Montag bis Mittwoch
08:00 - 12:00 und 14:30 - 16:30
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:30 - 18:00
Freitag
08:00 - 12:00
Zu beachten:
Am Dienstag, 23. April 2024, sind die städtischen Dienststellen vormittags wegen einer Personalversammlung der Stadtverwaltung geschlossen.
9. Januar 2019
Ab sofort erhältlich: Landesfamilienpass 2019
Schwäbisch Gmünd (sv).
Die Gutscheinkarten für das Jahr 2019 können ab sofort beim Bürgerbüro der Stadt Schwäbisch Gmünd oder in den Bezirksämtern abgeholt werden. Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2019 die Staatlichen Schlösser und Gärten sowie die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg, sowie einige nicht staatliche Einrichtungen kostenfrei beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen kann es möglich sein, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird. Unter folgenden Adressen können im Internet Informationen über die Objekte, in welchen der Landesfamilienpass Gültigkeit hat, nachgelesen werden: www.schloesser-und-gaerten.de, www.sm.baden-württemberg.de/landesfamilienpass.
Einen Landesfamilienpass erhalten Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern (oder 1 Elternteil + Partner in eheähnlicher Gemeinschaft) in häuslicher Gemeinschaft leben; Familien mit einem Elternteil, welcher mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft lebt; Familien, die mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind (ab 50 Prozent GdB) in häuslicher Gemeinschaft leben; Familien, die SGB II – oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben; Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Entscheidend ist ein gemeinsamer Hauptwohnsitz der Eltern und der Kinder.
Bislang war die Nutzung des Landesfamilienpasses auf Personen beschränkt, die mit den Kindern in häuslicher Gemeinschaft zusammenwohnen. Künftig können neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, bis zu vier weitere Begleitpersonen in den Pass eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den anderen Elternteil im gemeinsamen Haushalt, oder um einen getrenntlebenden leiblichen Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handelt. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen weiterhin zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigungen des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.
Gutscheine sowie Neuanträge für die Landesfamilienpässe sind zu erhalten beim Bürgerbüro im Rathaus, Marktplatz 1, oder beim jeweiligen Bezirksamt. Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Schwäbisch Gmünd: Montag, Dienstag, Mittwoch von 8 Uhr bis 17 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 17 Uhr, Samstag 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr.