Montag und Mittwoch
08:00 - 12:00 und 14:30 - 16:30
Dienstag geschlossen
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:30 - 18:00
Freitag
08:00 - 12:00
Zu beachten:
Aus betrieblichen Gründen ist die städtische Wohngeldstelle für den Kundenverkehr bis auf Weiteres immer dienstags ganztägig geschlossen.
Wohngeld, Miet- und Lastenzuschuss
Bei uns können Sie Wohngeld als Mietzuschuss für Mietwohnungen oder als Lastenzuschuss für eigengenutzte Eigenheime und Eigentumswohnungen beantragen. Ob und in welcher Höhe allgemeines Wohngeld zusteht, hängt ab von
- der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens aller im Haushalt lebenden Personen
- der Höhe der zuschussfähigen Miete oder bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen der Belastung aus Bewirtschaftung und Kapitaldienst
Kinder und Jugendliche haben aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie schwierige Zeiten hinter sich: lange Zeit Distanzunterricht, Sorgen um die berufliche Ausbildung, kaum Kontakte zu Freunden, kaum Möglichkeiten Hobbys und Sport nachzugehen und anderes mehr.
Um sie zu unterstützen, hat der Bundestag einem Kinderfreizeitbonus für Kinder, für die im August 2021 Kinderzuschlag, Wohngeld oder beides bezogen wird, in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind zugestimmt.
Den Kinderfreizeitbonus können Kinder erhalten, die am 01.08.2021 noch nicht 18 Jahre alt waren und für die im August 2021 Kindergeld oder vergleichbare Leistungen bezogen wurden.
Familien, die im August 2021 Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten, beziehen den Kinderfreizeitbonus automatisch.
Familien, die im August 2021 nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, müssen einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen. Alternativ kann auch der offizielle Antrag ausgefüllt werden. Den Antrag sowie weitere allgemeine Informationen rund um das Thema Kinderfreizeitbonus gibt es auf der Internetseite der Familienkasse unter www.familienkasse.de.
Den Antrag und den aktuellen Wohngeldbescheid sendet man per E-Mail an Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de oder Familienkasse-Baden-Wuerttemberg-Ost@arbeitsagentur.de oder per Post an Familienkasse Baden-Württemberg-Ost, Bleichstr. 12, 73033 Göppingen.
Sachgebiet Wohngeld
- Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
- Mietbescheinigung
- Verdienstbescheinigung
- Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln zur Vorlage bei Anträgen auf Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz
- Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- Bitte nach Öffnen des Links nach unten scrollen und den Punkt „Wie beantragt man einen Wohnberechtigungsschein?“ anklicken. Daraufhin erscheint ein weiterer Link, mit dem Sie den Antrag öffnen können