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1. Juli 2022
Gemeinsamer qualifizierter Mietspiegel
Schwäbisch Gmünd (sv). Der gemeinsame qualifzierte Mietspiegel für Schwäbisch Gmünd, Lorch, Waldstetten, Mutlangen sowie den Verwaltungsgemeinschaften Rosenstein und Leintal-Frickenhofer Höhe mit den Gemeinden Bartholomä, Böbingen a.d. Rems, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen sowie Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen tritt am Freitag, 1. Juli 2022 in Kraft
Die Stadt Schwäbisch Gmünd mit den umliegenden Städten und Gemeinden haben in den letzten Jahren weiter an Attraktivität und steigender Beliebtheit in der Region Ostwürttemberg gewonnen.
Zahlreiche bauliche Entwicklungsmaßnahmen und Neubauprojekte in den letzten Jahren stehen für eine nachhaltige und positive Entwicklung der Raumschaft. Neue Wohngebiete wurden erschlossen sowie viele impulsgebende Innenentwicklungsmaßnahmen in den beteiligten Städten und Gemeinden konnten verwirklicht werden.
Dabei ergaben sich viele neue Chancen und Möglichkeiten für das Wohnen in unseren Städten und Gemeinden. Der Wohnungsmarkt ist in den letzten beiden Jahren sehr stark in Bewegung geraten und erfährt eine in dieser Form noch nie dagewesene Konstellation.
Verlässliche und ausgewogene Mieten sind daher für alle Beteiligten eine wichtige Voraussetzung.
Für die jeweiligen Städte und Gemeinden ist es daher von großer Bedeutsamkeit, dass für alle Einwohnerinnen und Einwohner ein passendes und bezahlbares Wohnangebot vorhanden ist. Wohnen ist ein unumstrittenes Grundbedürfnis, das allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Alter und Herkunft in geeigneter Form zur Verfügung stehen muss. Die Menschen sollen sich in den Städten und Gemeinden wohlfühlen. Die Stadt Schwäbisch Gmünd hat 2014 erstmalig einen qualifizierten Mietspiegel erstellt. Nach der Fortschreibung 2016 erfolgte 2018 eine Neuerstellung eines gemeinsamen qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Schwäbisch Gmünd, Stadt Lorch und für die Gemeinden Mutlangen und Waldstetten. Für 2022 steht nun die gesetzlich vorgeschriebene Neuerstellung des qualifizierten Mietspiegels für die nächsten zwei Jahre an. Besonders erfreulich und hervorzuheben ist, dass bei der Neuerstellung des qualifizierten Mietspiegels zum Stichtag 1. Juli 2022 neben den bisher beteiligten Städten und Gemeinden nun erstmals auch die beiden Verwaltungsgemeinschaften Rosenstein und Leintal-Frickenhofer Höhe mit den Gemeinden Bartholomä, Böbingen a.d. Rems, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen sowie Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen mitbeteiligt sind.
Eine interkommunale Zusammenarbeit mit den aufgeführten Städten und Gemeinden hat sich bereits durch die Erweiterung des gemeinsamen Gutachterausschusses sehr gut entwickelt.
Ein qualifizierter Mietspiegel ist gemäß der Bundesregierung das zuverlässigste Instrument zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete. An einen qualifizierten Mietspiegel werden entsprechend erhöhte Anforderungen gestellt. Neben der Erfüllung der wissenschaftlichen Grundsätze muss dieser von der Stadt, Gemeinde oder von den Interessensvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt werden. Sinn und Zweck eines solchen gemeinsamen Mietspiegels ist es, eine möglichst große Transparenz für den Mietwohnungsmarkt herzustellen, um Mietern als auch Vermietern eine sorgfältig und abgestimmte Orientierungshilfe und Verlässlichkeit über Miethöhen zu geben.
Bei der Erstellung des neuen qualifizierten Mietspiegels 2022 bis 2024 durch das EMA-Institut wurden die Voraussetzungen für die Anerkennung zum qualifizierten Mietspiegel geschaffen, indem die Erstellung des Mietspiegels nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden bei Datenerhebung und Datenauswertung erfolgte.
Durch die Erweiterung des qualifizierten Mietspiegels mit weiteren Städten und Gemeinden mit über 120.000 Einwohnern nimmt man bei einem solchen interkommunalen Verwaltungsprojekt eine Vorreiterrolle in der Region Ostwürttemberg sowie in Baden-Württemberg ein. Für das gemeinsame Kooperationsprojekt gab es eine finanzielle Förderung durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg in Höhe von rund 30.000 Euro.
Die jeweiligen Städte und Gemeinden sowie deren Bürgerinnen und Bürger, Mieter und Vermieter haben damit die Möglichkeit ab dem 1. Juli 2022 auf einen eigenen Mietspiegel zurückzugreifen https://www.schwaebisch-gmuend.de/qualifizierter-mietspiegel.html.
Zur Erstellung des qualifizierten Mitspiegels haben folgende Akteure mitgewirkt: EMA-Institut, unter der Leitung von Dr. Bernhard Schmidt, Vertreter der Stadt Schwäbisch Gmünd, der Stadt Lorch, der Gemeinde Mutlangen, der Gemeinde Waldstetten sowie den beiden Verwaltungsgemeinschaften Rosenstein und Leintal-Frickenhofer Höhe mit den Städten und Gemeinden Bartholomä, Böbingen a.d. Rems, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen sowie Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen, AG Wohnen, die Vereinigte Gmünder Wohnungsbaugesellschaft, der Haus,- Wohnungs- & Grundeigentümerverein Schwäbisch Gmünd e.V., der Mieterverein Ostalbkreis e.V., die Siedlungswerk GmbH, der Bauverein Schwäbisch Gmünd eG, die Kreisparkasse Ostalb und die VR-Bank Ostalb eG.
Der gemeinsam qualifizierte Mitspiegel soll allen Bürgerinnen und Bürger behilflich und nützlich bei der Gestaltung der Mietverhältnisse sein und eine möglichst große Transparenz für den Mietwohnungsmarkt liefern. Der gemeinsame qualifizierte Mietspiegel tritt ab Freitag, 1. Juli in Kraft und ist ab diesem Zeitpunkt als Datei auf den jeweiligen Internetseiten der beteiligten Städte und Gemeinde zu finden. Neben der Datei ist über die jeweilige Homepage der Städte und Gemeinden auch eine Online-Version des Mietspiegels abrufbar.