Montag bis Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Zu beachten:
Notbetrieb bis voraussichtlich 07. März 2021. Kontakt nur telefonisch.
18. Januar 2021
Auf Gehwegen
Schwäbisch Gmünd (sv). Der Winter hat Schwäbisch Gmünd und die Umgebung in diesen Tagen fest im Griff. Die Räum- und Streufahrzeuge und die Räumdienste der Stadt sind derzeit oft rund um die Uhr im Einsatz. Die Schneefälle in diesen Tagen haben auch vielen Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Arbeit gebracht. Das Räumen des Schnees von den Gehwegen oder entlang des Grundstücks, denn auch Straßen- und Gehweganlieger müssen in diesen Tagen zur Schaufel greifen.
Immer wieder gibt es dazu auch Nachfragen zur privaten Räumpflicht. Sofern ein Gehweg vorhanden ist, ist dieser auf eine Breite von drei Viertel der Gehwegbreite, maximal aber auf einer Breite von 1,50 Meter, zu räumen. Gleichzeitig ist auch ein 1 Meter breiter Zugang zur Fahrbahn frei zu halten. Ist kein Gehweg vorhanden, muss ein 1 Meter breiter Weg am Fahrbahnrand von den Anliegern geräumt werden. Sollte die Fahrbahn so eng sein, dass am Straßenrand dieser Weg nicht frei geräumt werden kann, empfiehlt es sich, einen 1 Meter breiten Weg in der Fahrbahnmitte zu räumen. Die gleiche Verpflichtung obliegt übrigens auch dem gegenüberliegenden Nachbarn. Wenn also beide Nachbarn ihrer Räumpflicht auch auf engen Wegen nachkommen, wäre ein zwei Meter breiter Weg in der Fahrbahnmitte auch für andere Verkehrsteilnehmer nutzbar. Im Bereich der Fußgängerzonen muss ebenfalls ein 1,50 Meter breiter Weg für die Fußgänger geräumt und gegebenenfalls gestreut werden.
Bei Schneefall und Eisglätte müssen die Straßenanlieger also räumen und mit abstumpfendem Material (Sand, Splitt oder Asche) streuen. Salz darf nur bei Eisregen eingesetzt werden, sowie auf Treppen und auf Gehwegen mit starkem Gefälle. Dabei sollten allenfalls höchstens 10 Gramm pro Quadratmeter aufgebracht werden. Das Schneeräumen und gegebenenfalls das Streuen muss an Werktagen bis 7 Uhr am Morgen erfolgt sein, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr. Schneit es am Tag über längere Zeit, muss wiederholt geräumt und gestreut werden bis in den Abend um 21 Uhr. Dies ist in der Satzung der Stadt Schwäbisch Gmünd über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege festgelegt.