Montag bis Mittwoch
08:00 - 12:00 und 14:30 - 16:30
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:30 - 18:00
Freitag
08:00 - 12:00
Wohngeld, Miet- und Lastenzuschuss
Bei uns können Sie Wohngeld als Mietzuschuss für Mietwohnungen oder als Lastenzuschuss für eigengenutzte Eigenheime und Eigentumswohnungen beantragen. Ob und in welcher Höhe allgemeines Wohngeld zusteht, hängt ab von
- der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens aller im Haushalt lebenden Personen
- der Höhe der zuschussfähigen Miete oder bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen der Belastung aus Bewirtschaftung und Kapitaldienst
Sachgebiet Wohngeld
- Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
- Mietbescheinigung
- Verdienstbescheinigung
- Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln zur Vorlage bei Anträgen auf Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz
- Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- Bitte nach Öffnen des Links nach unten scrollen und den Punkt „Wie beantragt man einen Wohnberechtigungsschein?“ anklicken. Daraufhin erscheint ein weiterer Link, mit dem Sie den Antrag öffnen können