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6. März 2020
Corona (6.3.2020): Südtirol-Rückkehrer sollen zu Hause bleiben
Schwäbisch Gmünd (sv). Nachdem das Robert-Koch-Institut die Liste der Risikogebiete für den Corona-Virus auf die Autonome Provinz Bozen - Südtirol erweitert hat, informiert das Kultusministerium des Landes alle Schulen und Kindergärten über die neuen, zusätzlichen Regelungen. Auch für Schwäbisch Gmünd werden diese Vorgaben übernommen; derzeit werden alle Schulen und Einrichtungen informiert:
Alle Personen an Schulen und Kindergärten, die aktuell oder in den vergangenen l4 Tagen aus einem Risikogebiet - eben nun auch aus Südtirol - zurückgekehrt sind, vermeiden - unabhängig von Symptomen - unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause.
Die l4 Tage sind aufgrund der lnkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu zählen.
Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt gehabt haben mit einer anderen Person, die in diesem Zeitraum aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, können weiter uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen. Sofern bei der Kontaktperson eine COVID-19-Erkankung festgestellt wird, veranlasst das örtliche Gesundheitsamt dabei umgehend weitere Schritte.
Darüber hinaus gelten weiterhin die bestehenden Regelungen:
- Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen.
- Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall oder andere bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.
- Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-í9 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen - unabhängig vom Auftreten von Symptomen.
Das Kultusministerium weist nochmals darauf hin, dass Schüleraustausche, Studien und Klassenfahrten in den jeweils durch das vom Robert Koch Institut definierten Risikogebieten untersagt sind. Dies schließt ab sofort die Autonome Provinz Bozen - Südtirol ein.
Für weitere Fragen und Informationen steht das Landratsamt, Geschäftsbereich Gesundheit, von 8 bis 20 Uhr unter der Nummer 07361/503-1900 zur Verfügung.