Baden‐Württemberg verantwortlich.
Sie können einen Online-Termin bei uns buchen.
Online-Terminbuchung
Unsere Termine stehen Ihnen zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag + Mittwoch:
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Nachname A-K |
Nachname L-Z |
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8.40 – 9.00 Uhr |
8.10 – 8.30 Uhr |
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9.40 – 10.00 Uhr |
9.10 – 9.30 Uhr |
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10.40 – 11.00 Uhr |
10.10 – 10.30 Uhr |
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11.40 – 12.00 Uhr |
11.10 – 11.30 Uhr |
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14.40 – 15.00 Uhr |
14.10 – 14.30 Uhr |
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15.40 – 16.00 Uhr |
15.10 – 15.30 Uhr |
Dienstag: für Publikumsverkehr geschlossen
Donnerstag: offener Sprechstundentag 08.00-12.00 Uhr und 14.30-18.00 Uhr
Freitag:
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Nachname A-K |
Nachname L-Z |
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8.40 – 9.00 Uhr |
8.10 – 8.30 Uhr |
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9.40 – 10.00 Uhr |
9.10 – 9.30 Uhr |
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10.40 – 11.00 Uhr |
10.10 – 10.30 Uhr |
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11.40 – 12.00 Uhr |
11.10 – 11.30 Uhr |
In dringenden Fällen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter: 07171/603-5420.
Bitte beachten Sie, dass eine Vorsprache, außer donnerstags, nur mit Termin möglich ist.
Termine können auch telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Die Abgabe von Unterlagen ist durch Einwurf in den Postkasten im Eingangsbereich des Rathauses (Marktplatz 1) weiterhin ohne Termin möglich. Sie können uns Unterlagen auch gerne per E-Mail (wohngeldbehoerde@schwaebisch-gmuend.de) oder auf dem Postweg zukommen lassen.
Für die Zustellung von großen oder besonders schützenswerten Dateien, benutzen Sie bitte folgenden Link:
Digitale Postbox der Wohngeldbehörde
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Das Wohngeld Plus bringt viele Änderungen mit sich. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Ihre tatsächlichen individuellen Heizkosten, also auch die Heizkostennachzahlung, werden im bisherigen Wohngeld, aber auch beim Wohngeld Plus, nicht berücksichtigt.
Ich bin zwischen 15 und 65 Jahre alt und erwerbsfähig: Sie können gegebenenfalls einen Anspruch beim Jobcenter haben. Informationen hierzu erhalten Sie beim Jobcenter Ostalbkreis, Bahnhofplatz 1, 73525 Schwäbisch Gmünd.
Ich bin über 65 Jahre alt oder erwerbsunfähig: Sie können gegebenenfalls einen Anspruch beim Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Soziales, haben. Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung erhalten Sie vom Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Soziales, Soziale Hilfen Schwäbisch Gmünd, Haußmannstr. 29, 73525 Schwäbisch Gmünd.
Für eine erste, sehr grobe Einschätzung, ob sich unter Berücksichtigung Ihres Brutto-Einkommens bei einem Verdiener ein Wohngeldanspruch ergibt, können Sie sich die untenstehende Aufstellung mit Beispielen für Einkommensgrenzen anschauen.
Beispiele für Einkommensgrenzen - Aufstellung zu berücksichtigendes Gesamteinkommen
Oder aber sie wählen die Möglichkeit einen möglichen Wohngeldanspruch unter Berücksichtigung der Einkommen aller Haushaltsmitglieder und der eigenen Miete unverbindlich mit dem nachfolgenden Wohngeldrechner zu prüfen.
Wohngeldrechner des Lands Baden-Württemberg
Für eine etwas genauere Einkommensermittlung empfehlen wir Ihnen auch den Wohngeldrechner der Stadt Berlin.
Bitte wählen Sie bei Bundesland „Baden‐Württemberg“ und bei Stadt „Schwäbisch Gmünd“ aus.
Die wichtigsten Informationen haben wir Ihnen unter den Punkten Formulare, Fristen und Voraussetzungen zusammengefasst.
Sofern Sie für Wohnraum in Schwäbisch Gmünd erstmals Wohngeld in Form eines Mietzuschusses oder die Weiterleistung eines Mietzuschusses beantragen möchten, können Sie den Antrag bequem online auch mit Ihrem Smartphone oder Tablet, stellen.
Sofern Sie keinen Online‐Antrag stellen möchten und für alle anderen Antragsarten (Erhöhungsanträge oder alle Anträge auf Lastenzuschuss für Eigentümer) beantragen Sie Wohngeld bitte weiterhin auf postalischem Wege an folgende Anschrift: Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd, Amt für Familie und Soziales, Wohngeldbehörde, Marktplatz 1, 73525 Schwäbisch Gmünd, per FTAPI oder per Mail an wohngeldbehoerde@schwaebisch-gmuend.de.
Per FTAPI, E‐Mail oder auf postalischem Weg können Sie zunächst zur Fristwahrung auch formlos Wohngeld beantragen, sofern Sie dabei Ihren Vornamen und Namen, Geburtsdatum und die vollständige Adresse des Wohnraums angeben, für den Sie Wohngeld beziehen möchten.
Wir empfehlen aber, einen Online‐Antrag oder einen Antrag auf dem amtlichen Vordruck zu stellen, auch wenn Sie eventuell noch nicht alle Nachweise vorliegen haben.
Sie müssen das Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben einscannen.
Beachten Sie, dass Einzelmails, je nach E-Mail‐Provider, eine bestimmte Größe nicht überschreiten dürfen. Sollten Sie die Begrenzung von E-Mail‐Anhängen überschreiten, kommt die E-Mail nicht an.
Des Weiteren bitten wir um Beachtung, dass eine E-Mail keine sichere Übermittlung personenbezogener Daten ist. Wenn Sie der Wohngeldbehörde der Stadt Schwäbisch Gmünd vertrauliche Dokumente datenschutzkonform zustellen möchten, benutzen Sie hierfür bitte den folgenden Link für unsere digitale Postbox:
Digitale Postbox der Wohngeldbehörde
Die E-Mail richten Sie bitte an wohngeldbehoerde@schwaebisch-gmuend.de.
Wir erwarten, dass sich die Zahl der Wohngeldanträge erheblich erhöhen könnte. Dies führt zu deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten. Das Wohngeld wird Ihnen aber bei Vorliegen der Voraussetzungen ab dem Monat der Antragstellung bewilligt und nachgezahlt.